Gemeine-Beune: Auf der, Die gemeine Beine

Historischer Beleg aus Groß-Bieberau  
Gemeinde
Groß-Bieberau
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Gemeine-Beune

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

19. Jahrhundert, kopial 20. Jahrhundert

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1. · Anzeige im Hessischen Archivinformationssystem Arcinsys

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Beune

Zu ahd. biunta ‚eingezäuntes Grundstück‘, mhd. biunte, biunde, biunt st.w.F. ‚freies, besonderem Anbau vorbehaltenes und eingehegtes Grundstück, Gehege‘. Es bezeichnet ursprünglich aus der Allmende herausgenommenes, gehegtes Sonderland, das vornehmlich dem Anbau von Sonderkulturen wie Flachs, Rüben u.ä. vorbehalten war. Die heutigen FlN beziehen sich auf geschlossenes Ackerland und auf Grundstücke, die meist in Ortsnähe auf gutem Boden liegen.

Gemeine

Substantivbildung zu gemein (s. d.), durchweg fem., nur in Ruttershausen/Odenhausen wohl neutr.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Beune

Zu ahd. biunta ‚eingezäuntes Grundstück‘, mhd. biunte, biunde, biunt st. sw. F. ‚freies, besonderem Anbau vorbehaltenes und eingehegtes Grundstück, Gehege‘. Es bezeichnet ursprünglich aus der Allmende herausgenommenes, gehegtes Sonderland, das vornehmlich dem Anbau von Sonderkulturen wie Flachs, Rüben u. ä. vorbehalten war. Die heutigen FlN beziehen sich auf geschlossenes Ackerland und auf Grundstücke, die meist in Ortsnähe auf gutem Boden liegen. Eine alte Adjektivableitung beunigt mit dem Suffix ahd. -eht/-oht steht daneben in Klein-Krotzenburg. Der diphthongierten Standardform Beune, Beunde und der entrundeten Hauptvariante Bein, Beine stehen zahlreiche weitere lautliche Varianten wie Bunde, Büne, selten Baune gegenüber. Häufigere und lautlich etwas weiter entfernt stehende Varianten Binn und Benn, Benge und Binge sowie Binde werden gesondert aufgeführt.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Beune f.

1

Die Beune oder Beunde, ahd. biunta st.f. (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1154), mhd. biunte, biunde, biunt st.sw.f. (Lexer 1, 289), ist als Wort unklarer Herkunft; vermutlich ist es aus *bi-(w)unda ‚um was sich der Zaun herumwindet‘ (Bach 2 § 57; Dittmaier 27; Weigand/Hirt 1, 226; Kluge/Mitzka 72; anders DWB 1 [I], 1747f.) entstanden. Es bezeichnet ursprünglich aus der Allmende herausgenommenes, gehegtes Sonderland, das vornehmlich dem Anbau von Sonderkulturen wie Flachs, Rüben u.ä. vorbehalten war (Bader 3, 97-104), und war insofern bedeutungsgleich mit Bitze (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 11) (Ramge 1985a, 681-686).

Während das Wort vor allem in einigen oberdt. Dialekten noch erhalten ist, ist es in Hessen heute nur in FlN bekannt. Sie beziehen sich auf „geschlossenes Ackerland“ (Crecelius 156) und auf Grundstücke, die meist in Ortsnähe auf gutem Boden liegen (KehreinWb 75; vgl. noch v. Pfister 18f.; SHessWb 1, 756). Vilmar 37f. weist vor allem auf die verschiedenen dialektalen Varianten des FlNs hin: Neben den diphthongierten Standardformen Beun(d)e und - entrundet - Bein(e) begegnen Kurzformen mit postvokalischem /-n(e)/-Ausfall (/boi‚ bai/), die manchmal sekundär monophthongiert sind (/ba:/). Der diphthongierten Standardform entspricht im hessischen Monophthonggebiet langvokalisches /bi:ne/ u. ä. Daneben muß früh eine kurzvokalische Nebenform *binde bestanden haben, die teils zu Binde und - gesenkt - Bende führte, meist aber durch Assimilation des /-nd-/ > /n/ die Formen Binn und Benn ergab, bzw. im nordosthessischen Gutturalisierungsgebiet (Wiesinger K. 19), wo /-nd/ > /ŋ/ wurde, Binge, Benge. Nicht selten tritt ein kollektiviertes oder intensiviertes Gebeune u.ä. auf.

2

Vor allem verschiedene dialektale Varianten machen die zuverlässige Ein- und Ausgrenzung der Beune-Namen schwierig.

1. Bei den /boin(e)/-Belegen ist eine Vermengung mit mittelhess. Beune ‚Backtisch‘ (Crecelius 156) ziemlich unwahrscheinlich.

2. Die /bain/-Formen sind von den mit Bein gebildeten FlN meist leicht durch Genus und Kombinationstyp (z. B. Hosenbein) zu trennen.

3. Die Formen mit /-n(e)/-Ausfall /boi, bai/ fallen phonologisch oft mit dem Plural von Bau zusammen. Ausgesondert wurden hier die Kombinationstypen, die auf tierische Bauten hinweisen (Fuchsbäu(e)‚ Dachsbau u. ä.).

4. Gleiches gilt für die langvokalischen Monophthongformen /bi:ne/, amtlich auch (Bühne), die mit dialektal Bühne ‚Oberboden, Zimmerdecke‘ u.ä. (Crecelius 220f.) zusammenfallen. Auch hier wurde nach dem Kombinationstyp entschieden.

5. Bei Binde als BT ist kaum sicher zu entscheiden, ob der Name zu Beune oder zu binden (z. B. Bindweiden) gehört. Hier wurden die Namen ausgesondert, deren Kombinationstyp mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Zugehörigkeit zu binden verweist. Der FlN Bende ,gebannte Heuwiese‘ (Dittmaier 23) ist in Hessen nicht nachzuweisen.

6. Am unsichersten ist die in Nordhessen verbreitete Variante Binge, Benge, weil sie im Gutturalisierungsgebiet mit Binge ‚Vertiefung, Graben‘ (Dittmaier 29) zusammenfällt. Eine versuchsweise bearbeitete Binge-Karte zeigt diffuses Streuvorkommen südlich des Gutturalisierungsgebiets und Häufungen im Raum Kassel-Melsungen-Homberg. Da in Nordhessen nur in diesem Raum auch Binde-Belege gehäuft auftreten (vgl. die vorläufige Karte in Ramge 1985, 683), ist es wahrscheinlich, daß auch die nordhessischen Binge-‚ Benge-Belege weit überwiegend zu Beune gehören. Da es kein sprachliches Kriterium gibt, die beiden Bedeutungen in Namen auseinanderzuhalten, wurden alle Binge-‚ Benge- Belege im Gutturalisierungsgebiet in die Karte aufgenommen, obwohl darunter vermutlich auch einige echte Bingen sind.

7. /bi:(n)/ kann im Einzelfall mit Biene oder Biegen (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 97) vermengt sein.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 15

Gemeine, Gemeinde f.

1

Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.

Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).

Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.

Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.

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Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.

Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gemeine-Beune: Auf der, Die gemeine Beine (Groß-Bieberau)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/362651_auf-der-die-gemeine-beine> (aufgerufen am 06.11.2026)

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