Wiemers-Hube: g:nt wymers Hube
Beleg
Standard-Flurname
Wiemers-Hube
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1489
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 35/1.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Hube f. / Hübner m.
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Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).
Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).
Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.
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Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:
l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.
2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).
3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).
4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.
Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18
Weiher; Weiwer, Weimer m. (n.)
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Weiher, ahd. wîwâri st.m. (Schützeichel 239), auch wihari, wîari (Graff 1, 1087), mhd. wîwӕre, wîwer, wîher, wîger, wîӕere, wîer st.m. (Lexer 3, 957), ist aus lat. vivarium ,Tierbehältnis, -garten, Fischbehälter‘ entlehnt und gehört zur ältesten Schicht unserer Lehnwörter (Müller/Frings 506f.; DWB 28 [XIV, I, 1], 687; Kluge/Mitzka 847). Im Dt. schränkt sich die Bedeutung auf ,Teich‘, insbesondere ,Fischteich‘ ein; als Wort gilt Weiher im Oberdt. und Fränkischen gegenüber nördlichem Teich. In Hessen galt es bis zu einer Linie Siegen-Holzhausen-Marburg-Fulda-Hof (Kretschmer 523), nach Vilmar 444 ist „dieses Wort nur im Fuldaischen üblich“, nach Ausweis von FlN sei es früher auch im „östlichen Hessen“ üblich gewesen. Sowohl als Wort wie als FlN bezieht sich Weiher in Hessen vorwiegend auf natürliche oder künstlich angelegte Fischteiche (vgl. Dittmaier 335f.), deren Zu- und Abfluß durch Wehranlagen zu regulieren ist; zur Teichwirtschaft in Hessen s. Demandt l, 656f.
Die zeitliche Schichtung dieser Weiher-Namen ist schwer zu beurteilen, doch sind - nach dem Kombinationstyp zu urteilen - nur wenige wirklich junge Namen darunter (wie Forellen-, Badeweiher).
Hier sind auch Varianten Weiwer, auch hyperkorrekt mit umdeutendem Verschlußlaut Weiber (Dittmaier 335), sowie Weimer berücksichtigt. Während die Variante mit binnenvokalischem /v/, /b/ als Fortsetzung der seit dem Ahd. belegten Form wîwâri zu betrachten ist, die im übrigen weit verbreitet auftritt, scheint die Variante mit binnenkonsonantischem /m/ durch Dissimilation des spirantischen Labials /v/ zum nasalen Labial /m/ entstanden zu sein. Allerdings belegt das Summarium Heinrici d ein winwer ‚vivarium‘, das von Müller/Frings 507 für eine Verschreibung gehalten wird, möglicherweise aber die Ausgangsform für Weimer (mit Assimilation /nw/ > /m/) war (vgl. u. 2.4). Diese Form scheint nur in Hessen vorzukommen, ist heute im Wortgebrauch nicht mehr nachzuweisen (HNassWb mündl.), wird aber von Crecelius 901 als der Waëmer kurz erwähnt.
Weiwer und Weimer, amtl. öfter auch Weimar, weisen Varianten auf in bezug auf den Stammvokal (Diphthong /ai/ vs. Monophthong /i(:)/) und auf die Endung, die manchmal anscheinend Dissimilation /r/ > /l/ erfahren bzw. den Schlußkonsonanten verloren hat. Sachentsprechendes Teich ist als Wort und Name in Hessen allgemein verbreitet.
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Die Identifizierung einiger Varianten enthält einen hohen Unsicherheitsfaktor.
1. Bei Weimer waren nicht nur die FlN auszusondern, die sich auf den SN Weimar (4622d1 Weimar KSK, 5218d1 Oberweimar MBK, 5218d2 Niederweimar MBK, 52l8d6 Cyriaxweimar MBK) beziehen. Bei Weimer-‚ Wi(:)mer- als BT muß darüber hinaus mit einer Herleitung von einem PN oder FamN gerechnet werden. Das ist bei Weimert(s)-Namen so wahrscheinlich, daß sie ausgeschieden wurden. Ganz sichere Belege sind nur die mit Weimer als GT oder als Simplex.
2. Bei Weiber, Weiwer wurde nach dem Kombinationstyp entschieden, um auf Weiber ,Frauen‘ bezogene Namen auszuscheiden (wie z. B. Weiberhemd als Formname). Auch hier blieben Formen wie Weibert(s) unberücksichtigt.
3. Unsicher bleiben auch die Typen Weimel, Weiwel u.ä., weil die Dissimilation zu /l/ zwar nach den Strukturtypen plausibel ist, letztlich bislang aber nicht sicher nachweisbar ist. Bei Weibel kann auch Vermengung mit Weibel ,Gerichtsbote‘ vorkommen, obwohl diese Bezeichnung in Hessen nicht üblich gewesen zu sein scheint (vgl. DWB 28 [XIV, I, 1], 377ff.).
4. Hinzuweisen ist auf den Typ /waive:r/, der amtl. durchweg mit
wiedergegeben wird (in 4917b2 Battenberg (Eder) WFK, 5019b4 Langendorf MBK, 5117a4 Mornshausen a. D. MBK, 5117a5 Hommertshausen MBK, 5117c4 Buchenau (Lahn) MBK, 5118c1 Cölbe MBK, 5119b1 Kirchhain MBK, 5218a8 Niederwalgern MBK). Hier scheint umdeutende Anlehnung an Wehr vorzuliegen (s.o. 1). Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 112
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Wiemers-Hube: g:nt wymers Hube (Allertshofen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/317904_g-nt-wymers-hube> (aufgerufen am 03.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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