Boden-Anger-Weg: buddenangerweeg
Beleg
Standard-Flurname
Boden-Anger-Weg
Belegort
Belegtyp
historisch
Quelle
Staatsarchiv Marburg, Steuerkataster, 1779
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Anger
Anger, ahd. angar, mhd. anger st. M. F. setzt germ. *angra, wohl ‚Grasland‘, voraus. Das Bedeutungsspektrum erweitert sich dann zu ‚mit Buschwerk bestandenes Land, Ackerland, Versammlungsstätte, Marktplatz‘. Vielfach bezog sich die Bezeichnung auf eingefriedetes, haus- und dorfnahes Wiesengelände mit Allmende-Merkmalen. Als Wort nur noch gebräuchlich in Schindanger.
Boden
Zu ahd. bodam, mhd. bodem st. M. ‚Boden, Grund‘. Die FlN beziehen sich in der Regel auf tiefer gelegenes Land, aber auch speziell auf die unterste Terrasse eines Weinberges.
Weg
Zu ahd. weg, mhd. wec st. M. in der Bedeutung ‚Weg, Straße‘, das als Simplex, BT und GT sehr häufig in FlN vorkommt. Die Belege, meist Simplizia, sind auf die Lage der Flurstücke bezogen.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Anger
Anger, ahd. angar, mhd. anger st. M. F. setzt germ. *angra, wohl ‚Grasland‘, voraus. Das Bedeutungsspektrum erweitert sich dann zu ‚mit Buschwerk bestandenes Land, Ackerland, Versammlungsstätte, Marktplatz‘
Boden
Zu ahd. bodam, mhd. bodem st. M. ‚Boden, Grund‘. Die FlN beziehen sich auf tiefer gelegenes Land, aber auch speziell auf die unterste Terrasse eines Weinberges. In Unter-Flockenbach findet sich in der amtlichen Schreibung der dialektale Wandel von /d/ zu /r/.
Weg
Zu ahd. weg, mhd. wec st. M. in der Bedeutung ‚Weg, Straße‘, das als Simplex, BT und GT sehr häufig in FlN vorkommt, hier aber kaum dokumentiert wird. Die Belege, meist Simplizia, sind auf die Lage der Flurstücke bezogen.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Anger m.
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Anger geht auf ahd. angar (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 518), 1 mhd. anger st.m. (f.) (Lexer 1, 70) zurück und bezeichnet wohl ursprünglich ,ungepflügtes, wildgrünes Grasland‘ (Kluge/ Mitzka 22; Weigand/Hirt 1, 61), erweiterte dann aber das Bedeutungsspektrum in ‚Grasland, Weideland, auch (Markt) Platz, Richtplatz, Abdeckerei‘ (Bach 2 § 367) und bezog sich vielfach auf eingefriedetes Grasland, meist in Ortsnähe (Vollmann 43; Keinath 99f.; Dittmaier 13), das deshalb zu einer Sonderflur mit Allmende-Merkmalen werden konnte. Anger ist „ein aus der älteren Schicht der Flurverfassung stammendes, haus- und dorfnahes Wiesengelände, das meist aus der Zelgenwirtschaft ausgegliedert bleibt, öfters umzäunt und für Gemeinschaftszwecke benutzt wird. In sekundären Funktionen in den inneren Dorfbereich einbezogen und der inneren Allmende zugeteilt, kann der Anger zum Dorfzentrum werden.“ (Bader 3, 118f.; vgl. DRWb 1, 644).
Anger ist in Hessen nur in Namen erhalten (SHessWb 1, 248). Auch im Oberdt. ist das Wort untergegangen, während im Niederdt. Anger neben dem Dorfplatz heute vornehmlich gemeines Weideland bezeichnet (NSächsWb 1, 356), mnd. anger (Lasch/Borchling 1, 87), in Westfalen dagegen „wahrscheinlich immer nur FlN“ ist (WestfWb 1, 168). In Mittelhessen hat das Merkmal der Ortsnähe, im Unterschied zum nordhessischen Belegraum, anscheinend keinen Einfluß gehabt (Ott 92-94 für 5819b1 Klein-Auheim MKK.
Als Kombinationstyp wird Pfingstanger hervorgehoben, „die gemeinostfälische Bezeichnung … für eine Weidefläche, die bis Pfingsten gehegt, an den Pfingstfeiertagen als Festplatz für bäuerliche Wettkämpfe genutzt und erst dann nacheinander den Pferden, Kühen und anderen Haustieren zum Abweiden freigegeben wurde.“ (Flechsig 1959b, 48f.; für die Pfalz: E. Christmann 1965, 96-112). Vgl. den Kombinationstyp Schindanger (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 47).
