Güttersbach-Wald-Mark: der von Güttersbach Wald Marck

Historischer Beleg aus Airlenbach  
Gemeinde
Oberzent
Landkreis
Odenwaldkreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Güttersbach-Wald-Mark

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1552

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, A 1 (Die Urkunden werden nach Ortsnamen bzw. Provenienz und Jahr zitiert).

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Mark

Zu ahd. marca, mhd. marke st. F.‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen.

Wald

Zu ahd. wald, mhd. walt st. M. ‚Wald, Wildnis‘. Der Name gilt allgemein für bewaldetes Gelände. Häufig sind Diminutivformen wie Wäldchen, Wäldches, im historischen Bereich auch Wäldgen, sowie Wäldlein. Durch Assimilation von /ld/ > /ll/ erscheinen verzeinzelt auch Formen wie Wellchen, so dass die Abgrenzung der Wald- und Wall-Belege nicht immer eindeutig ist.

Südhessisches Flurnamenbuch

Mark

Zu ahd. marca, mhd. marke st. F. ‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die zahlreichen Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen. Die Teilhaber eines Markwaldes waren die Märker, mhd. merkære st. M., aber auch die Grenzsteine wurden Märker genannt, wenn sie das Zusammentreffen von mehreren Gemarkungen markierten. Am Märkerstuhl (Ober-Klingen) tagte das Märkergericht1.

Wald

Zu ahd. wald, mhd. walt st. M. ‚Wald, Wildnis‘. Der Name gilt allgemein für bewaldetes Gelände. Sogenannte Waldgassen führen, wie in Einhausen, in den Wald hinein. Häufig sind Diminutivformen wie Wäldchen, Wäldches, im historischen Bestand auch Wäldgen, sowie im 17. Jh. zweimal Wäldlein. Durch Assimilation von /ld/ /ll/ erscheinen vereinzelt auch Formen wie Wellchen (Igelsbach), sodass die Abgrenzung der Wald- und Wall-Belege nicht immer eindeutig ist und - wie in Nieder-Ramstadt - auch Besitz derer von Wallbrunn (s. d.) namengebend sein könnte1.

Hessischer Flurnamenatlas

Mark

Karte 1

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Güttersbach-Wald-Mark: der von Güttersbach Wald Marck (Airlenbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/41259_der-von-guettersbach-wald-marck> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/41259