Gemeinde-Leimen-Kaute: gemeindeleimekauth

Historischer Beleg aus Ginseldorf  
Gemeinde
Marburg
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Gemeinde-Leimen-Kaute

Belegort

Belegtyp

historisch

Quelle

Staatsarchiv Marburg, Flurbuch, 1808

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Kaute

Zu spätmhd. kûte F. (mitteldt.) ‚Grube, Loch‘. Am Ende des 15. Jahrhunderts beginnt Kaute älteres Grube zu ersetzen. Namengebend waren stets natürliche oder künstliche Bodenvertiefungen, dann meist mit Kaute im GT. In Eisenkauten wurde Eisen im Tagebau abgebaut; die zahlreichen Leimenkauten dienten der Lehmgewinnung.

Leimen

Zu ahd. leim, leimo, mhd. leim st. M., leime sw. M.‚Lehm‘. Die FlN beziehen sich in den allermeisten Fällen auf Orte, an denen man den Lehm abbaute, der beim Hausbau zum Füllen des Fachwerks und zum Backofenbau verwendet wurde (Leimkaute, -grube). Manchmal war die Bodenbeschaffenheit namengebendes Motiv. - Meistens liegt im Untersuchungsraum die schwach flektierende Variante vor; einige Belege deuten auf eine Variante mit /au-/-Diphthong hin.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Gemeinde

Zu ahd. gimeinida ‚Gemeinschaft‘, mhd. gemeinde st. F., auch ‚gemeinschaftlicher Besitz, Grundeigentum einer Gemeinde‘. Zur Gemeinde zählt der ganze zu einer Siedlung gehörende Grundbesitz. In der FlN-Gebung ist daher die Bedeutung ‚Gemeindegrund‘ maßgeblich. Die Namen entsprechen damit dem häufigeren Allmende (s. d.). Der Name erscheint heute meist in Verbindung mit GT wie -wald oder -wiese. Die frühesten Belege stammen aus dem 15. Jh., sie sind meist aber noch Simplizia oder treten, wie gemein, in adjektivischer Verwendung auf. Bei nur rezent bezeugten Namen mit dem BT Gemeinde ist oft auch die jüngere Bedeutung ‚Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung gemeint.

Kaute

Zu spätmhd. kûte F. (mitteldt.) ‚Grube, Loch‘. Am Ende des 15. Jh.s beginnt Kaute älteres Grube zu ersetzen. Namengebend waren stets natürliche oder künstliche Bodenvertiefungen, dann meist mit Kaute im GT. Ob auch der Beleg aus Wattenheim (als Diminutiv) hierher gehört, ist ungewiss.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Gemeine, Gemeinde f.

1

Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.

Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).

Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.

Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.

2

Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.

Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3

Kaule f.

1

Die nordhessischen Kaule/Kuhle-FlN gehen auf mhd. kûle sw.st.f. ‚Grube, Loch‘ (Lexer 1, 1766) zurück. Das Wort ist im Mitteldt. als Kaule und im Niederdt. als Kuhle verbreitet (DWB 11 (V), 348; Weigand/Hirt 1, 1012).

Kaule bezeichnet als Wort zunächst allgemein eine ‚Vertiefung im Boden‘. Es kann eine natürliche Vertiefung sein, z.B. eine Erdmulde oder flache Grube, gelegentlich auch mit Wasser gefüllt. Zumeist sind jedoch von Menschen gegrabene Löcher und Gruben gemeint, die dazu dienen, landwirtschaftliche Vorräte aufzubewahren und zu überwintern, Abfälle zu lagern und natürliche Materialien (Stein, Sand, Schiefer, Lehm usw.) zu gewinnen. Daneben können mit Kaule auch Tierlager und -suhlen, Fanggruben, Schindgruben sowie ‚kleine Pflanzlöcher‘ gemeint sein (DWB ebd.; PfälzWb 4, 140; RheinWb 4, 330).

