Gemeine-Reh-Berg: der gemeine rehberg

Historischer Beleg aus Abterode  
Gemeinde
Meißner
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Gemeine-Reh-Berg

Belegort

Belegtyp

historisch

Quelle

Staatsarchiv Marburg, Zinsbuch und Kataster, 1749/1852

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Berg

Zu ahd. berg, mhd. berc st. M. Als Simplex steht Berg für markante Bodenerhebungen in der Gemeinde. Im Übrigen können sehr unterschiedliche Höhen mit Berg benannt werden.

Gemeine

Substantivbildung zu gemein (s. d.), durchweg fem., nur in Ruttershausen/Odenhausen wohl neutr.

Reh

Zu ahd. reia, rêh, mhd. rêch, rê st.N. ‚Reh‘. Die Namen deuten auf bevorzugte Aufenthaltsorte des Tieres oder auf Örtlichkeiten, die bei der Jagd auf Rehe eine Rolle spielten.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Berg

Zu ahd. berg, mhd. berc st. M. Als Simplex steht Berg für eine markante Bodenerhebung in der Gemeinde oder gelegentlich auch spezieller für einen Weinberg.

Reh

Zu ahd. rêia, rêh, mhd. rêch, rê st. N. ‚Reh‘. Die Namen deuten auf bevorzugte Aufenthaltsorte des Tiers oder auf Örtlichkeiten, die bei der Jagd auf Rehe eine Rolle spielten. Vermischungen mit Rech (Höllerbach) sind möglich.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Gemeine, Gemeinde f.

1

Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.

Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).

Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.

Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.

2

Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.

Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gemeine-Reh-Berg: der gemeine rehberg (Abterode)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/411584_der-gemeine-rehberg> (aufgerufen am 30.10.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/411584