Holder-Stock: im Hollerstockh
Beleg
Standard-Flurname
Holder-Stock
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1724
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 50/7.
Weitere Belege
- 19. Jahrhundert, kopial 20. Jahrhundert: Holderstock
Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Holder
Zu ahd. holuntar, holder, holer st. M., holuntra, holdira, holara sw. F., mhd. holunter, holder, holler ‚Holunder‘ (Sambucus nigra), seltener auch: ‚Wacholder‘ (Juniperus communis). Die Namen gehen in den meisten Fällen auf Holunderbüsche in der Feldflur zurück; mitunter auch Anzeiger für Wüstungen wie in Großen-Buseck, wo der Hollerborn der Wüstung Baldeshausen (s. d.) benachbart ist.
Stock
Die hier aufgeführten Namen gehören zu nhd. Stock, ahd. mhd. stoc st. M. mit einem weiten Bedeutungsspektrum, von dem als namengebend vor allem in Frage kommen: ‚Stock; Baumstumpf, Baumstamm; Opferstock; Bildstock; Schlagbaum‘. (1) In den Zusammensetzungen mit Stock als BT und GT -acker, -wiese, -feld u. ä. erinnert der Name meist daran, dass die Grundstücke nach der Rodung noch (Baum-)Stümpfe aufwiesen, die dann wieder austrieben. Stockweiden, deren so gewonnene Weidenruten zum Flechten verwendet wurden, sind in mittelhess. FlN aber nicht belegt. (2) Besonders dem Namen Stockacker kann aber auch die Rechtsbedeutung ‚unteilbarer und unveräußerlicher (Herren-) Besitz‘ zu Grunde liegen. (3) Stockwege haben ihren Namen dadurch erhalten, dass sie an morastigen Stellen mittels Stocklagen passierbar gehalten wurden. (4) Stockborn ist eine Bezeichnung für ‚Röhrbrunnen‘, die im Wortschatz Mittel- und Südhessens allerdings nicht belegt ist. (5) Das Stockhaus in Gießen ist die Bezeichnung für das ehemalige Gefängnis. - (6) Stock als GT bezeichnet meistens einen kleinen künstlichen Aufbau im Feld, wie die häufigen Bild- und Heiligenstöcke, oder Grenzanlagen, wie die Zollstöcke.
Südhessisches Flurnamenbuch
Holder
Zu ahd. holuntar, holder, holer st. M., holuntra, holdira, holara sw. F., mhd. holunter, holder, holler ‚Holunder‘ (Sambucus nigra); seltener auch: ‚Wacholder‘ (Juniperus communis). Die Namen gehen in den meisten Fällen auf Holunderbüsche in der Feldflur zurück. Die Form Holunder kommt im Untersuchungsgebiet nur in ganz vereinzelten amtlichen Schreibungen vor, sonst überwiegen die beiden kürzeren, auch der Mundart näher stehenden Formen Holder und Holler. Daneben gibt es aber auch noch Namenvarianten, in denen der Stammvokal gehoben (Hulder) so die beiden ältesten Belege aus Bürgel und Offenbach am Main oder umgelautet (Höller, Helder) erscheint. Einige Nebenformen haben auch zu Umdeutungen Anlass gegeben; so gehen die mehrfach auftretenden Holländer-Namen (Beerfelden, Dudenhofen, Groß-Bieberau, Götzenhain, Sprendlingen) wohl ausnahmslos auf die bereits mhd. belegten Varianten holanter, holenter ‚Holunder‘ zurück. Auch der rezente Name Die Holland in Lampertheim dürfte nach Ausweis des historischen Belegs von 1597 zu einer zersprochenen (oder verschriebenen) Form von Holder oder Holunder zu stellen sein. In Bensheim scheint es im 16. Jh. einen GewN *Hollerbächlein gegeben zu haben. Ein FamN Holler, Holder als Benennungsursache ist für einige FlN nicht auszuschließen (Klein-Welzheim 1683). Inwiefern der FlN Holder, Holler auf Hausruinen und Wüstungen hinzuweisen vermag, bedarf der Einzelüberprüfung.
Stock
Die hier angeführten Namen gehören mit hoher Sicherheit zu nhd. Stock, ahd. mhd. stoc st. M. mit einem weiten Bedeutungsspektrum, von dem als namengebend vor allem in Frage kommen: ‚Stock; Baumstumpf, Baumstamm; Opferstock; Bildstock; Schlagbaum‘. Namen im Singular und als Simplex weisen in der Regel auf Bildstöcke oder andere kulturelle Überreste wie die Heidenstöcke (s. Heide) hin, sofern nicht auch ein Grenzzeichen in Frage kommt (vgl. auch das mehrfach belegte Stockschlag). In den Zusammensetzungen mit Stock als BT und GT -acker, -wiese, -feld u. ä. erinnert der Name meist daran, dass die Grundstücke nach der Rodung noch (Baum-) Stümpfe aufwiesen, die dann wieder austrieben. Stockweiden, deren so gewonnene Weidenruten zum Flechten verwendet wurden, sind in südhess. FlN aber nicht belegt. Besonders dem Namen Stockacker kann aber auch die Rechtsbedeutung ‚unteilbarer und unveräußerlicher (Herren-)Besitz‘ zu Grunde liegen. Wege, die Stockweg, -straße, -schneise heißen, haben ihren Namen dadurch erhalten, dass sie an morastigen Stellen mittels Stocklagen passierbar gehalten wurden (vgl. auch Specke). Die mehrfach in FlN genannte Stockstraße (Haßloch, Königstädten, Rüsselsheim) kennzeichnet eine alte Verbindungsstraße von Trebur zum Main. Der BT deutet darauf hin, dass der Weg durch gerodeten Wald führte
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Holder-Stock: im Hollerstockh (Hahn)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/375893_im-hollerstockh> (aufgerufen am 29.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/375893