Wehre-Schein: AUF DEM WEHREN SCHEIN

Rezenter Beleg aus Fritzlar  
Gemeinde
Fritzlar
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Wehre-Schein

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Schein

Für die Namen ist kein klares, konkretes Benennungsmotiv erkennbar: Denkbar ist, dass der Widerschein der Fläche zum Namen geführt hat, zu mhd. schîne st. M. ‚Schein, Glanz‘.

Wehre

Zu mhd. wer, were st. F. ‚Gewährung‘, dazu nhd. die konkrete Bedeutung ‚Anteil an der Mark (Ackerland, Wald, Wiese), der dem Vollbauern gewährleistet war‘. Wehre meint daher ursprünglich das Nutzungsrecht eines Bauern an der Allmende und dann auch diese selbst. Nur die Simplexbelege im Fem. lassen sich eindeutig von den Wehr-Namen in der Bedeutung ‚Stauwehr‘ trennen. Das Rechtswort Wehre ist älter als (spät-)ahd. mhd. wer, were st. N. ‚Flusswehr, Mühlenwerk‘. Es ist in späterer Zeit auch gelegentlich, wie in Einhausen, mit Wehr N. oder Landwehr F. vermischt worden. Neben der Leitform were stehen mit Worre bzw. Wörren Varianten mit Rundung des Stammvokals.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Wehre f.

1

Die Wehr(e)‚ ahd. *werî, Verbalsubstantivierung zu ahd. werên ,gewähren‘ (Schützeichel 230), mhd. wer, were st.f. (Lexer 3, 767) hat aus der allgemeinen abstrakten Bedeutung ‚Gewährleistung, Sicherung‘ eine konkrete Bedeutung ‚Anteil an der Mark (Ackerland, Wald, Wiese), der dem Vollbauern gewährleistet war‘ (DWB 27 [XIII], 760, 762) entwickelt. Wehre meint „ursprünglich das Nutzungsrecht des einzelnen Bauern an der Allmende (meist Wald und Weide), dann diese selbst“ (Dittmaier 333). Für Hessen verzeichnet KehreinWb 44l Wehr ‚Besitz, Teil eines Besitztums‘ als veraltet; nach Crecelius 899 ist das Wehr, Plur. die Wehre, „das nach altem Hausrecht einem Ortsbürger durch Los zukommende Stück Gemeindewiese.“ Neben Wehre kommt in FlN auch ein Kollektivum (?) das Gewehr vor, das sich in der Sachbedeutung wohl mit Gewähr (DWB 6 [IV, I, 3], 4784ff.) vermengt hat.

2

Die auf Besitzrechte bezogenen Wehr-Namen lassen sich nur unsicher bestimmen. Während sich bei Wehr als Simplex oder GT der Name von Wehr ,Wasserzu-‚ abflußanlage‘ durch das Genus trennen läßt, versagt dies bei Wehr- als BT. Wenn und wo Wehranlagen wie die Landwehr (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 137) einfach als die Wehr bezeichnet werden konnten, versagt auch die formale Unterscheidung nach dem Genus bei Simplex und GT. In Nordhessen vermischt sich schließlich das Wert, „meist Werr und noch öfter Wehr gesprochen, grün bewachsener Flußrand“ (Vilmar 450); als der Wirr vielleicht auch in der Wetterau (Braun 1957, 37f.).

Um eine annähernd gesicherte Übersicht über die Verbreitung des rechtsbedeutsamen Wehr-Begriffs in hessischen FlN zu gewinnen, wurden nur Simplex und GT-Belege aufgenommen, die fem. Genus haben und nicht mit Wehranlagen in Verbindung zu bringen sind, sowie Gewehr, soweit ein Bezug zu Land(ge)wehren auszuschließen ist. Bei Wehr- als BT wurden nur die Kombinationstypen Wehrholz, Wehrgras und Wehrland ausgewertet. Außer diesen kommt nur noch Wehrwiese häufig vor, allerdings mit allgemeiner Streuung, so daß der Verdacht naheliegt, daß oft eine Wehranlage (im doppelten Sinne!) namengebend war. Wehrwiese blieb deshalb unberücksichtigt.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 5

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Wehre-Schein: AUF DEM WEHREN SCHEIN (Fritzlar)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/331791_auf-dem-wehren-schein> (aufgerufen am 04.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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