Gold-Hof: IM GOLDHOF

Rezenter Beleg aus Zwergen  
Gemeinde
Liebenau
Landkreis
Kassel
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Gold-Hof

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Gold

Die Namen beziehen sich auf ahd. gold, mhd. golt st. N. ‚Gold‘. Wo sie schon ursprünglich hierher gehören, beziehen sie sich teils auf Stellen, wo tatsächlich oder angeblich Gold oder ähnlich Wertvolles gefunden wurde, teils war aber im übertragenen Sinne nur ein besonders fruchtbarer und ergiebiger Acker namengebend. Im Anschluss daran kann der Name gelegentlich als SpottN für schlechte Böden auftreten. Auch glänzender, glimmerhaltiger Boden oder gelb blühende Pflanzen können der Benennung zu Grunde liegen.

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.

Südhessisches Flurnamenbuch

Gold

Die Namen beziehen sich auf ahd. gold, mhd. golt st. N. ‚Gold‘. Wo sie schon ursprünglich hierher gehören, beziehen sie sich wie in Gernsheim und Mörlenbach teils auf Stellen, wo tatsächlich oder angeblich Gold oder ähnlich Wertvolles gefunden wurde1, teils war aber im übertragenen Sinne nur ein besonders fruchtbarer und ergiebiger Acker namengebend. Im Anschluss daran kann der Name gelegentlich als SpottN für schlechte Böden auftreten. Auch glänzender, glimmerhaltiger Boden oder gelb blühende Pflanzen können der Benennung zu Grunde liegen. Solche Namen wurden manchmal, so in Ober-Mumbach, zu Geldacker gewandelt. In Ober-Klingen liegt eine Umdeutung aus Galle vor2.

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gold-Hof: IM GOLDHOF (Zwergen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/260037_im-goldhof> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/260037