Zoll-Stock-Trift: DIE ZOLLSTOCKS TRIFT
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Stock
Die hier aufgeführten Namen gehören zu nhd. Stock, ahd. mhd. stoc st. M. mit einem weiten Bedeutungsspektrum, von dem als namengebend vor allem in Frage kommen: ‚Stock; Baumstumpf, Baumstamm; Opferstock; Bildstock; Schlagbaum‘. (1) In den Zusammensetzungen mit Stock als BT und GT -acker, -wiese, -feld u. ä. erinnert der Name meist daran, dass die Grundstücke nach der Rodung noch (Baum-)Stümpfe aufwiesen, die dann wieder austrieben. Stockweiden, deren so gewonnene Weidenruten zum Flechten verwendet wurden, sind in mittelhess. FlN aber nicht belegt. (2) Besonders dem Namen Stockacker kann aber auch die Rechtsbedeutung ‚unteilbarer und unveräußerlicher (Herren-) Besitz‘ zu Grunde liegen. (3) Stockwege haben ihren Namen dadurch erhalten, dass sie an morastigen Stellen mittels Stocklagen passierbar gehalten wurden. (4) Stockborn ist eine Bezeichnung für ‚Röhrbrunnen‘, die im Wortschatz Mittel- und Südhessens allerdings nicht belegt ist. (5) Das Stockhaus in Gießen ist die Bezeichnung für das ehemalige Gefängnis. - (6) Stock als GT bezeichnet meistens einen kleinen künstlichen Aufbau im Feld, wie die häufigen Bild- und Heiligenstöcke, oder Grenzanlagen, wie die Zollstöcke.
Trift
Zu mhd. trift st. F. in der Bedeutung ‚das Treiben, Weide‘, einer ablautenden Substantivbildung mit /-t/-Suffix zu ahd. trîban, mhd. trîben ‚treiben‘. Wie Trieb (s.d.) steht Trift sowohl für den Weg zur Viehweide als auch für die Viehweide selbst. Im mittelhessischen Untersuchungsraum stehen beide Varianten nebeneinander.
Zoll
Zu ahd. mhd. zol st. M. ‚Zoll‘, einer Entlehnung aus mittellat. toloneum ‚Zollhaus, Zoll‘. Es handelt sich um Stellen an Fernstraßen und Flüssen, an denen Abgaben entrichtet werden mussten. Mit Zollstock wurden zunächst die mit Zollzeichen versehenen hölzernen Säulen neben den Schlagbäumen bezeichnet, später auch die Schlagbäume selbst, manchmal auch nur Wegweiser.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Stock
Die hier angeführten Namen gehören mit hoher Sicherheit zu nhd. Stock, ahd. mhd. stoc st. M. mit einem weiten Bedeutungsspektrum, von dem als namengebend vor allem in Frage kommen: ‚Stock; Baumstumpf, Baumstamm; Opferstock; Bildstock; Schlagbaum‘. Namen im Singular und als Simplex weisen in der Regel auf Bildstöcke oder andere kulturelle Überreste wie die Heidenstöcke (s. Heide) hin, sofern nicht auch ein Grenzzeichen in Frage kommt (vgl. auch das mehrfach belegte Stockschlag). In den Zusammensetzungen mit Stock als BT und GT -acker, -wiese, -feld u. ä. erinnert der Name meist daran, dass die Grundstücke nach der Rodung noch (Baum-) Stümpfe aufwiesen, die dann wieder austrieben. Stockweiden, deren so gewonnene Weidenruten zum Flechten verwendet wurden, sind in südhess. FlN aber nicht belegt. Besonders dem Namen Stockacker kann aber auch die Rechtsbedeutung ‚unteilbarer und unveräußerlicher (Herren-)Besitz‘ zu Grunde liegen. Wege, die Stockweg, -straße, -schneise heißen, haben ihren Namen dadurch erhalten, dass sie an morastigen Stellen mittels Stocklagen passierbar gehalten wurden (vgl. auch Specke). Die mehrfach in FlN genannte Stockstraße (Haßloch, Königstädten, Rüsselsheim) kennzeichnet eine alte Verbindungsstraße von Trebur zum Main. Der BT deutet darauf hin, dass der Weg durch gerodeten Wald führte
Trift
Zu mhd. trift st. F. in der Bedeutung ‚das Treiben, Weide‘, einer ablautenden Substantivbildung mit -t-Suffix zu ahd. trîban, mhd. trîben ‚treiben‘. Wie Trieb steht Trift sowohl für den Weg zur Viehweide als auch für die Viehweide selbst. Während im Oberdt. Trift bereits durch Trieb ersetzt wurde und das südliche Trieb sich weiter nach Norden ausbreitet, stehen sich im südhess. Namenraum beide Varianten etwa gleich stark gegenüber.
