Hopfen-Ufer: HOPFENUFER [hoppenoiwer]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hopfen
Zu ahd. hopfo, mhd. hopfe sw. M. ‚Hopfen‘ (Humulus lupulus). Die Namen verweisen auf die zum Bierbrauen verwendete Nutzpflanze und ihre typische Anbaufläche, den Hopfengarten (zu gleichbedeutend ahd. hopfgarto, mhd. hopfegarte sw. M.). Der Hopfenrain, der Hopfenborn und vielleicht einige andere dagegen verdanken ihren Namen eher dem Bewuchs mit Wildhopfen.
Ufer
Zu mhd. uover, uober st. N. ‚Ufer‘. Abweichend von der heute in der Standardsprache geltenden Hauptbedeutung ‚Begrenzung, Rand eines Gewässers‘ bezieht sich Ufer in FlN meist auf die Bedeutung ‚Rain, Abhang, Wegrand‘. In Münster allerdings benennt der FlN das Ufer des Äschersbachs.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hopfen
Zu ahd. hopfo, mhd. hopfe sw. M. ‚Hopfen‘ (Humulus lupulus). Die Namen verweisen auf die zum Bierbrauen verwendete Nutzpflanze und ihre typische Anbaufläche, den Hopfengarten (zu gleichbedeutend ahd. hopfgarto, mhd. hopfegarte sw. M.). Der Hopfenrain (Reichenbach) dagegen verdankt seinen Namen vielleicht auch dem Bewuchs mit Wildhopfen. Die FlN in Rimbach und Zotzenbach stellen vermutlich falsche Verschriftungen von mündlich überlieferten Dialektformen dar.
Ufer
Zu mhd. uover, uober st. N. ‚Ufer‘. Abweichend von der heute in der Standardsprache geltenden Hauptbedeutung ‚Begrenzung, Rand eines Gewässers‘ bezieht sich Ufer in FlN meist auf die Bedeutung ‚Rain, Abhang, Wegrand‘. So ist Ufer in Hessen auch als Appellativ belegt.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Hopfen m.
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Der Hopfen, spätahd. hophe m. (Graff 4, 832), mhd. hopfe, hopfen sw.m. (Lexer 1, 1336f.) bezieht sich auf mehrere Pflanzenarten, vorzugsweise und in der Regel in FlN aber auf die zur Bierherstellung benötigte Nutzpflanze Humulus lupulus(DWB 10 [IV‚II]‚ 1795; Weigand/Hirt l, 887f.; Kluge/Mitzka 314; Dittmaier 114). Das Wort ist in Hessen allgemein verbreitet, die Redensart es ist maltz und hopffen verlorn von E. Alberus erwähnt (SHessWb 3, 698f.; Crecelius 467; WaldWb 47).
Der Hopfenanbau erfolgte meist im Gartenbau, unterlag deshalb dem Gartenrecht; der Hopfen stand „als Zaunpflanze im Nachbarrecht“ (DRWb 5, 1542), so daß der bei weitem häufigste Kombinationstyp Hopfengarten ist. Eine sichere Abgrenzung gegen die Benennung nach frei wachsendem Wildhopfen ist nicht immer möglich. Am ehesten werden sich Kombinationstypen wie Hopfenrain auf diesen beziehen.
Hopfen scheint gelegentlich zu /hebe/ umgelautet zu sein; doch sind diese Belege nicht ganz sicher.
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Vereinzelt scheint Vermengung mit /ho:p/ ,Hof‘ nicht auszuschließen zu sein.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 26
Rech m. / Ufer n. (m.); Oiwer m. (n.)
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Der Rech, Plur. Recher, bedeutet im Wortgebrauch ‚Abhang, Rain; der steile Rain zwischen terrassenförmig am Hang liegenden Äckern‘, auch ,abschüssiges Stück Land oder Weg, tiefer Geländeeinschnitt, Abhang an beiden Seiten eines Hohlwegs‘ (SHessWb 4, 1284) und ist mit diesem Bedeutungsspektrum nicht nur in Südhessen, sondern auch in der Pfalz, in Rheinhessen, im Rheinland und im Südwesten des Nassauischen noch heute als Wort allgemein verbreitet (HNassWb 2, 794; E. Christmann 1938, 31; RheinWb 7, 204f.; Dittmaier 242; KehreinWb 325; Crecelius 680; v. Pfister 230; zur Gesamtverbreitung vgl. Wallner 50f.; Valtavuo 69f.). Die Etymologie des Wortes ist unklar (Ramge 1967, 374f.).
- 1B
Die Namenvarianten Ufer und Oiwer sind vereinigt, die bei starken Ähnlichkeiten in der Sachbedeutung und der Sprachform nicht strikt auseinanderzuhalten sind, von denen nicht einmal klar ist, ob sie auf ein Etymon oder zwei verschiedene zurückgehen.
