Knick-Breite: KNICKBREITE
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Breite
Zu ahd. breitî ‚Breite, Umfang, Größe‘, mhd. breite, breiten st. F. ‚Breite, breiter Teil‘, einer Ableitung vom Adjektiv breit. Breite bezieht sich ursprünglich auf breit hingelagerte Flächen, die nur geringen Höhenunterschied haben. Namengebend können dann breite Acker- und Wiesenstücke gewesen sein. Darüber hinaus kann sich Breite auf grundherrliches Ackerland, zu einem grundherrlichen Hof gehöriges Herrenland beziehen. Ob der rechtliche Gehalt des Wortes aber auch den mittelhess. FlN zu Grunde liegt, ist nicht nachweisbar.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Breite
Zu ahd. breitî ‚Breite, Umfang, Größe‘, mhd. breite, breiten st. F. ‚Breite, breiter Teil‘, einer Ableitung vom Adjektiv breit. Breite bezieht sich ursprünglich auf breit hingelagerte Flächen, die nur geringen Höhenunterschied haben. Namengebend können dann breite Acker- und Wiesenstücke gewesen sein. Darüber hinaus kann sich Breite auf grundherrliches Ackerland, zu einem grundherrlichen Hof gehöriges Herrenland beziehen. Ob der rechtliche Gehalt des Wortes aber auch südhess. FlN zu Grunde liegt, ist nicht nachweisbar
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Breite f.
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Der FlN Breite, gelegentlich auch Gebreite f., geht auf ahd. breitî(n) st.f. ‚Breite, Umfang, Größe‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1348f.) mit der Nebenform gabreiti (Graff 3, 298), mhd. breite, breiten st.f. (Lexer 1, 347) bzw. gebreite st.sw. f. (Lexer 1, 760) zurück und bezeichnet zunächst allgemein ein breites Landstück, insbesondere Ackerland.
Als Wort ist Breite in dieser Bedeutung in Hessen unüblich: die Breite bezeichnet hier (außer in der standardsprachlichen Bedeutung) ‚das ausgebreitet liegende Heu‘ (Crecelius 201; SHessWb 1, 1094).
Aus der allgemeinen Semantik von Breite haben sich in bezug auf Flurbezeichnungen zwei engere Spezialbedeutungen entwickelt:
1. Breite bezeichnet das zum Herrenhof gehörige (geschlossene) Ackerland, korrespondierend dem Brühl (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 16) (Bader 3, 127-160; Bach 2 § 290 u.ö.; Ramge 1985a, 686-691); jedenfalls ältestes Ackerland in dorfnaher Lage.
2. Breite bezeichnet „ein ebenes und in einer fläche, ohne rain oder andern unterschied hin liegendes stück feld von unbestimmter grösze, welches oft viele äcker, ja ganze hufen enthält“ (Adelung, zit.n. DWB 4 [IV, I, 1], 1858), wobei im Thüringisch-Sächsischen ein Gebreite „breiter als ein gelänge, d.i. über vier ruthen breit“ ist (ebd. 1859; zu Gelänge → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 55).
Auch im Ostfälischen dient Breite häufiger als Flächenname (Flechsig 1959a, 45), bezeichnet zunächst aber wohl allgemein ,blockförmige Besitzparzellen‘ (Wiswe 76). Letzteres gilt ebenso für Nordhessen (M. Born 1970, 78).
Da von Sonderbedeutungen von Breite wie ,Feldbezeichnung des alemannischen Einödhofs‘ (Buck 36; Vollmann 40) hier abgesehen werden kann, besteht das Sachproblem darin, welche der beiden Spezialbedeutungen für die hessischen Breite-Vorkommen zutrifft, zumal diese sich ja nicht wechselseitig ausschließen.
Gebreite, in hessischen FlN immer feminin, stellt „eine Steigerung des einfachen Worts“ Breite, kein Kollektivum dar (DWB 4 [IV, I, 1], 1859).
Soweit die Bedeutung 1. anzusetzen ist, können sich FlN wie Herrnacker, Fronacker auf den gleichen Sachverhalt beziehen. (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 14).
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Der Name Breite hat sich nicht mit anderen Namen vermengt, so daß sprachliche Identifizierung keine Schwierigkeiten bereitet. Das Problem besteht in der Abgrenzung von Namen, die breit in der allgemeinen standardsprachlichen Bedeutung enthalten, z. B. am breiten Baum, oder enthalten können, z. B. am Breitenweg: ‚Weg zur Breite‘ oder ‚breiter Weg‘?.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 17
Gebück n. / Landhege f. / Knick m.
- 1A
Das Gebück oder Gebick, mhd. gebicke st.n., gebucke st.n. (Lexer 1, 753, 763) ist als Wort seit dem 14. Jh. belegt und gilt als rheinisch (DWB 4 [IV‚ I, 1], 1879). Gebück ist Kollektivsubstantivierung zum Verb bücken, einem Intensivum zu biegen (Weigand/Hirt 1, 302, 640), und ist von der Sachbedeutung der Gebücke hergeleitet: Es sind als Landwehr dienende Gehölzverhaue mit Wall und Graben, wobei die Hecke, meist aus Hainbuchen, durch das Umbiegen und Neuverwurzeln von Trieben zu einer undurchdringlichen Schutzanlage verwuchs. So war auch das große Rheingauer Gebück von Niederwalluf nach Lorch gebildet (vgl. Dittmaier 845; Bach 2 § 375).
