Alte-Meier-Haus: Alte-Meier-Haus
Weitere Belege
- das alte mayer haus/
Staatsarchiv Marburg, Messregister, 1759
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Haus
Zu ahd. mhd. hûs st.N. ‚Haus, Gebäude‘. Die Namen beziehen sich auf Flurstücke am Dorfrand oder unmittelbar bei bestimmten Häusern.
Meier
Wegen des genitivischen /s/ eher zum FamN Meier als zu der dem Namen zu Grunde liegenden Tätigkeitsbezeichnung Meier, ahd. meior, meiur, meiger ‚Wirtschaftsverwalter, Vogt‘, mhd. meier, meiger st. M. ‚Oberbauer, der im Auftrag des Grundherrn die Aufsicht über die Güter führt und in dessen Namen die niedere Gerichtsbarkeit ausübt‘.
Südhessisches Flurnamenbuch
Haus
Zu ahd. mhd. hûs st. N. ‚Haus, Gebäude‘. Die Namen beziehen sich auf Flurstücke am Dorfrand oder unmittelbar bei bestimmten Häusern. Bei den Pluralformen stehen sich ältere Bildungen auf -en ohne Umlaut (Hausen) und neuere auf -er mit Umlaut (Häuser) gegenüber. Die Namen aus Büttelborn, Egelsbach(?), Griesheim und Ober-Ramstadt stellen sich zu ahd. hûsstat ‚räumliche Ausdehnung des Hauses‘; als FlN bedeutet Hausstatt ‚Stelle, wo ein Haus steht, stand oder stehen soll‘. Vermischung des Diminutivs Häusel mit dem entsprechenden FamN kommt öfter vor.
Meier
Teils zum FamN Meier u. ä., teils zu der dem Namen zu Grunde liegenden Tätigkeitsbezeichnung Meier, ahd. meior, meiur, meiger ‚Wirtschaftsverwalter, Vogt‘, mhd. meier, meiger st. M. ‚Oberbauer, der im Auftrag des Grundherrn die Aufsicht über die Güter führt und in dessen Namen die niedere Gerichtsbarkeit ausübt‘. Es handelt sich um eine Entlehnung aus lat. māiōr(em), verkürzt aus māiōr domūs.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Alte-Meier-Haus: Alte-Meier-Haus (Kleinern)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/391999_alte-meier-haus> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/391999