Sicher ist das, auch der Ufer, mhd. uover st.n., md. ûber, Ufer‘ (Lexer 2, 1998), „ein den obd. Mundarten fremdes westgerm. Wort“ (DWB 23 [XI, II], 716), mnd. over ‚Ufer, Anhöhe‘ (Schiller/Lübben 3, 250), niederdt. oever m., n. (DWB ebd.). Ufer hat sich erst unter dem Einfluß Luthers gegen oberdt. Staden (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 85) durchgesetzt (Kluge/Mitzka 801). Abweichend von der heutigen Hauptbedeutung der Standardsprache ‚Begrenzung, Rand eines Gewässers‘ bezieht sich Ufer in FlN meist auf ‚Rain, Abhang, Wegrand‘ (Dittmaier 322). So ist Ufer auch in Hessen als Wort belegt (HNassWb 4, 211). KehreinWb 414 erläutert ,Erdrand eines Feldes, einer Wiese usw.‘ und verweist auf Rain und Rech, während E. Alberus nur das uffer des meers ,littus‘ (DWB 23 [XI, II], 717) anführt. In hessischen FlN scheint für Ufer weitgehende Sachentsprechung mit Rain (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 83) und Rech zu bestehen.
Im Nordhessischen allerdings tritt der Sachverhalt ‚Hügel, Berg‘ in den FlN stärker hervor; er entspricht dort auch dem Wortgebrauch (HNassWb ebd.; B. Martin 1925, 251), der daneben die Bedeutung ,Rain‘ (WaldWb 78; B. Martin 1925, 144) kennt, so daß von den rezenten Namen ohne genaue Ortskenntnis keine eindeutige Bestimmung der Örtlichkeitseigenschaft möglich ist (wie in Westfalen; vgl. G. Müller 1985, 159).
Als Bezeichnung für ,Hügel‘ gilt das Wort in vielfältigen lautlichen Varianten (z. B. /ouver, ouber, oiver, i:ver/) in einem Streifen vom Westfälischen bis nach Thüringen (DWA IV; Valtavuo 21-24). Es ist wahrscheinlich, daß sich der Vorstellungsinhalt vom ‚Rand, Hang eines Hügels‘ auf den ganzen ,Hügel‘ erweiterte.
Die phonologischen Varianten in Nordhessen beruhen auf mnd. over neben umgelautetem över, vielfach dialektal diphthongiert, im Nordosthessischen teilweise zu /ü/ gehoben - gerundet und mitunter zu /i:/ entrundet. Das intervokalische /b/ (/ouber, oiber/) beruht auf Übergang von stimmhaftem Reibelaut zu stimmhaftem Verschlußlaut und findet sich meist in der amtlichen Schreibung der FlN.
- 2A
Die Hauptmasse der Namen ist problemlos zu identifizieren. Schwierigkeiten gibt es mit Rech(en)- als BT, weil hier Vermengung mit mhd. rêch, rê st.n. ,Reh‘ (Lexer 2, 358) naheliegt, ja aufgrund von Kombinationstypen wie Rechgrund, Rechtal, Rechfeld sogar wahrscheinlich ist (vgl. Arnold 335, 354). Da die meisten der insgesamt 13 Belege mit Rech- als BT außerhalb des eigentlichen Verbreitungsraums von Rech ,Rain‘ liegen, ist die Ableitung von Rech ,Reh‘ m.E. so wahrscheinlich, daß dieser Strukturtyp unberücksichtigt blieb. Auch „Gerech“ in 5316d4 Offenbach LDK ist wohl nicht Kollektivum zu Rech, sondern gehört zu mhd. gerech ‚guter Zustand‘ (Lexer 1, 872). Auszuscheiden waren schließlich die Riek-, Rick-Namen (anders e. Christmann und v. Pfister ebd.)‚ weil deren Grundbedeutung „ohne Zweifel: gerade Richtung“ (Vilmar 324) ist, so daß höchstens Urverwandtschaft vorliegt (vgl. Dittmaier ebd.). Die vereinzelten nordhessischen Reike-Namen gehen wohl auf dial. reige ,Reihe‘ (WaldWb 84) zurück. Die Karte bildet deshalb nur Rech als Simplex und GT ab.
- 2B
Bei den Ufer-Belegen wurden diejenigen ausgesondert, deren Kombinationstyp den Verdacht auf junge Katasterbildung nahelegt (z. B. „am Mainufer“). Problematisch in dieser Hinsicht bleibt Ufer als Simplex, das aber aufgenommen wurde.
Bei den oiwer-Varianten wurde nur das Muster /V+ (v,b,f) + er/ berücksichtigt; einige /aubel/-, /oibel/-Belege könnten hinzugehören, wenn hier im Auslaut Dissimilation vorliegt.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 84
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hopfen-Ufer: HOPFENUFER (Adorf)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/372567_hopfenufer> (aufgerufen am 02.11.2026)
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