Kirch-Hof-Beune: Auf der Kirchhofsbeine
Beleg
Standard-Flurname
Kirch-Hof-Beune
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
19. Jahrhundert, kopial 20. Jahrhundert
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1.
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Beune
Zu ahd. biunta ‚eingezäuntes Grundstück‘, mhd. biunte, biunde, biunt st.w.F. ‚freies, besonderem Anbau vorbehaltenes und eingehegtes Grundstück, Gehege‘. Es bezeichnet ursprünglich aus der Allmende herausgenommenes, gehegtes Sonderland, das vornehmlich dem Anbau von Sonderkulturen wie Flachs, Rüben u.ä. vorbehalten war. Die heutigen FlN beziehen sich auf geschlossenes Ackerland und auf Grundstücke, die meist in Ortsnähe auf gutem Boden liegen.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.
Südhessisches Flurnamenbuch
Beune
Zu ahd. biunta ‚eingezäuntes Grundstück‘, mhd. biunte, biunde, biunt st. sw. F. ‚freies, besonderem Anbau vorbehaltenes und eingehegtes Grundstück, Gehege‘. Es bezeichnet ursprünglich aus der Allmende herausgenommenes, gehegtes Sonderland, das vornehmlich dem Anbau von Sonderkulturen wie Flachs, Rüben u. ä. vorbehalten war. Die heutigen FlN beziehen sich auf geschlossenes Ackerland und auf Grundstücke, die meist in Ortsnähe auf gutem Boden liegen. Eine alte Adjektivableitung beunigt mit dem Suffix ahd. -eht/-oht steht daneben in Klein-Krotzenburg. Der diphthongierten Standardform Beune, Beunde und der entrundeten Hauptvariante Bein, Beine stehen zahlreiche weitere lautliche Varianten wie Bunde, Büne, selten Baune gegenüber. Häufigere und lautlich etwas weiter entfernt stehende Varianten Binn und Benn, Benge und Binge sowie Binde werden gesondert aufgeführt.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.
Hessischer Flurnamenatlas
Beune
Karte 15
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kirch-Hof-Beune: Auf der Kirchhofsbeine (Heubach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/388617_auf-der-kirchhofsbeine> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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