Der Ausdruck ist in Hessen nur noch durch die Namen bekannt (KehreinWb 153; Crecelius 406; SHessWb 2, 1147).
- 1B
Dem Namen Landhege liegt im BT Hege f. zugrunde, ahd. hegi (Graff 4, 761), mhd. hege sw.f. (Lexer 1, 1205) ‚abschließende, schützende Umzäunung, umzäuntes Buschwerk‘ (Weigand/Hirt 1, 83l); zum Verb hegen. Wie Hag (Hagen, Hain) bezieht sich der Ausdruck sowohl auf die Einfriedung wie auf den eingefriedeten Raum (DWB 10 [IV‚ II], 775f.) und konnte in Hessen auch eine Landwehr bezeichnen (vgl. DWB 4 [IV‚ I, 1], 1880; F. Becker 98f. für 5618dl Bad Nauheim WET; W. Schwarz 1963, 64f. für 5918c2 Bieber OFS). Die zahlreichen hessischen FlN, die mit Hege gebildet sind, vor allem die sehr häufigen Kombinationstypen alte Hege, Hegstrauch, Hegwald lassen aber keine Entscheidung darüber zu, was sachlich genau das namengebende Motiv war. Heute gilt Hege als Wort vor allem für die ‚Waldschonung‘ (SHessWb 3, 212). Nur der FlN Landhege bezieht sich jedoch klar auf Landwehren, die z. T. auch historisch gesichert sind (Lennarz K. 6).
Landgraben wurde hingegen nicht in die Karte aufgenommen, obwohl auch dieser Name Landwehren benennen kann (SHessWb 4, 111). Soweit erkennbar, beziehen sich die meisten hessischen Landgraben-Namen aber auf große Entwässerungsgräben wie der das Ried durchziehende „Landgraben“.
- 1C
Der FlN geht zurück auf mnd. knick m. ‚lebender Zaun, Hecke auf einem niedrigen Wall, zur Einfriedigung der Felder und Koppeln, zur Befestigung und zur Stärkung der Landwehr‘ (Lasch/Borchling 2, 598). Knick ist Substantiv zu knicken aus nd. knikken ,bersten, spalten‘ (Kluge/Mitzka 382).
Die Sachbedeutung geht auf das Knicken der Zweige zurück, „was deshalb geschieht, damit der Strauch oder Baum nicht in die Höhe wachse, sondern viele Nebenschößlinge treibe“ (Schiller/Lübben 2, 501). Hecke und Wall, eventuell noch Graben bildeten gewöhnlich die Landwehr, und dadurch wurde Knick zum Teil synonym mit Landwehr (DWB 11 [V], 1416; Weigand/Hirt 1, 1075; Bach 2 § 375), zum anderen konnte aber auch der Wall ohne Hecke Knick heißen (Schiller/Lübben 2, 501).
Die dadurch entstandene Heteronymie von Knick findet auch ihren Niederschlag in den hessischen Idiotica. Als Wort ist Knick im nördlichen Hessen ‚Hecke, Grenzzaun‘ (WaldWb 154) und ,Wildhegezaun, Wildzaun‘ (Vilmar 212), aber auch als ‚kleine Erhöhung auf dem Acker‘ (WaldWb 59) und ‚kleine steile Anhöhe‘ (Vilmar 212) belegt. Auch nach dem DWA IV, K. ,Hügel‘ ist Knick vereinzelt Synonym zu ,Hügel‘, jedoch nicht mit gleicher Etymologie wie Knock, wie Valtavuo 106 annimmt. Auch in Namen scheint Knick als ,Hügel‘ einige Male in Hessen belegt zu sein (Arnold 530). Die Bedeutungserweiterung auf ‚Wall, Hügel‘ ist also wahrscheinlich als Übertragung aus der historischen Topographie der ursprünglich namengebenden Hecken zu erklären.
In der Regel dürften aber auch hessische FlN mit Knick ehemalige Landwehren und Hecken bezeichnen, wie einige außerhessische Einzelbeobachtungen zeigen (Leithaeuser 69; Wiswe 234; E. Müller 1981, 179f.; Genzel 159; Alpers/Barenscheer 120; Scheuermann 151).
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Für die Streubelege außerhalb des westhessischen Hauptgebiets ist im Einzelfall Vermengung mit dial. Bicke, Gebick n. ,Häcksel‘ (Vilmar 36; Crecelius 406) oder Biegen (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 97) nicht ganz auszuschließen.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 138
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Knick-Breite: KNICKBREITE (Wilhelmshausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/258216_knickbreite> (aufgerufen am 03.11.2026)
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