Mark-Grund: IM MARKGRUND [im marggroend]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Grund
Zu ahd. grunt ‚Grund, Wurzel‘, mhd. grunt st. M. ‚unterste Fläche, Abgrund, Tal, Grundstück, Grundeigentum‘ bzw. der Pluralform mhd. gründe. In den FlN sind meist Bodenvertiefungen bzw. Talsohlen namengebend.
Mark
Zu ahd. marca, mhd. marke st. F.‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen.
Südhessisches Flurnamenbuch
Grund
Zu ahd. grunt ‚Grund, Wurzel‘, mhd. grunt st. M. ‚unterste Fläche, Abgrund, Tal, Grundstück, Grundeigentum‘ bzw. der Pluralform mhd. gründe. Dazu treten ziemlich häufig Diminutive mit den Suffixen -chen und -lein. In den FlN sind meist Bodenvertiefungen bzw. Talsohlen namengebend. Auch bei Gewässern liegt die Bedeutung ‚tief‘ zu Grunde.
Mark
Zu ahd. marca, mhd. marke st. F. ‚Grenze, abgegrenztes Land; Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden‘. Als Simplex und in Verbindung mit dem GT -wald überwiegt die Bedeutung ‚Allmende, Gemarkung‘; die zahlreichen Markstein-Belege beziehen sich dagegen auf Grenzmarkierungen. Die Teilhaber eines Markwaldes waren die Märker, mhd. merkære st. M., aber auch die Grenzsteine wurden Märker genannt, wenn sie das Zusammentreffen von mehreren Gemarkungen markierten. Am Märkerstuhl (Ober-Klingen) tagte das Märkergericht
Hessischer Flurnamenatlas
Mark
Karte 1
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Mark-Grund: IM MARKGRUND (Heinebach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/209238_im-markgrund> (aufgerufen am 25.11.2025)
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