Abt-Irre: by des aptß yrden

Historischer Beleg aus Trebur  
Gemeinde
Trebur
Landkreis
Groß-Gerau
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Abt-Irre

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1496

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 95/1.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Abt

Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster.

Irre

Die Namen gehen auf verschiedene Ursprünge zurück. (1) In Albach entspricht der Name vermutlich dem in Mittelhessen bezeugten Urgang ‚Gang, Ausgang‘ (vgl. Urbann); andernfalls wie mhd. irreganc ‚zielloses Gehen, irrender Gang oder Weg‘. (2) In Hungen liegt nach Ausweis der historischen Belege vermutlich falsche Silebentrennung vor, und der BT gehört ursprünglich zu Meer (s.d). Andernfalls gehört der BT zu dem sonst in Südhessen vorkommenden Irre mit der Sonderbedeutung ‚brachliegendes, ungepflegtes Ackerland‘ (zu mhd. erde st. sw. F. ‚Erde, bebautes und bewohntes Land‘). (3) Der offenbar junge Name des Irrgartens in Beuern schließlich bezeichnet ein Labyrinth.

Südhessisches Flurnamenbuch

Abt

Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., fnhd. abt geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster. In Einzelfällen mag es einen anderen, unbekannten Bezug auf einen bestimmten Abt (so beim Lorscher Aptstein, bei dem es sich um eine römische Reliefstele handelt1) oder auf den FamN Abt geben. Die zahlreichen Abt-Namen im Landkreis Offenbach beziehen sich in der Regel auf Besitz des Klosters Seligenstadt (Froschhausen, Kleestadt, Mainflingen, Seligenstadt, Weiskirchen, Zellhausen).

Irre

Südhess. Irre, Irr geht ursprünglich auf ahd. erda, ero, mhd. erde st. sw. F. ‚Erde, bebautes und bewohntes Land‘ zurück. Dazu hat sich die Sonderbedeutung ‚brachliegendes, ungepflegtes Ackerland‘ entwickelt, und das Appellativ hat sich dann, wenn es diese Sonderbedeutung trug, auch lautlich durch die Assimilation von /rd/ > /rr/ und die Hebung von /e/ > /i/ von seiner Ausgangsform entfernt. Da die Dialektformen aber später vielfach wieder zusammenfallen, sind die Erde und Irre-Belege heute nicht mehr immer zuverlässig voneinander zu trennen. Die Belege aus Schaafheim gehen vermutlich auf *Irrs-tal zurück, Irrweg (Hähnlein) und Irrgemacht (Winkel) können auch an mhd. irre ‚vom rechten Wege abgekommen, verirrt‘, mhd. nhd. irren sw. V. ‚verirren‘ angeschlossen worden sein. Irrling u. ä. ä *Irr-land.

Hessischer Flurnamenatlas

Irre

Karte 33

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abt-Irre: by des aptß yrden (Trebur)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/292409_by-des-aptss-yrden> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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