Abt-Gehre: bey des Apts gehrn

Historischer Beleg aus Trebur  
Gemeinde
Trebur
Landkreis
Groß-Gerau
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Abt-Gehre

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1553

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 95/2.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Abt

Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster.

Südhessisches Flurnamenbuch

Abt

Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., fnhd. abt geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster. In Einzelfällen mag es einen anderen, unbekannten Bezug auf einen bestimmten Abt (so beim Lorscher Aptstein, bei dem es sich um eine römische Reliefstele handelt1) oder auf den FamN Abt geben. Die zahlreichen Abt-Namen im Landkreis Offenbach beziehen sich in der Regel auf Besitz des Klosters Seligenstadt (Froschhausen, Kleestadt, Mainflingen, Seligenstadt, Weiskirchen, Zellhausen).

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abt-Gehre: bey des Apts gehrn (Trebur)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/292405_bey-des-apts-gehrn> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/292405