Junker: im Junckern

Historischer Beleg aus Malchen  

Beleg

Standard-Flurname

Junker

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1633

Quelle

Kunz, Rudolf: Malcher Gemarkung und Flurnamen. o.O. o.J. (MS).

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Junker

Zu mhd. junc-herre sw. M. ‚junger Herr, junger (noch nicht Ritter gewordener Adliger, Novize in einem Kloster‘. Seit dem 16. Jahrhundert die kontrahierte Form Junker. Die Namenüberlieferung setzt aber bereits im 15. Jahrhundert ein. In FlN tritt Junker im BT teils aus der Wortbedeutung abgeleitet auf, teils als Titel in Verbindung mit RufN (Junker Andreas, Hans), teils in Verbindung mit ortsansässigen Adelsfamilien (Riedesel, Schlaun, Weitershaus).

Südhessisches Flurnamenbuch

Junker

Zu mhd. junc-herre sw. M. ‚junger Herr, junger (noch nicht Ritter gewordener) Adliger, Novize in einem Kloster‘. Seit dem 16. Jh. überwiegt die kontrahierte Form Junker. Die Namenüberlieferung setzt aber bereits Ende des 15. Jh.s ein. In FlN tritt Junker im BT teils aus der Wortbedeutung abgeleitet auf, teils als Titel in Verbindung mit Namen. Als Femininum erscheint daneben Junkerin (Mümling-Grumbach). Die Belege erinnern an Flurstücke, die sich im Besitz meist ortsansässiger Adelsfamilien befanden.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Junker: im Junckern (Malchen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/411129_im-junckern> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/411129