Schutz-Stein: beÿ dem Schutzstein
Beleg
Standard-Flurname
Schutz-Stein
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1732
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 4, Babenhausen 50.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Schutz
Die meisten Namen Schutz oder Schütz gehen zurück auf die ältere Bedeutung mhd. schuz st. M. ‚Umdammung, Aufstauung des Wassers‘ und benennen Gebiete, die dadurch geschützt oder auch bewässert wurden. Unklar ist die Wortbedeutung von Schutzbank.
Stein
Die Namen verweisen - in sehr unterschiedlicher Weise - allgemein auf das Material Stein, ahd. mhd. stein st. M. In historischen Belegen zeigt sich öfter Monophthongierung zu /e:/. (1) Die Namen beziehen sich großenteils auf natürliche Steinvorkommen, sei es die steinige Bodenbeschaffenheit, seien es auffällige Steinvorkommen. Genutzt und abgebaut werden Steine für Bauzwecke in Steinbrüchen, die meist Steingrube oder Steinkaute genannt werden. Größere natürliche Steinansammlungen, besonders an Hängen, heißen Steinrück(en), Steinritz, Steinrutsche. Steinige Hügel heißen Steinbühl, ein FlN, der oft sehr verschliffen als Steimel u. ä. erscheint. Auf die Probleme, die mit der agrarkulturellen Nutzung steinigen Bodens verbunden sind, weisen z. B. Namen wie Steinacker und Steinfeld hin. (2) Die zweite große Gruppe der Stein-FlN bezieht sich auf meist einzelne Steine, die als natürliche Erscheinung markant hervortretend oder durch menschliche Tätigkeit aufgestellt und bearbeitet bestimmte Aspekte der bäuerlichen Kultur repräsentieren. Das sind vor allem solche der kommunikativen Orientierung und der Begrenzungen (z. B. die Marksteine), soweit sie nicht als historische Relikte zu verstehen sind wie das Steinmal, die Steinkammer, der heilige Stein oder die langen Steine. (3) Schließlich gibt es die Gruppe der kulturellen Objekte aus Stein wie die Steinstraßen und Steinbrücken u. ä. An Steinfurten wurde das Durchqueren des Gewässers durch Steine ermöglicht.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Schutz
Die Namen gehen zurück auf die ältere Bedeutung mhd. schuz st. M. ‚Umdammung, Aufstauung des Wassers‘ und benennen Gebiete, die dadurch geschützt oder auch bewässert wurden. Der Ausdruck Schutzbann bezeichnet nicht nur allgemein einen Rechtsbezirk, sondern dann auch den Raum, der durch die wasserregulierenden Anlagen geschützt wurde und anscheinend besonderen Rechtsbedingungen unterlag. Schutzbaum, Schutzstein (und wohl auch Federbusch) beziehen sich auf begrenzende Markierungen dieses Raums. In der südhess. Wendung einen Schutz machen ‚Wasser stauen, insbesondere, um Wiesen zu bewässern‘ ist die alte Bedeutung erhalten.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schutz-Stein: beÿ dem Schutzstein (Harpertshausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/378188_bey-dem-schutzstein> (aufgerufen am 05.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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