Gras-Ellenbach-Gemeine-Strut: an der Graßelmbacher gemein strüd
Beleg
Standard-Flurname
Gras-Ellenbach-Gemeine-Strut
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1613
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 69/4.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Gemeine
Substantivbildung zu gemein (s. d.), durchweg fem., nur in Ruttershausen/Odenhausen wohl neutr.
Gras
Zu ahd. mhd. gras st. N. ‚Gras, grasbewachsener Ort‘. Namengebend sind dann mit Gras bewachsene Flurstücke. Der FlN Grasweg, häufig in der adjektivischen Verbindung grasiger Weg, haftet auch an alten Fernwegen. Graswiesen sind solche mit möglichst reinem Grasbestand (DWB) oder deren Gras als Grünfutter dient (SHessWb).
Strut
Die angeführten Belege gehören zu ahd. struot , mhd. struot, strût st. F. ‚Sumpf; Gebüsch, Buschwald, Dickicht‘. Der in Hessen außerordentlich verbreitete FlN benennt entsprechend meist, aber durchaus nicht immer, mit Busch oder Wald bewachsene Feuchtgebiete.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Ellenbach
Zum GewN Ellenbach bei Ellenbach, Kr. Bergstraße und zum GewN Dürr-Ellenbach, links zum Lachsbach; zu Ellen ‚Erle‘ oder Elen ‚Elch‘. Die Elmswiese in Ober-Schönmattenwag ist vermutlich unter Einfluss von mhd. elm, elme st. F. ‚Ulme‘ umgedeutet worden. In Aschbach bezieht sich der Name (als Klammerform) auf den östlich anschließenden Ellenbach.
Gras
Meist zu ahd. mhd. gras st. N. ‚Gras, grasbewachsener Ort‘. Namengebend sind dann mit Gras bewachsene Flurstücke. Der FlN Grasweg, häufig in der adjektivischen Verbindung grasiger Weg, haftet auch an alten Fernwegen. In Trösel geht der Name wohl auf *gras-mahd zurück. Die Zugehörigkeit der Belege aus Erzhausen ist unsicher; hier hat es Umdeutungen zu einem FamN, aber auch zu im großen See gegeben. Ob die vereinzelten Grass(en)-Belege (Alsbach, Dietzenbach, Rüsselsheim, Zwingenberg) abzutrennen und zu mhd. graʒ, graʒʒe st. N. in der Bedeutung ‚Sprossen oder junge Zweige von Nadelholz‘ zu stellen sind, ist unsicher.
Strut
Alle angeführten Belege gehören mit Sicherheit oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu ahd. struot F. ‚Sumpf‘, mhd. struot, strût st. F. ‚Sumpf; Gebüsch, Buschwald, Dickicht‘. Der in Hessen außerordentlich verbreitete FlN benennt entsprechend meist, aber durchaus nicht immer mit Busch oder Wald bewachsene Feuchtgebiete. In Südhessen herrscht eine umgelautete Variante mhd. *strüet vor, die - oft früh zu */ʃdriːd/ entrundet - noch in den Diphthongierungsprozess gerät. In diesen Fällen fällt der Name lautlich mit Streit (s. d.) zusammen. Die historischen Belegreihen und die Kompositionstypen erlauben aber meist eine klare Trennung. In anderen Fällen wird zu Stritt gekürzt. Die Strut-Variante erscheint gelegentlich nach dem gleichen Vorgang zu straut diphthongiert und vereinzelt zu /ʃdrɑːd/ weiter monophthongiert (Momart). - Der FlN in Birkert ist wohl Diminutiv.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Eller f. / Irre f.
- 1A
Die Eller ist zunächst eine Nebenform zum Baumnamen Erle, der aus ahd. erila durch Konsonantenumstellung von älterem elira (Karg-Gasterstädt/Frings 3, 265, 396f.) entstanden ist und zu heutigem Eller geführt hat (Kluge/Mitzka 172; DWB 3 [III], 416; Dittmaier 64). Als Wort scheint EIler als Bezeichnung für die ‚Erle‘ in Hessen südlich des Mains nicht verbreitet gewesen zu sein, da sich ein Eller-Gebiet erst im westlichen Rheinhessen abzeichnet (SHessWb 2, 252 und K. II 21); nördlich des Mains scheinen Erle und EIler zu konkurrieren (KehreinWb 127).