Zoll
Zu ahd. mhd. zol st. M. ‚Zoll‘, einer Entlehnung aus mittellat. toloneum ‚Zollhaus, Zoll‘. Es handelt sich um Stellen an Fernstraßen und Flüssen, an denen Abgaben entrichtet werden mussten. Mit Zollstock wurden zunächst die mit Zollzeichen versehenen hölzernen Säulen neben den Schlagbäumen bezeichnet, später auch die Schlagbäume selbst. Bei den Zollstock-Belegen sind FIN und Appellativ nicht immer sicher zu trennen. In Eberstadt hat offenbar eine Umdeutung aus Zell(e) (zu mhd. zagel ‚Schwanz‘) stattgefunden.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Trift f.
- 1
Trift ist - wie Trieb und Treibe (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 34) - Substantivierung zu treiben und mit diesen bedeutungsgleich. Obwohl älter als Trieb, ist auch Trift erst seit dem 12./13. Jh. belegt (DWB 22 [XI, I, 2], 496), mhd. trift st.f., st.m. (Lexer 2, 1513). In der Bedeutung ‚Weg für das Vieh‘ ist Trift „obd. nur spärlich belegt … nd. ganz geläufig“ (DWB 22 [XI‚ I, 2], 499); mnd. drift f. ,Viehtrift, Weide‘ (Schiller/Lübben 1, 578).
In den älteren hessischen Wörterbüchern wird Trift nicht genannt, obwohl oder weil es üblich war wie heute noch (SHessWb 1, 1729; HNassWb 4, 129f; WaldWb 23). Als FlN war und ist Trift im Niederdt. allgemein, im Westmitteldt. weit verbreitet (Dittmaier 319; Zink 150f.), kommt aber auch in Südostwürttemberg (Keinath 104) und - neben beherrschendem Trieb - auch manchmal im Ostfränkischen vor (Oeller 85f.). In Thüringen begegnet Trift als FlN neben Treibe (Danz 374; Genzel 112; Hänse 169), wobei gebietsweise eine Bedeutungsdifferenzierung auftritt, so daß Trift den ,Weideplatz‘ und Treibe den ‚Weg zur Weide‘ bezeichnet (Schrickel 62, 92f.).
Die Weidewege waren meist sehr breit, und das Vieh weidete auch auf ihnen. Umgekehrt hat Trift in kleineren Gebieten des Siegerlandes die Bedeutung ,Viehpfade im Hauberg‘ angenommen (Reichmann K. 121), was in der Sache Vilmars Angabe über Trip (Vilmar 417) entspricht.
Da im Oberdt. Trift durch Trieb ersetzt wurde, stellt sich die Frage, wie sich dieser Verdrängungsprozeß in der heutigen Verteilung der hessischen FlN spiegelt, wobei die Konkurrenz mit Treibe zu berücksichtigen ist.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 35
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Zoll-Stock-Trift: DIE ZOLLSTOCKS TRIFT (Hatzbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/283061_die-zollstocks-trift> (aufgerufen am 04.11.2026)
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