Bann-Holz: Das Bannholz
Beleg
Standard-Flurname
Bann-Holz
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
19. Jahrhundert, kopial 20. Jahrhundert
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1.
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Holz
Zu ahd. mhd. holz st. N. ‚Holz, Gehölz, Wald‘. Einige Namen beziehen sich auf Objekte, die aus dem Werkstoff Holz gefertigt sind, die meisten auf Waldstücke und deren forstwirtschaftliche Nutzung. Ein Holzweg führt in den Wald und endet dort an einem Holzstapelplatz. - Auffallend ist das häufige Vorkommen einer Verkleinerungsform Hölzchen ‚kleines Waldstück‘.
Südhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Holz
Zu ahd. mhd. holz st. N. ‚Holz, Gehölz, Wald‘. Einige Namen beziehen sich auf Objekte, die aus dem Werkstoff Holz gefertigt sind (Holzbrücke, Holzbrunnen?), die übrigen auf Waldstücke und deren forstwirtschaftliche Nutzung (Holzschlag, Holzplatz, Holzkammer, Holzmacherweg). Ein Holzweg führt in den Wald und endet dort an einem Holzstapelplatz (Biebesheim am Rhein: Holzhaufen) oder einem Kohlenmeiler. Vereinzelt könnte ein FlN auch auf einen PN Holz oder Hölzer zurückführen; in Astheim scheint es im 15. Jh. den GewN Holzbach gegeben zu haben.
Hessischer Flurnamenatlas
Bann
Karte 12
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Holz: Das Bannholz (Ernsthofen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/345970_das-bannholz> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/345970