Breite-Hute: DIE BREITE HUDE [houre]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Breite
Zu ahd. breitî ‚Breite, Umfang, Größe‘, mhd. breite, breiten st. F. ‚Breite, breiter Teil‘, einer Ableitung vom Adjektiv breit. Breite bezieht sich ursprünglich auf breit hingelagerte Flächen, die nur geringen Höhenunterschied haben. Namengebend können dann breite Acker- und Wiesenstücke gewesen sein. Darüber hinaus kann sich Breite auf grundherrliches Ackerland, zu einem grundherrlichen Hof gehöriges Herrenland beziehen. Ob der rechtliche Gehalt des Wortes aber auch den mittelhess. FlN zu Grunde liegt, ist nicht nachweisbar.
Hute
Zu ahd. huota ‚Wache‘, mhd. huote, huot st. F., frühnhd. hut ‚Schaden verhindernde Aufsicht und Vorsicht, Bewachung, Behütung, Schutz‘. In FlN bezieht sich Hute in erster Linie auf Weideplätze, wo das Vieh gehütet wurde, aber auch auf das gehütete Vieh selbst.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Breite
Zu ahd. breitî ‚Breite, Umfang, Größe‘, mhd. breite, breiten st. F. ‚Breite, breiter Teil‘, einer Ableitung vom Adjektiv breit. Breite bezieht sich ursprünglich auf breit hingelagerte Flächen, die nur geringen Höhenunterschied haben. Namengebend können dann breite Acker- und Wiesenstücke gewesen sein. Darüber hinaus kann sich Breite auf grundherrliches Ackerland, zu einem grundherrlichen Hof gehöriges Herrenland beziehen. Ob der rechtliche Gehalt des Wortes aber auch südhess. FlN zu Grunde liegt, ist nicht nachweisbar
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Breite f.
- 1
Der FlN Breite, gelegentlich auch Gebreite f., geht auf ahd. breitî(n) st.f. ‚Breite, Umfang, Größe‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1348f.) mit der Nebenform gabreiti (Graff 3, 298), mhd. breite, breiten st.f. (Lexer 1, 347) bzw. gebreite st.sw. f. (Lexer 1, 760) zurück und bezeichnet zunächst allgemein ein breites Landstück, insbesondere Ackerland.
Als Wort ist Breite in dieser Bedeutung in Hessen unüblich: die Breite bezeichnet hier (außer in der standardsprachlichen Bedeutung) ‚das ausgebreitet liegende Heu‘ (Crecelius 201; SHessWb 1, 1094).
Aus der allgemeinen Semantik von Breite haben sich in bezug auf Flurbezeichnungen zwei engere Spezialbedeutungen entwickelt:
1. Breite bezeichnet das zum Herrenhof gehörige (geschlossene) Ackerland, korrespondierend dem Brühl (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 16) (Bader 3, 127-160; Bach 2 § 290 u.ö.; Ramge 1985a, 686-691); jedenfalls ältestes Ackerland in dorfnaher Lage.
2. Breite bezeichnet „ein ebenes und in einer fläche, ohne rain oder andern unterschied hin liegendes stück feld von unbestimmter grösze, welches oft viele äcker, ja ganze hufen enthält“ (Adelung, zit.n. DWB 4 [IV, I, 1], 1858), wobei im Thüringisch-Sächsischen ein Gebreite „breiter als ein gelänge, d.i. über vier ruthen breit“ ist (ebd. 1859; zu Gelänge → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 55).
Auch im Ostfälischen dient Breite häufiger als Flächenname (Flechsig 1959a, 45), bezeichnet zunächst aber wohl allgemein ,blockförmige Besitzparzellen‘ (Wiswe 76). Letzteres gilt ebenso für Nordhessen (M. Born 1970, 78).
Da von Sonderbedeutungen von Breite wie ,Feldbezeichnung des alemannischen Einödhofs‘ (Buck 36; Vollmann 40) hier abgesehen werden kann, besteht das Sachproblem darin, welche der beiden Spezialbedeutungen für die hessischen Breite-Vorkommen zutrifft, zumal diese sich ja nicht wechselseitig ausschließen.
Gebreite, in hessischen FlN immer feminin, stellt „eine Steigerung des einfachen Worts“ Breite, kein Kollektivum dar (DWB 4 [IV, I, 1], 1859).
Soweit die Bedeutung 1. anzusetzen ist, können sich FlN wie Herrnacker, Fronacker auf den gleichen Sachverhalt beziehen. (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 14).
- 2
Der Name Breite hat sich nicht mit anderen Namen vermengt, so daß sprachliche Identifizierung keine Schwierigkeiten bereitet. Das Problem besteht in der Abgrenzung von Namen, die breit in der allgemeinen standardsprachlichen Bedeutung enthalten, z. B. am breiten Baum, oder enthalten können, z. B. am Breitenweg: ‚Weg zur Breite‘ oder ‚breiter Weg‘?.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 17
Hute f.
- 1
Hute geht zurück auf ahd. huota st.f. ,Wache’ (Schützeichel 89), mhd. huote, huot st.f., md. hûte, hût, hûde ‚Schaden verhindernde Aufsicht und Vorsicht, Bewachung, Behütung, Fürsorge’ (Lexer 1, 1394) in der speziellen Bedeutung ‚das Hüten des Viehs, Grundstück, auf dem dieses geschieht und das gehütete Vieh selbst: hut, pascua, der Platz worauf man das Vieh weiden kann’ (DWB 10 [IV‚ II], 1985; vgl. Weigand/Hirt 1, 909).
Als Wort war die Hut in Hessen wohl noch im 19. Jh. üblich, denn es „bezeichnet nicht nur das Hüten des Viehes von seiten des Hirten, sondern einen grasigen Platz zum Abweiden für das Vieh, wie Hutweide (Houtwâd)“ (Crecelius 471), während es heute auf den ,Hütedienst eines Weinbergschützen; sein Hütebezirk’ (SHessWb 3, 860) beschränkt zu sein scheint.
In hessischen FlN bezieht sich Hute nie auf die Tätigkeit, sondern immer auf den Ort, den Weideplatz. Die extensive Hute-Wirtschaft war als besondere bäuerliche Wirtschaftsform, oft mit Gemeinschaftsnutzung mehrerer Gemeinden, vor allem in den klimatisch ungünstigeren hessischen Mittelgebirgsregionen verbreitet (Birkenbach; Hauck; H. Jäger 41f.).
- 2
Die Eingrenzung der Hute-Namen ist problemlos. Die Homophonie mit Hut m. ,Hut’ ist durch das unterschiedliche Genus und die Verschiedenartigkeit der Kombinationstypen auflösbar. Bei wenigen Grenzfällen der dialektalen Varianten /hu(:)r(e), ho(:)r(e)/ könnte auch mhd. hor ‚Sumpf’ zugrunde liegen.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 36
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Breite-Hute: DIE BREITE HUDE (Ginseldorf)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/278216_die-breite-hude> (aufgerufen am 03.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/278216