Brühl-Land: Brühl-Land [preuland]

Rezenter Beleg aus Niederthalhausen  
Gemeinde
Ludwigsau
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Brühl-Land

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Brühl

Brühl, ahd. broil, bruil ‚umzäuntes Wiesengelände‘, speziell ‚Tiergehege‘, mhd. brüel st. M. ‚bewässerte, buschige Wiese, Aue‘ ist vermutlich aus mittellat. bro(g)ilus entlehnt, das gallorom. *brogilos ‚Grenzsumpf, Sumpf‘ voraussetzt. Brühl steht einerseits für die zum Herrenhof gehörige große Wiese, die daher dem Sonderrecht unterliegt, andererseits allgemein für Wiesen, ursprünglich wohl besonders für sumpfige, nasse Wiesen, dann auch für herrschaftliche Tiergehege.

Land

Zu ahd. lan, lant ‚Land, Gegend, Gebiet; Erde, Feld; Ufer‘, mhd. lant st.N. ‚Land, Erde, Gebiet, Heimat‘. Die Namen beziehen sich entweder ganz allgemein auf ein Stück Feld, Ackerland, urbare Fläche, oder sie heben auf den Unterschied zu einem benachbarten Gewässer ab. Das gilt besonders für die Namen, in denen Land GT ist. Land als BT kommt verhältnismäßig selten vor, hauptsächlich als Landstraße und als Landwehr, zu mhd. lantwer st. F., lantgewer(e) st. sw. F. (s. Lampert). Auch Landhege bezeichnet Landwehren, und die Landhöhe in Holzheim bezieht sich auf den Limes (Jung).

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Brühl

Brühl, ahd. broil, bruil ‚umzäuntes Wiesengelände‘, speziell ‚Tiergehege‘, mhd. brüel st. M. ‚bewässerte, buschige Wiese, Aue‘ ist vermutlich aus mittellat. bro(g)ilus entlehnt, das gallorom. *brogilos ‚Grenzsumpf, Sumpf‘ voraussetzt. Brühl steht einerseits für die zum Herrenhof gehörige große Wiese, die daher dem Sonderrecht unterliegt, andererseits allgemein für Wiesen, ursprünglich wohl besonders für sumpfige, nasse Wiesen, dann auch für herrschaftliche Tiergehege.

Land

Zu ahd. lan, lant ‚Land, Gegend, Gebiet; Erde, Feld; Ufer‘, mhd. lant st. N. ‚Land, Erde, Gebiet, Heimat‘. Die Namen beziehen sich entweder ganz allgemein auf ein Stück Feld, Ackerland, urbare Fläche, oder sie heben auf den Unterschied zu einem benachbarten Gewässer ab, oder sie verweisen auf die Grenze bzw. den Besitz einer Territorialherrschaft. Namensimplizia sind äußerst selten; die einzige Singularform kommt im Namen eines Flurstücks an der Gemarkungsgrenze zwischen Siedelsbrunn und Wald-Michelbach vor, Pluralformen erscheinen in den historischen Belegen aus Langen, Schaafheim und Traisa. Allertshofen diese Namen weisen wohl auf nicht näher bestimmte Stücke Ackerland hin. Bei den zahlreichen Namenkomposita kommen einige Kombinationstypen besonders häufig vor. Landgraben ist oft der Name eines Grenzgrabens, der einzelne Feldstücke oder ganze Herrschaftsbereiche voneinander abtrennt (manchmal gleichbedeutend mit Landwehr), oft bezieht er sich auch auf einen der durch das Land ziehenden Be- oder (im Ried häufiger) Entwässerungsgräben, die seit der frühen Neuzeit angelegt wurden. Als GewN kommt Landgraben in drei Fällen vor: 1. links zur Weschnitz, 2. rechts zum Fanggraben, links zur Modau, 3. rechts zur Modau. Landdamm oder Landdeich heißt ein Hochwasserdamm (meist am Rhein), der das dahinter liegende Land vor Überflutung schützt. Als Landstraße (auch: Landweg) wird ein überörtlicher Verkehrsweg bezeichnet. Landhege (Groß-Gerau) und Landpfahl (Wolfskehlen) sind andere, seltenere Namen für eine Landwehr (s. d.)1. Landberg ist der Name des alten Gerichtshügels bei Heppenheim (Klammerform von *Landgerichtsberg)2. Von den übrigen Namen erinnern vermutlich einige an frühere Besitzverhältnisse: die Landeswiesen in Darmstadt waren wohl einmal im Besitz der lokalen Zent3. Die Namen Landhosen in Brandau und Landzapfen in Unter-Schönmattenwag sind mangels älterer Belege nicht zu deuten.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Brühl m.

1

Mhd. brüel st.m. ,bewässerte buschige Wiese‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1428; Lexer 1, 365) geht auf gall. *brogilo, mlat. bro(g)ilus zurück (Kluge/Mitzka 104), dessen Grundbedeutung auf ,eingefriedetes Gehölz‘ verweist (Müller/Frings 128f.; Dittmaier 1952, 174-178; Dittmaier 43). Ähnlich wie Breite (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 17) hat Brühl ein breites Bedeutungsspektrum entwickelt:

1. Brühl bezeichnet die zum Herrenhof gehörige große Wiese und unterliegt deshalb dem Sonderrecht (Bader 3, 127-160).

2. Brühl bezeichnet allgemein eine Wiese, gleichviel, ob ortsnah oder ortsfern, ob naß-sumpfig oder auf gutem Heuboden gelegen, ob eingezäunt oder nicht (vgl. RheinWb 1, 1040). Die hessischen Wörterbücher betonen das Merkmal ,sumpfige Wiese‘; so schon Alberus: „Brüel, Palustris locus … pratum, mag auch ein brüel heyssen“ (zit. n. SHessWb 1, 1166) und Vilmar 58: „... jetzt nicht mehr in appellativischer Bedeutung: Wiese, die mit Buschwerk bewachsen und sumpfig ist, vorhanden, sondern nur noch Ortsbezeichnung, welche hin und wieder vorkommt.“ (Ähnlich Crecelius 213; KehreinWb 98; KehreinNb 360; Arnold 513). Da die hessischen Brühle, wenn auch nicht „allemal“ (Knöpp 18), meist in Ortsnähe liegen, darüber hinaus die Zugehörigkeit zu einem Herrenhof mehrfach auch historisch gesichert ist (z.B. Ott 121f. für 5819b1 Klein-Auheim MKK), kann man davon ausgehen, daß sich die meisten hessischen Brühle ursprünglich auf die (gefriedete) herrschaftliche große Heuwiese bezogen.

Insofern können auch die häufigen Herrnwiesen gleichbedeutend sein, die allerdings gleichmäßig für ganz Hessen als FlN belegt sind.

2

Die Identifizierung der Brühl-Namen bereitet, bis auf wenige Grenzfälle, keine Schwierigkeiten. Das Brühlings (in 5521a2 Ober-Seemen WET) kann, wenn nicht < *Brühl-land, auch auf Brühling ‚halbwüchsiges Schwein‘ (RheinWb 1, 1040) zurückgehen.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 16

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Brühl-Land: Brühl-Land (Niederthalhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/216445_bruehl-land> (aufgerufen am 04.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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