Kaule/Kuhle ist vorwiegend in Nordhessen bekannt, sonst überwiegt das weitverbreitete Kaute (SHessWb 3, 1218; WaldWb 60; Vilmar 231; B. Martin 1933, 10ff.; Reichmann 78 und K. 4).

Der FlN Kaule/Kuhle bezieht sich, wie auch Kaute, meist auf die oben beschriebenen Lager-, Nutz- und Vorratsstätten. Gelegentlich benennt der Name auch Fanglöcher, Schindgruben, Suhlen u.ä. (SHessWb ebd.; Dittmaier 135; KehreinNb 470ff.; KehreinWb 218).

2

Die Identifizierung der Kaule/Kuhle-Namen machte eine besondere Betrachtung der morphologischen Namenstruktur notwendig. Gerade im Mittelhessischen sind gleichlautende Kaule/Kuhle-Namen belegt, die von mhd. kugele, kugel sw. f. ,Kugel‘, md. kûle (Lexer 1, 1765) abzuleiten sind und daher nicht zu dem hier bearbeiteten Namen gehören.

Kaulenköpfchen u.ä. bezeichnen kleinere Berge, kugelige Erhöhungen (DWB 11 (V), 349; RheinWb 4, 326), Kaulbahn, Kuhlbreite u.ä. entspricht dem Namen Kegelbahn (DWB ebd.), der meist die länglichschmale Form des Flurstücks beschreibt oder den Platz des Spieles selber meint (Dittmaier 135, Genzel 149). Kauleich/Kuhleich ist entstanden aus kontrahiertem Kugel > Kuhl + leich, thür. ,Spiel‘, abgeleitet von mhd. leich ‚Spiel, Tanz‘ (Lexer 1, 1863; Kluge/Mitzka 432), mit der Bedeutung ‚Platz für Spiel und Feste‘. Im östlichen Hessen ist Leich als ‚Spiel mit Tonkugeln‘ bekannt (Vilmar 243f.; vgl. Kugelleich DWB 11 [V], 2542f.).

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 94

Leimen m.

1

Der Leimen, ahd. leim st.m.‚ leimo m. ‚Lehm, Schlamm‘ 1 (Schützeichel 109), mhd. leim st.m.‚ leime sw.m. (Lexer l, 1867), mnd. lêm m. (Schiller/Lübben 2, 661), urverwandt mit lat. limus ,Schlamm‘, ist die oberdt. Form der standardsprachlichen Bezeichnung Lehm für die Bodenart. Erst um 1800 ist Leim(en) durch das aus dem (Ost)Mitteldt. und Niederdt. stammende Lehm aus der Schriftsprache verdrängt worden (DWB 12 [VI], 544f., 697f.; Kluge/Mitzka 431; Weigand/Hirt 2, 40; zur Etymologie: Trier 1951, 10-16).

Als Wort ist Leimen in Hessen allgemein verbreitet (SHessWb 4, 275; HNassWb 2, 82; WaldWb 65; Crecelius 554), wobei entsprechend der dialektalen Monophthongierung von mhd. /ei/ nördlich /le:m/(-)‚ manchmal zu /li:m/(-) gehoben, und südlich /la:m/(-)‚ häufig weiter zu /lo:m/(-) gehoben und im Zentralhessischen zu /loam/(-) diphthongiert, gelten, während Osthessen /laim/(-) erhalten hat.

In FlN bezieht sich Leimen entweder auf lehmhaltigen Boden oder - häufiger - auf Örtlichkeiten, wo der Lehm in Leimengruben, -kauten‚ -kaulen‚ -löchern für den örtlichen Baubedarf, besonders des Fachwerkbaus, abgebaut wurde (Dittmaier 184); entsprechend den Abbaugruben für Letten, Aul(erde) und Ton (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 105-107).

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 104

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gemeinde-Leimen-Kaute: gemeindeleimekauth (Ginseldorf)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/278259_gemeindeleimekauth> (aufgerufen am 03.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/278259