Gericht: bei dem gerichte
Beleg
Standard-Flurname
Gericht
Belegort
Belegtyp
historisch
Quelle
Staatsarchiv Marburg Bestand Kat. I Nr. Albshausen Kreis Witzenhausen B 2 · Stückbeschreibung Arcinsys
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Gericht
Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde. Insbesondere Hochgericht bezeichnet die Hinrichtungsstätte.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Gericht
Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Gericht
Karte 135
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gericht: bei dem gerichte (Albshausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/412134_bei-dem-gerichte> (aufgerufen am 30.05.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/412134