In hessischen FlN bezeichnet Eller jedoch sehr häufig ,ödliegendes Land‘ und wird von dieser Bedeutung in älteren hessischen Quellen auch als Wort verwendet (vgl. z. B. FrankfWb 3027; Raven 386).
Es ist jedoch unwahrscheinlich, daß dieses Eller etymologisch von Eller ,Erle‘ abzuleiten ist, wie allgemein angenommen wird, so daß die Verödung mit dem Wurzelausschlag der Erlenbäume (Buck 12l) zusammenhinge. Die Eller-Namen scheinen zwar meist an feuchtem Gelände zu haften, wo Erlenbewuchs möglich war, oder „offene unbebaute Stellen im Wald oder auf ehemaligem Waldboden“ (Braun 1954, 73) zu bezeichnen. Aber in historischen Belegen seit dem 14. Jh. kommt der Name mehrfach als Eldern, Elder vor (Großkopf 1980, 8; Ott 137). Der bisher älteste betrifft 5818c2 Bergen-Enkheim FFM: 1320 „unam elderam dictam hobegarte super fontem dictum Hamersyn“ (Böhmer-Lau 2, 124). Dies stimmt mit dem von Buck 6 genannten Aldern, Altern, Eldern, Eltern, Ellern, Öllern ,Ödung, Wüstland, ungebautes Gelände‘ in Form und Bedeutung überein. Dessen Etymologie ist ungeklärt; das /d/ ist aber sicher nicht sekundär zwischen den Liquiden /l/ und /r/ entstanden, wie dial. aldr ,Erle‘ im Eichsfeld (E. Müller 1966, 68).
Durch die Assimilierung von /-ld/ > /-ll-/ haben sich in Hessen beide Ableitungen vermischt und sind im rezenten Namenbestand formal nicht zu trennen.
- 1B
Die Irre als Wort und Name hat sich mit einer Sonderbedeutung aus ahd. erda st.sw.f. (Schützeichel 43), mhd. ërde st.sw.f. ‚Erde, allgem. u. zwar: bebautes u. bewohntes Land‘ (Lexer 1, 620) entwickelt und entspricht deshalb nicht mehr voll der nhd. Bedeutung von Erde. In Südhessen bezeichnet das Wort ‚brachliegendes, auch ungepflegtes Ackerland, auch Wingert oder Waldstück, überhaupt Ödland, das bestenfalls noch als Weide genutzt wird‘ (SHessWb 2, 239). Wort und Name sind dialektal teils als /er/, teils als /ir/ (manchmal auch mit Vokallänge belegt, wobei die /i/-Formen historisch seit dem 16. Jh. häufig belegt sind, die Hebung /e/ > /i/ damit eine lautliche Widerspiegelung der Bedeutungsveränderung darstellt. Ursache muß der amtliche Namengebrauch gewesen sein, da es im Dialekt keine Grundlage für eine Hebung /e/ > /i/ gibt.
Als Wort scheint Irre heute nur noch im Odenwald gebräuchlich zu sein.
- 2A
Standardform in Hessen ist /eler/‚ häufig im Plural: /eler(e)n/, wobei die Pluralform in der Endung zu /elen/ verschliffen sein kann. Die letztere Form deckt sich mit Ellen-Namen verschiedenartiger Herkunft (z. B. <mhd. elne ,Elle‘; Lexer 1, 54l), wobei insbesondere die Belege mit Ellen- als BT höchst fraglich sind, während die Simplex- und GT-Belege nach dem Strukturtyp offenbar meist zu Eller gehören. Deshalb wurden nur diese (-)/elen/ berücksichtigt. Von den Eller-Namen wurden natürlich Namen wie Ellervater, Ellermutter, Ellerheite als Bezeichnungen für ,Großeltern‘ (vgl. zu letzterem WaldWb 134) ausgesondert. Auch mögliche Kollektive wie Ellerich, Ellerts u.ä. blieben unberücksichtigt (zu Eller ,Erle‘).
