Holder-Land: IM HOLLERLAND
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Holder
Zu ahd. holuntar, holder, holer st. M., holuntra, holdira, holara sw. F., mhd. holunter, holder, holler ‚Holunder‘ (Sambucus nigra), seltener auch: ‚Wacholder‘ (Juniperus communis). Die Namen gehen in den meisten Fällen auf Holunderbüsche in der Feldflur zurück; mitunter auch Anzeiger für Wüstungen wie in Großen-Buseck, wo der Hollerborn der Wüstung Baldeshausen (s. d.) benachbart ist.
Land
Zu ahd. lan, lant ‚Land, Gegend, Gebiet; Erde, Feld; Ufer‘, mhd. lant st.N. ‚Land, Erde, Gebiet, Heimat‘. Die Namen beziehen sich entweder ganz allgemein auf ein Stück Feld, Ackerland, urbare Fläche, oder sie heben auf den Unterschied zu einem benachbarten Gewässer ab. Das gilt besonders für die Namen, in denen Land GT ist. Land als BT kommt verhältnismäßig selten vor, hauptsächlich als Landstraße und als Landwehr, zu mhd. lantwer st. F., lantgewer(e) st. sw. F. (s. Lampert). Auch Landhege bezeichnet Landwehren, und die Landhöhe in Holzheim bezieht sich auf den Limes (Jung).
Südhessisches Flurnamenbuch
Holder
Zu ahd. holuntar, holder, holer st. M., holuntra, holdira, holara sw. F., mhd. holunter, holder, holler ‚Holunder‘ (Sambucus nigra); seltener auch: ‚Wacholder‘ (Juniperus communis). Die Namen gehen in den meisten Fällen auf Holunderbüsche in der Feldflur zurück. Die Form Holunder kommt im Untersuchungsgebiet nur in ganz vereinzelten amtlichen Schreibungen vor, sonst überwiegen die beiden kürzeren, auch der Mundart näher stehenden Formen Holder und Holler. Daneben gibt es aber auch noch Namenvarianten, in denen der Stammvokal gehoben (Hulder) so die beiden ältesten Belege aus Bürgel und Offenbach am Main oder umgelautet (Höller, Helder) erscheint. Einige Nebenformen haben auch zu Umdeutungen Anlass gegeben; so gehen die mehrfach auftretenden Holländer-Namen (Beerfelden, Dudenhofen, Groß-Bieberau, Götzenhain, Sprendlingen) wohl ausnahmslos auf die bereits mhd. belegten Varianten holanter, holenter ‚Holunder‘ zurück. Auch der rezente Name Die Holland in Lampertheim dürfte nach Ausweis des historischen Belegs von 1597 zu einer zersprochenen (oder verschriebenen) Form von Holder oder Holunder zu stellen sein. In Bensheim scheint es im 16. Jh. einen GewN *Hollerbächlein gegeben zu haben. Ein FamN Holler, Holder als Benennungsursache ist für einige FlN nicht auszuschließen (Klein-Welzheim 1683). Inwiefern der FlN Holder, Holler auf Hausruinen und Wüstungen hinzuweisen vermag, bedarf der Einzelüberprüfung.
Land
Zu ahd. lan, lant ‚Land, Gegend, Gebiet; Erde, Feld; Ufer‘, mhd. lant st. N. ‚Land, Erde, Gebiet, Heimat‘. Die Namen beziehen sich entweder ganz allgemein auf ein Stück Feld, Ackerland, urbare Fläche, oder sie heben auf den Unterschied zu einem benachbarten Gewässer ab, oder sie verweisen auf die Grenze bzw. den Besitz einer Territorialherrschaft. Namensimplizia sind äußerst selten; die einzige Singularform kommt im Namen eines Flurstücks an der Gemarkungsgrenze zwischen Siedelsbrunn und Wald-Michelbach vor, Pluralformen erscheinen in den historischen Belegen aus Langen, Schaafheim und Traisa. Allertshofen diese Namen weisen wohl auf nicht näher bestimmte Stücke Ackerland hin. Bei den zahlreichen Namenkomposita kommen einige Kombinationstypen besonders häufig vor. Landgraben ist oft der Name eines Grenzgrabens, der einzelne Feldstücke oder ganze Herrschaftsbereiche voneinander abtrennt (manchmal gleichbedeutend mit Landwehr), oft bezieht er sich auch auf einen der durch das Land ziehenden Be- oder (im Ried häufiger) Entwässerungsgräben, die seit der frühen Neuzeit angelegt wurden. Als GewN kommt Landgraben in drei Fällen vor: 1. links zur Weschnitz, 2. rechts zum Fanggraben, links zur Modau, 3. rechts zur Modau. Landdamm oder Landdeich heißt ein Hochwasserdamm (meist am Rhein), der das dahinter liegende Land vor Überflutung schützt. Als Landstraße (auch: Landweg) wird ein überörtlicher Verkehrsweg bezeichnet. Landhege (Groß-Gerau) und Landpfahl (Wolfskehlen) sind andere, seltenere Namen für eine Landwehr (s. d.)
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Holder-Land: IM HOLLERLAND (Laisa)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/393586_im-hollerland> (aufgerufen am 28.11.2025)
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