Kammer-Breite: DIE KAMMERBREITE

Rezenter Beleg aus Burghasungen  
Gemeinde
Zierenberg
Landkreis
Kassel
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Kammer-Breite

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Breite

Zu ahd. breitî ‚Breite, Umfang, Größe‘, mhd. breite, breiten st. F. ‚Breite, breiter Teil‘, einer Ableitung vom Adjektiv breit. Breite bezieht sich ursprünglich auf breit hingelagerte Flächen, die nur geringen Höhenunterschied haben. Namengebend können dann breite Acker- und Wiesenstücke gewesen sein. Darüber hinaus kann sich Breite auf grundherrliches Ackerland, zu einem grundherrlichen Hof gehöriges Herrenland beziehen. Ob der rechtliche Gehalt des Wortes aber auch den mittelhess. FlN zu Grunde liegt, ist nicht nachweisbar.

Kammer

Den Kammer-Namen liegen ganz unterschiedliche Benennungsmotiv zu Grunde, auch wenn sie wortgeschichtlich alle auf ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘ zurückgehen, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Denn im Mhd. kamere st. sw. F. kommt die Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘ hinzu, frühnhd. auch ‚Gericht‘. (1) Alle Belege mit Kammer als BT und wohl auch alle Simplicia weisen auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin, im Untersuchungsgebiet hauptsächlich der solmsischen Kammer. Dies trifft etwa auf den Namen Kammerloh zu, der für Forstgebiete steht, die einer Kammer unterstellt sind. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s.d.), sind oft nicht zu trennen. (2) Kammer als GT bewahrt hingegen oft die Bedeutungskomponente des ‚abgeschlossenen Raumes‘, in dem etwas aufbewahrt wird (Brotkammer), etwas gefangen wird (Ratzkammer) oder die jemandem gehört (Enzenkammer). Wieweit dabei Kammer als Objekt oder metaphorisch etwa als FormN zu verstehen ist, ist nicht zu entscheiden.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Breite

Zu ahd. breitî ‚Breite, Umfang, Größe‘, mhd. breite, breiten st. F. ‚Breite, breiter Teil‘, einer Ableitung vom Adjektiv breit. Breite bezieht sich ursprünglich auf breit hingelagerte Flächen, die nur geringen Höhenunterschied haben. Namengebend können dann breite Acker- und Wiesenstücke gewesen sein. Darüber hinaus kann sich Breite auf grundherrliches Ackerland, zu einem grundherrlichen Hof gehöriges Herrenland beziehen. Ob der rechtliche Gehalt des Wortes aber auch südhess. FlN zu Grunde liegt, ist nicht nachweisbar1.

Kammer

Zu ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘, mhd. kamer(e) st. sw. F. in der Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘, fnhd. auch ‚Gericht‘, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Der FlN deutet auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin. Dies trifft insbesondere auf den Namen Kammerforst zu, der für Forstgebiete steht, die einer fürstlichen oder anderen Kammer unterstellt sind. Das Diminutiv Kämmerchen in Hainst und Lengfeld ist vermutlich hier anzuschließen. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s. d.), sind oft nicht zu trennen. Auffällig sind die gelegentlich auftretenden Simplizia mit Umlaut des Stammvokals. Vielleicht liegt hier Einfluss von Kämmerer vor. In Einzelfällen kann Kammer allerdings auch auf Fluren verweisen, die wegen ihrer Lage besonders geschützt waren. Das gleiche Motiv konnte auch für Orte namengebend gewesen sein, wohin das Wild bei Treibjagden in die Enge getrieben wurde. -ling in Kämmerling kann auf *-land zurückgehen. Kämmerfeld in Leeheim bezieht sich auf den dortigen Kammerhof.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Breite f.

1

Der FlN Breite, gelegentlich auch Gebreite f., geht auf ahd. breitî(n) st.f. ‚Breite, Umfang, Größe‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1348f.) mit der Nebenform gabreiti (Graff 3, 298), mhd. breite, breiten st.f. (Lexer 1, 347) bzw. gebreite st.sw. f. (Lexer 1, 760) zurück und bezeichnet zunächst allgemein ein breites Landstück, insbesondere Ackerland.

Als Wort ist Breite in dieser Bedeutung in Hessen unüblich: die Breite bezeichnet hier (außer in der standardsprachlichen Bedeutung) ‚das ausgebreitet liegende Heu‘ (Crecelius 201; SHessWb 1, 1094).

Aus der allgemeinen Semantik von Breite haben sich in bezug auf Flurbezeichnungen zwei engere Spezialbedeutungen entwickelt:

1. Breite bezeichnet das zum Herrenhof gehörige (geschlossene) Ackerland, korrespondierend dem Brühl (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 16) (Bader 3, 127-160; Bach 2 § 290 u.ö.; Ramge 1985a, 686-691); jedenfalls ältestes Ackerland in dorfnaher Lage.

2. Breite bezeichnet „ein ebenes und in einer fläche, ohne rain oder andern unterschied hin liegendes stück feld von unbestimmter grösze, welches oft viele äcker, ja ganze hufen enthält“ (Adelung, zit.n. DWB 4 [IV, I, 1], 1858), wobei im Thüringisch-Sächsischen ein Gebreite „breiter als ein gelänge, d.i. über vier ruthen breit“ ist (ebd. 1859; zu Gelänge → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 55).

Auch im Ostfälischen dient Breite häufiger als Flächenname (Flechsig 1959a, 45), bezeichnet zunächst aber wohl allgemein ,blockförmige Besitzparzellen‘ (Wiswe 76). Letzteres gilt ebenso für Nordhessen (M. Born 1970, 78).

Da von Sonderbedeutungen von Breite wie ,Feldbezeichnung des alemannischen Einödhofs‘ (Buck 36; Vollmann 40) hier abgesehen werden kann, besteht das Sachproblem darin, welche der beiden Spezialbedeutungen für die hessischen Breite-Vorkommen zutrifft, zumal diese sich ja nicht wechselseitig ausschließen.

Gebreite, in hessischen FlN immer feminin, stellt „eine Steigerung des einfachen Worts“ Breite, kein Kollektivum dar (DWB 4 [IV, I, 1], 1859).

Soweit die Bedeutung 1. anzusetzen ist, können sich FlN wie Herrnacker, Fronacker auf den gleichen Sachverhalt beziehen. (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 14).

2

Der Name Breite hat sich nicht mit anderen Namen vermengt, so daß sprachliche Identifizierung keine Schwierigkeiten bereitet. Das Problem besteht in der Abgrenzung von Namen, die breit in der allgemeinen standardsprachlichen Bedeutung enthalten, z. B. am breiten Baum, oder enthalten können, z. B. am Breitenweg: ‚Weg zur Breite‘ oder ‚breiter Weg‘?.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 17

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kammer-Breite: DIE KAMMERBREITE (Burghasungen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/229404_die-kammerbreite> (aufgerufen am 05.11.2026)

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