- 2B
Es ist schwierig, die Irre-Namen mit der Bedeutung ,Brach-, Ödland‘ von den allgemeinen Erde-Namen zu trennen, weil die Dialektformen gewöhnlich zusammenfallen. Zur Ausgrenzung wurden deshalb die Kombinationstypen herangezogen und alle Namen, die auf die Farbe (z. B. Weißerde, Roterde), die Bodenart (z. B. Leimenerde) o.ä. Bezug nehmen, ausgeschieden. Die verbleibenden Simplex- und GT-Vorkommen gehören alle ziemlich zuverlässig zu Irre.
Bei Irre als BT gibt es jedoch kein sicheres Kriterium, welcher Bedeutungsaspekt namengebend war. Neben Irre und Erde kommt hier auch mhd. irre st.f. ‚Irrtum, Verirrung‘ (Lexer 1, 1451; vgl. Hänse 80) in Betracht, wobei (sich) irren im Hessischen auch ,zanken‘ bedeutet (Vilmar 187). Ob die mehrfach belegten Irrgärten ‚Labyrinthe‘ waren oder nicht, kann ohne nähere Kenntnis der Örtlichkeit nicht entschieden werden. Wegen der hohen Unsicherheit wurden alle Namen mit Irr- als BT ausgeschieden, obwohl darunter sicher auch einige echte Irre-Namen sind, jedenfalls soweit sie in Südhessen liegen. Die kartierten Namen stellen damit nur die einigermaßen sichere Teilmenge der vorkommenden Irren dar.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 33
Gemeine, Gemeinde f.
- 1
Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.
Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).
Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.
Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.
- 2
Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.
Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3
Strut f.
- 1
Strut geht auf ahd. struot st.f. ,Sumpf‘ (Schützeichel 186), mhd. struot, strût st.f. ‚Sumpf; Gebüsch, Buschwald, Dickicht‘ (Lexer 2, 1254) zurück, wobei unklar ist, ob und ggf. in welchem etymologischen Verhältnis die beiden Grundbedeutungen ‚Sumpf‘ und ‚Wald‘ zueinander stehen (DWB 20 [X, IV], 147). Udolph 298 spricht Strut „bildungsmäßig als urgermanischen Rest“ an. Für Hessen jedenfalls, wo das Wort mindestens noch im 16. Jh. lebendig war (vgl. Crecelius 821), während es heute unbekannt ist (HNassWb 3, 869), steht aufgrund der überaus zahlreichen FlN außer Frage, daß Strut sich in den weitaus meisten Fällen auf ,sumpfigen Buschwald‘ bezieht (vgl. Dittmaier 307 ; KehreinWb 398, Nb 148) und damit in der Sache Klauer (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 125) entspricht. Allerdings benennt der Name, wenn auch seltener, höhergelegene Waldstücke oder Bergrücken, denen das Merkmal des feuchten Bodens fehlt. (Genauere Beschreibungen mit Belegen bei Arnold 498-502.
Der FlN Strut weist im Hessischen eine Fülle dialektal bedingter Varianten auf. Auszugehen ist jedoch vom Nebeneinander von *struot und einem umgelauteten *strüet. *strüet ist aus der Genitiv- und Dativform auf -i bei manchen fem. -i-Stämmen, zu denen ahd. struot gehört, entstanden (Bach 2 § 122). Die aus *strüet entstandene Variante /ʃdri:d/ u. ä. herrscht in Südhessen vor. Im übrigen Hessen gelten als hauptsächliche Varianten die aus *struot über mitteldt. monophthongiertes *stru:t entstandenen Varianten Strut (meist mit Kurzvokal: /ʃdrud/) und /ʃdraud/ (mit zentralhess. steigendem Diphthong) sowie gesenkte und gerundete Varianten wie Strot, Strüt. Bei Stroit ist der Umlaut oft durch Diminutiv oder Plural bedingt.
- 2
Schwierigkeiten bereitet die in Südhessen vorkommende diphthongierte und mit nhd. Streit zusammenfallende Variante Streit (< *stri:t). Aufgenommen wurden die durch fem. Genus und Strukturtyp (GT, Simplex) eindeutig zuzuordnenden Belege, ausgeschlossen blieb Streit- als BT.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 124
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gras-Ellenbach-Gemeine-Strut: an der Graßelmbacher gemein strüd (Gras-Ellenbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/345155_an-der-grasselmbacher-gemein-strued> (aufgerufen am 06.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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