- 2
Vermischung mit anderen Namen ist fast völlig auszuschließen; Herleitung von gleichlautendem mhd. anger st.f. ‚Frohne‘ (Lexer 1, 71) kommt höchstens bei „Angerland“ 4825c5 Eltmannshausen WMK in Frage.
Unsicher ist, ob alle Anger-Namen erfaßt sind. Nicht aufgenommen sind die wenigen Enger-Namen, weil es keine sicheren Hinweise darauf gibt, daß Anger in Hessen auch umgelautet vorkommt. Berücksichtigt sind hingegen die Angel-Namen, eine Nebenform mit Dissimilation /r/ > /l/, als Simplex und als GT, soweit der Kombinationstyp dies zuließ (vgl. Wiesenthal = HFB 12, 52 für 5620a2 Glauberg WET; ein historisch belegter Wechsel bei Ramge 1967, 61).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 29
Boden m.
- 1
Die Boden-FlN haben ihre sprachhistorische Grundlage in ahd. bodam st.m. (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1243ff.), mhd. bodem, boden st.m. ‚Boden, Grund‘ (Lexer 1, 321; vgl. auch DWB 2 [III], 210; Weigand/Hirt 1, 262; Kluge/Mitzka 88).
Als Wort ist Boden in Oberhessen Bezeichnung für ‚den oberen Teil des Hauses, Speicher‘ und in der Zusammensetzung Bodenzins für ‚Grundzins‘ bekannt (Crecelius 185).
In Südhessen ist mit Boden allgemein ,Erdboden‘, als Fläche ‚gleicher Boden‘ und speziell die ,Ackerkrume‘, oft mit Qualitätsbeschreibung (sandiger, schwerer, schlechter Boden, Mutterboden, Lehmboden usw.) gemeint (SHessWb 1, 984ff.).
Die Bedeutung von Boden ist auch außerhalb Hessens ähnlich, wird aber noch um einige Varianten erweitert.
„Boden meint vorzugsweise den Ackerboden“, daneben ist „in den Böden“ gleichbedeutend mit ‚in den Tälern auf dem ebenen Land‘ (DWB 2 [II], 211).
Im Oberdeutschen bedeutet Boden eine ‚Ebene unter, am oder auf einem Berg, Terassenstücke an Halden‘ (Buck 32; Oeller 20); im Rheinischen die ‚unterste Terasse des Weinbergs‘ (RheinWb 1, 832; KehreinWb 86). Auch auf Boden als Benennung eines Teils der Landschaft wird verwiesen (PfälzWb l, 1067; SchwäbWb 1, 1256).
In FlN ist Boden als ‚flaches und bebaubares, freies und weites Gelände, oft im Talgrund gelegen‘, aber auch als ‚ebene Hochfläche‘ belegt (Keinath 60, 90; Knöpp 20; Danz 36f.). Nach Kehrein ist Boden ein in Hessen-Nassau häufig belegter FlN (KehreinNb 349f.).
Bei der Betrachtung des vorliegenden Namenmaterials kann man im wesentlichen drei verschiedene Sachbezüge feststellen, auf die sich die hessischen Boden-FIN beziehen.
l. Namengebend ist sehr oft die niedrige Lage oder die Tallage des benannten Flurstücks (vgl. Dittmaier 36; Bach 1925, 30; KehreinNb ebd.). Darauf weisen die folgenden, mehrfach belegten Namentypen hin: Kesselboden, Talboden, Bodental, Dellenboden, Niederbaden, im tiefen Boden, im untersten Boden.
2. Zahlreiche Belege der hessischen Boden-Flurnamen beziehen sich auf die Bodenqualität oder -farbe des jeweiligen Flurstückes (vgl. SHessWb 1, 986, 988): Kiesboden, Speckboden, Steinboden, Weißboden, Salzboden, Kalkboden, Sandboden, Simmetenboden, Fruchtboden, Faulebodenacker, -wiese, Moorboden, im faulen Boden, im sauren Boden, im bösen Boden, im roten Boden, im guten Boden; auch solche Namen, die auf ‚nasse Stellen‘ hinweisen: im nassen Boden, Lachboden, Bodenbrunkel, Bodenbruch, Klingenboden, Bodengalle.
3. Auf ebene Flächen, terrassenartige Lage und Größe der Flurstücke beziehen sich folgende Namen: Bodenplacken, Bodenflecken, Fleckenboden, Gleichenboden, am langen Boden, im großen Boden.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 95
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Boden-Anger-Weg: buddenangerweeg (Calden)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/229782_buddenangerweeg> (aufgerufen am 04.11.2026)
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