Unterpfand: im unterpfand
Beleg
Standard-Flurname
Unterpfand
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1755
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 4, Frankenhausen Nr. 1.
Weitere Belege
- 1567: Im vnderpfand
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 8/1., fol. 10' - 1702: im Underpfandt [Wiese]
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 34/1., fol. 63
Deutungen
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Unterpfand
Zu mhd. underphant st. N., mit der rechtssprachlichen Bedeutung ‚Pfand, welches der Pfandempfänger unter dem Verpfänder belassen hat‘. Als „Pfand“ wären dann ursprünglich nur solche Gegenstände bezeichnet worden, die dem Pfandempfänger auch materiell überlassen wurden. Für Sprendlingen ist nachgewiesen, dass das Flurstück in den Besitz des Pfandnehmers überging und versteigert wurde
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Unterpfand: im unterpfand (Frankenhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/353421_im-unterpfand> (aufgerufen am 04.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/353421