Brühl-Hute: AN DER BRUEHLHUTE

Rezenter Beleg aus Frohnhausen  
Gemeinde
Gladenbach
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Brühl-Hute

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Brühl

Brühl, ahd. broil, bruil ‚umzäuntes Wiesengelände‘, speziell ‚Tiergehege‘, mhd. brüel st. M. ‚bewässerte, buschige Wiese, Aue‘ ist vermutlich aus mittellat. bro(g)ilus entlehnt, das gallorom. *brogilos ‚Grenzsumpf, Sumpf‘ voraussetzt. Brühl steht einerseits für die zum Herrenhof gehörige große Wiese, die daher dem Sonderrecht unterliegt, andererseits allgemein für Wiesen, ursprünglich wohl besonders für sumpfige, nasse Wiesen, dann auch für herrschaftliche Tiergehege.

Hute

Zu ahd. huota ‚Wache‘, mhd. huote, huot st. F., frühnhd. hut ‚Schaden verhindernde Aufsicht und Vorsicht, Bewachung, Behütung, Schutz‘. In FlN bezieht sich Hute in erster Linie auf Weideplätze, wo das Vieh gehütet wurde, aber auch auf das gehütete Vieh selbst.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Brühl

Brühl, ahd. broil, bruil ‚umzäuntes Wiesengelände‘, speziell ‚Tiergehege‘, mhd. brüel st. M. ‚bewässerte, buschige Wiese, Aue‘ ist vermutlich aus mittellat. bro(g)ilus entlehnt, das gallorom. *brogilos ‚Grenzsumpf, Sumpf‘ voraussetzt. Brühl steht einerseits für die zum Herrenhof gehörige große Wiese, die daher dem Sonderrecht unterliegt, andererseits allgemein für Wiesen, ursprünglich wohl besonders für sumpfige, nasse Wiesen, dann auch für herrschaftliche Tiergehege.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Brühl m.

1

Mhd. brüel st.m. ,bewässerte buschige Wiese‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1428; Lexer 1, 365) geht auf gall. *brogilo, mlat. bro(g)ilus zurück (Kluge/Mitzka 104), dessen Grundbedeutung auf ,eingefriedetes Gehölz‘ verweist (Müller/Frings 128f.; Dittmaier 1952, 174-178; Dittmaier 43). Ähnlich wie Breite (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 17) hat Brühl ein breites Bedeutungsspektrum entwickelt:

1. Brühl bezeichnet die zum Herrenhof gehörige große Wiese und unterliegt deshalb dem Sonderrecht (Bader 3, 127-160).

2. Brühl bezeichnet allgemein eine Wiese, gleichviel, ob ortsnah oder ortsfern, ob naß-sumpfig oder auf gutem Heuboden gelegen, ob eingezäunt oder nicht (vgl. RheinWb 1, 1040). Die hessischen Wörterbücher betonen das Merkmal ,sumpfige Wiese‘; so schon Alberus: „Brüel, Palustris locus … pratum, mag auch ein brüel heyssen“ (zit. n. SHessWb 1, 1166) und Vilmar 58: „... jetzt nicht mehr in appellativischer Bedeutung: Wiese, die mit Buschwerk bewachsen und sumpfig ist, vorhanden, sondern nur noch Ortsbezeichnung, welche hin und wieder vorkommt.“ (Ähnlich Crecelius 213; KehreinWb 98; KehreinNb 360; Arnold 513). Da die hessischen Brühle, wenn auch nicht „allemal“ (Knöpp 18), meist in Ortsnähe liegen, darüber hinaus die Zugehörigkeit zu einem Herrenhof mehrfach auch historisch gesichert ist (z.B. Ott 121f. für 5819b1 Klein-Auheim MKK), kann man davon ausgehen, daß sich die meisten hessischen Brühle ursprünglich auf die (gefriedete) herrschaftliche große Heuwiese bezogen.

Insofern können auch die häufigen Herrnwiesen gleichbedeutend sein, die allerdings gleichmäßig für ganz Hessen als FlN belegt sind.

2

Die Identifizierung der Brühl-Namen bereitet, bis auf wenige Grenzfälle, keine Schwierigkeiten. Das Brühlings (in 5521a2 Ober-Seemen WET) kann, wenn nicht < *Brühl-land, auch auf Brühling ‚halbwüchsiges Schwein‘ (RheinWb 1, 1040) zurückgehen.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 16

Hute f.

1

Hute geht zurück auf ahd. huota st.f. ,Wache’ (Schützeichel 89), mhd. huote, huot st.f., md. hûte, hût, hûde ‚Schaden verhindernde Aufsicht und Vorsicht, Bewachung, Behütung, Fürsorge’ (Lexer 1, 1394) in der speziellen Bedeutung ‚das Hüten des Viehs, Grundstück, auf dem dieses geschieht und das gehütete Vieh selbst: hut, pascua, der Platz worauf man das Vieh weiden kann’ (DWB 10 [IV‚ II], 1985; vgl. Weigand/Hirt 1, 909).

Als Wort war die Hut in Hessen wohl noch im 19. Jh. üblich, denn es „bezeichnet nicht nur das Hüten des Viehes von seiten des Hirten, sondern einen grasigen Platz zum Abweiden für das Vieh, wie Hutweide (Houtwâd)“ (Crecelius 471), während es heute auf den ,Hütedienst eines Weinbergschützen; sein Hütebezirk’ (SHessWb 3, 860) beschränkt zu sein scheint.

In hessischen FlN bezieht sich Hute nie auf die Tätigkeit, sondern immer auf den Ort, den Weideplatz. Die extensive Hute-Wirtschaft war als besondere bäuerliche Wirtschaftsform, oft mit Gemeinschaftsnutzung mehrerer Gemeinden, vor allem in den klimatisch ungünstigeren hessischen Mittelgebirgsregionen verbreitet (Birkenbach; Hauck; H. Jäger 41f.).

2

Die Eingrenzung der Hute-Namen ist problemlos. Die Homophonie mit Hut m. ,Hut’ ist durch das unterschiedliche Genus und die Verschiedenartigkeit der Kombinationstypen auflösbar. Bei wenigen Grenzfällen der dialektalen Varianten /hu(:)r(e), ho(:)r(e)/ könnte auch mhd. hor ‚Sumpf’ zugrunde liegen.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 36

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Brühl-Hute: AN DER BRUEHLHUTE (Frohnhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/277650_an-der-bruehlhute> (aufgerufen am 03.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/277650