Abt-Gehre: bey des Apts gehrn
Beleg
Standard-Flurname
Abt-Gehre
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1553
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 95/2.
Weitere Belege
- 1496: by des Aptß gern [Acker]
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 95/1., fol. 12
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Abt
Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster.
Südhessisches Flurnamenbuch
Abt
Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., fnhd. abt geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster. In Einzelfällen mag es einen anderen, unbekannten Bezug auf einen bestimmten Abt (so beim Lorscher Aptstein, bei dem es sich um eine römische Reliefstele handelt
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abt-Gehre: bey des Apts gehrn (Trebur)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/292405_bey-des-apts-gehrn> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/292405