Keller-Mark: KELLERMARK [gellermarkung]

Rezenter Beleg aus Knickhagen  
Gemeinde
Fuldatal
Landkreis
Kassel
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Keller-Mark

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Keller

Zu ahd. chellere, mhd. keller st. M. ‚Vorratsraum‘. Die FlN beziehen sich meist auf die in die Erde gegrabenen Vorratsräume, vereinzelt kann der Name auch an eine Kellerei erinnern.

Mark

Zu ahd. marca, mhd. marke st. F.‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen.

Südhessisches Flurnamenbuch

Mark

Zu ahd. marca, mhd. marke st. F. ‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die zahlreichen Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen. Die Teilhaber eines Markwaldes waren die Märker, mhd. merkære st. M., aber auch die Grenzsteine wurden Märker genannt, wenn sie das Zusammentreffen von mehreren Gemarkungen markierten. Am Märkerstuhl (Ober-Klingen) tagte das Märkergericht1.

Hessischer Flurnamenatlas

Mark

Karte 1

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Keller-Mark: KELLERMARK (Knickhagen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/244365_kellermark> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/244365