Bann-Bühl: BANNBUEHL
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Bühl
Zu ahd. buhil, mhd. bühel st. M. ‚Hügel‘. Namengebend waren kleinere oder größere Bodenerhebungen. Häufiger begegnen die mittelhessische Dialektform /boil/ mit steigendem Diphthong und eine abgeschwächte Form, wenn Bühl als GT im Nebenton steht; vor allem Steimel u.ä.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Buhl
Die Bu(h)lau im Grenzbereich der drei Gemarkungen weist eine Erhöhung auf, sodass hier möglicherweise eine nichtumgelautete Variante zu mhd. bühel ‚Hügel‘ vorliegt.
Bühl
Zu ahd. buhil, mhd. bühel st. M. ‚Hügel‘. Namengebend waren kleinere oder größere Bodenerhebungen.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Bann
Karte 12
Bühl
Karte 71
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Bühl: BANNBUEHL (Helmarshausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/238410_bannbuehl> (aufgerufen am 15.07.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/238410