Schönau-Hof-Grenze: Hint: d: Schönauerhöfer Grenz
Beleg
Standard-Flurname
Schönau-Hof-Grenze
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
19. Jahrhundert, kopial 20. Jahrhundert
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1. · Anzeige im Hessischen Archivinformationssystem Arcinsys
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Grenze
Zu mhd. greniz(e) st. F. ‚Grenze‘, einer Entlehnung des 13. Jahrhunderts aus poln. russ. granica und tschech. hranice ‚Grenzstein, Grenze‘. Die meist erst neuzeitliche Benennung erfolgt nach der Lage an den Gemarkungs- oder Ortsgrenzen. Dem Beleg von ca. 1550 aus Langgöns kann deshalb (und wegen der Flexion) auch der FamN Krenz zu Grunde liegen.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Grenze
Zu mhd. greniz(e) st. F. ‚Grenze‘, einer Entlehnung des 13. Jh.s aus poln. russ. granica und tschech. hranice ‚Grenzstein, Grenze‘. Die meist erst neuzeitliche Benennung erfolgt nach der Lage an den Gemarkungs- oder Ortsgrenzen. Nur die ältesten Belege in Mosbach (1329) sowie Kleestadt und Langstadt (1495) enthalten vielleicht noch die ältere Bedeutung ‚Gebiet, Feld, Land‘, die greniz(e) als Synonym zu Mark zunächst angenommen hatte. Gränzig (Heubach) liegt am Ortsrand.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schönau-Hof-Grenze: Hint: d: Schönauerhöfer Grenz (Königstädten)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/270761_hint-d-schoenauerhoefer-grenz> (aufgerufen am 05.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/270761