Laub-Hauer: AUF DEM LAUBHAUER
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Hauer
Falsche amtliche Form für Hammer(s)loch.
Laub
Zu ahd. loub, mhd. loup st.N. ‚Laub, Blatt‘. Zum Kompositum Rotlaub s. rot.
Südhessisches Flurnamenbuch
Laub
Zu ahd. loub, mhd. loup st. N. ‚Laub, Blatt‘. Die Namen beziehen sich auf Örtlichkeiten, die mit Laubwald bestanden sind oder an Laubwald grenzen, wo Laub als Viehfutter gesammelt wurde. Ein Teil der FlN könnte auch zu mhd. loube st. F., fnhd. laub F. ‚Erlaubnis‘ gehören und den rechtlichen Status der betreffenden Flurstücke betreffen. Welchem namengebenden Motiv die Laubwiese auf den Gemarkungen von Bürstadt, Hofheim und Rosengarten, wo a. 1122 das Wormser Konkordat verkündet wurde, ihren Namen verdankt, ist nicht ganz klar; da sie in unmittelbarer Nachbarschaft der Maraue („Pferde-Aue“) gelegen war und seit karolingischer Zeit mehrfach als Lager-, Fest- und Versammlungsplatz genutzt wurde
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Laub-Hauer: AUF DEM LAUBHAUER (Löhlbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/394561_auf-dem-laubhauer> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/394561