Mönch-Hof-Feld-Mark: d:z Munchhoiffs feldmarcken
Beleg
Standard-Flurname
Mönch-Hof-Feld-Mark
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1571
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 85/2.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Feld
Zu ahd. feld, mhd. velt st. N. ‚Feld, Fläche, offenes Land‘. Die Namen haften in der Regel an den zum Ackerbau genutzten Feldern als Ganzes oder an Teilen. Neben Feld begegnet häufig das Diminutiv Feldchen, das aus der Feldwirtschaft ausgenommene Flurstücke bezeichnet.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.
Mark
Zu ahd. marca, mhd. marke st. F.‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen.
Mönch
Zu ahd. munih, mhd. münech, münch st. M. ‚Mönch‘, einer Entlehnung aus lat. monicus. Viele Belege zeigen die Entrundung des Stammvokals von /y/ > /i/. Die Namen beziehen sich auf Besitz oder Nutzungsrechte von Klöstern. In Einzelfällen kann auch der FamN oder das im Raum begüterte Geschlecht der Mönch, Münch namengebend sein: Sicher ist das nur bei den unter Mönchs (s.d.) aufgeführten Namen.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Feld
Zu ahd. feld, mhd. velt st. N. ‚Feld, Fläche, offenes Land‘. Die Namen haften in der Regel an den zum Ackerbau genutzten Feldern als Ganzes oder an Teilen. Neben Feld begegnet häufig das Diminutiv Feldchen, das aus der Felderwirtschaft ausgenommene Flurstücke bezeichnet.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.
Mark
Zu ahd. marca, mhd. marke st. F. ‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die zahlreichen Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen. Die Teilhaber eines Markwaldes waren die Märker, mhd. merkære st. M., aber auch die Grenzsteine wurden Märker genannt, wenn sie das Zusammentreffen von mehreren Gemarkungen markierten. Am Märkerstuhl (Ober-Klingen) tagte das Märkergericht
Mönch
Zu ahd. munih, mhd. münech, münch st. M. ‚Mönch‘, einer Entlehnung aus lat. monicus. Viele Belege zeigen die Entrundung des Stammvokals von /y/ > /i/.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Mark
Karte 1
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Mönch-Hof-Feld-Mark: d:z Munchhoiffs feldmarcken (Raunheim)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/282455_d-z-munchhoiffs-feldmarcken> (aufgerufen am 11.06.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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