Mark-Acker: der marksacker
Beleg
Standard-Flurname
Mark-Acker
Belegort
Belegtyp
historisch
Quelle
Staatsarchiv Marburg, Lager-, Stück- und Steuerb., 1767
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Acker
Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker im Untersuchungsraum über zweitausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (z.B. Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (z.B. Steinacker), nach der Größe und Form des Geländes (z.B. Langacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (z.B. Mühlacker) usw. In den frühen Belegen ist die Grenze zwischen Appellativ und Name manchmal noch fließend. Selten taucht Acker als BT oder Simplex auf.
Mark
Zu ahd. marca, mhd. marke st. F.‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Acker
Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker in Südhessen über sechstausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (Wigantsacker, Schultheisenacker, Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (Steinacker, Rübenacker), nach der Größe und Form des Geländes (Langacker, Krummacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (Ackher beym drey dorn) usw. Die ältesten historischen Belege reichen bis ins 12. Jh. zurück (ad Langenacker, ad Obernacker CodLaur, Nr. 38 14), doch ist die Grenze zwischen Appellativ und Name in manchen frühen Belegen noch fließend (Raunheim 14. Jh. an der Herren Ackir). Relativ selten taucht Acker als BT, noch seltener als Simplex oder Diminutiv auf. Crumstadt weist die Kombination Acker + Furche auf; der GT in Groß-Bieberau/Ueberau (zusammengehörig) geht auf zersprochenes Rain (s. d.) zurück, da Au immer fem. ist.
Mark
Zu ahd. marca, mhd. marke st. F. ‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die zahlreichen Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen. Die Teilhaber eines Markwaldes waren die Märker, mhd. merkære st. M., aber auch die Grenzsteine wurden Märker genannt, wenn sie das Zusammentreffen von mehreren Gemarkungen markierten. Am Märkerstuhl (Ober-Klingen) tagte das Märkergericht
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Mark f.; Märker m.
- 1
Die Mark, ahd. marca, mar(c)ha st.f. ‚Grenze, Ende; Bestimmung; Grenzmark, Land, Gebiet‘ (Schützeichel 123), mhd. marke, auch march, mark merke‘ st.f. (Lexer l, 2048) „ist ursprünglich die unwirtliche, grenzenlose Waldwildnis (...) zwischen einzelnen Siedlungsinseln“ (HRG 3, 280), erweitert von da aus seine Bedeutung einerseits auf die Grenze und die Regelung der Nutzungsrechte im Grenzraum aneinanderstoßender Siedlungsgenossenschaften und andererseits auf die Gesamtheit des dadurch umschlossenen Gebiets der Siedlung, das Land innerhalb des Dorfetters, die Feldfluren und die Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Die hochkomplexen, historischen und regionalen Veränderungen unterliegenden Formen der Markgenossenschaft (vgl. HRG 3, 302-316) haben dazu geführt, daß der Mark-Begriff sehr unterschiedliche Gebrauchsbedeutungen im semantischen Spannungsfeld zwischen ,Grenze‘ und ,Gemarkung‘ erhielt. Für den älteren Sprachgebrauch in Hessen zeichnet sich nach der Untersuchung der Weistümer ab, daß in den mittleren und südlichen Landesteilen zwar auch die Bedeutung ,Grenze‘ eine Rolle spielte, aber die Bedeutungen ,Allmende‘ und ‚Gemarkung‘ vorherrschten, (Schmidt-Wiegand 1981, 19-23 und K. 2, 3). Hier hatten vor allem die Markwälder, die von einer Markgenossenschaft oder mehreren benachbarten gemeinsam genutzt wurden, eine wichtige Funktion (z. B. für den Rheingau vgl. Klötzer; für 5317b1 Rodheim-Bieber GIE Heymann; weit. Lit. Demandt l, 593-595). Die Teilhaber eines Markwaldes waren die Märker, mhd. merkaere st.m. (Lexer 1, 2111; DWB l2 [VI], 1637), die das Märkerding als Forst- und Waldgericht abhielten (so als FlN „Markgeding“ in 57l4b5 Daisbach RTK). Aber auch Grenzsteine wurden Märker genannt, wenn an ihrem Standort drei oder mehr Gemarkungen aneinanderstießen (Dreimärker, Viermärker). Das verstärkende Gemarke f. ‚Gemeindegebiet‘ (DWB 6 [IV, I, 3], 3165; Lexer 1, 836) entspricht dem katasteramtlichen nhd. Gemarkung.
In Hessen war Mark im 19. Jh. „nur noch sehr spärlich im Gebrauche; gemeine Weiden heißen noch in einzelnen Gegenden appellativisch Mark, z. B. bei Altenbrunslar“ (Vilmar 262); Crecelius 579 erwähnt nur den Markstein als ,Grenzstein‘; KehreinWb 158 führt Gemark und Gemarkung an (vgl. KehreinNb 408, 501). Während Mark heute in Hessen nur noch im Kombinationstyp Markstein üblich ist (SHessWb 4, 542, 545; HNassWb 2, 259; WaldWb 70), ist Gemark ,Gemarkung‘ auf Rheingau/Westtaunus und Rheinhessen beschränkt (SHessWb K. II 74; Dittmaier 86, K. l7) und in Südhessen durch Gemarkung ersetzt.
In den FlN spiegelt sich die gesamte Breite der Wortbedeutungen, so daß es sinnvoll ist, die wichtigsten Kombinationstypen / +wald/ und /+stein/ besonders hervorzuheben.
Soweit Mark sich auf Gemeinland bezieht, sind Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2) und Gemein(d)e (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3) zu vergleichen; soweit die Bedeutung ‚Gemarkung‘ vorliegt, auch Bann (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 12).
- 2
Für die Hauptmasse der Belege ist die Identifizierung unproblematisch. Etwas unsicher sind die Mark-Namen mit ausgefallenem Verschlußlaut /k/ wie „Marbach“, für die sich teilweise aber Mark als Ausgangsform ermitteln läßt, z. B. für /in der ’moar,eg/- „Markeck“ in 5718b2 Rendel WET (vgl. Großkopf 1980, 14). Sie wurden deshalb einbezogen.
Problematisch sind einige FlN mit -mark als GT und mask. Genus (z. B. /of dem pafemoarg/ in 5318d6 Salzböden GIE), weil wegen des Genus der GT eher teilassimiliertes -berg ist. Entschieden wurde in diesen Fällen nach dem Genus (obwohl Mark nicht immer fem. ist.) und dem Kombinationstyp.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 1
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Mark-Acker: der marksacker (Brungershausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/267803_der-marksacker> (aufgerufen am 05.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/267803