Gemeinde-Stein-Bruch: Gemeinde-Stein-Bruch [gemeinde steinbruch]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Bruch
Zu ahd. mhd. bruoch st.N.M. ‚Moorboden, Sumpf‘. Die Namen erinnern an feuchten Wiesengrund.
Stein
Die Namen verweisen - in sehr unterschiedlicher Weise - allgemein auf das Material Stein, ahd. mhd. stein st. M. In historischen Belegen zeigt sich öfter Monophthongierung zu /e:/. (1) Die Namen beziehen sich großenteils auf natürliche Steinvorkommen, sei es die steinige Bodenbeschaffenheit, seien es auffällige Steinvorkommen. Genutzt und abgebaut werden Steine für Bauzwecke in Steinbrüchen, die meist Steingrube oder Steinkaute genannt werden. Größere natürliche Steinansammlungen, besonders an Hängen, heißen Steinrück(en), Steinritz, Steinrutsche. Steinige Hügel heißen Steinbühl, ein FlN, der oft sehr verschliffen als Steimel u. ä. erscheint. Auf die Probleme, die mit der agrarkulturellen Nutzung steinigen Bodens verbunden sind, weisen z. B. Namen wie Steinacker und Steinfeld hin. (2) Die zweite große Gruppe der Stein-FlN bezieht sich auf meist einzelne Steine, die als natürliche Erscheinung markant hervortretend oder durch menschliche Tätigkeit aufgestellt und bearbeitet bestimmte Aspekte der bäuerlichen Kultur repräsentieren. Das sind vor allem solche der kommunikativen Orientierung und der Begrenzungen (z. B. die Marksteine), soweit sie nicht als historische Relikte zu verstehen sind wie das Steinmal, die Steinkammer, der heilige Stein oder die langen Steine. (3) Schließlich gibt es die Gruppe der kulturellen Objekte aus Stein wie die Steinstraßen und Steinbrücken u. ä. An Steinfurten wurde das Durchqueren des Gewässers durch Steine ermöglicht.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Bruch
Zu ahd. mhd. bruoch st. N. M. ‚Moorboden, Sumpf‘. Die Namen erinnern an feuchten Wiesengrund. Einzelne Belege zeigen Ausfall des Reibelauts /x/ in der Namenfuge und Senkung von /u/ > /o/.
Gemeinde
Zu ahd. gimeinida ‚Gemeinschaft‘, mhd. gemeinde st. F., auch ‚gemeinschaftlicher Besitz, Grundeigentum einer Gemeinde‘. Zur Gemeinde zählt der ganze zu einer Siedlung gehörende Grundbesitz. In der FlN-Gebung ist daher die Bedeutung ‚Gemeindegrund‘ maßgeblich. Die Namen entsprechen damit dem häufigeren Allmende (s. d.). Der Name erscheint heute meist in Verbindung mit GT wie -wald oder -wiese. Die frühesten Belege stammen aus dem 15. Jh., sie sind meist aber noch Simplizia oder treten, wie gemein, in adjektivischer Verwendung auf. Bei nur rezent bezeugten Namen mit dem BT Gemeinde ist oft auch die jüngere Bedeutung ‚Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung gemeint.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Gemeine, Gemeinde f.
- 1
Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.
Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).
Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.
Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.
- 2
Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.
Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gemeinde-Stein-Bruch: Gemeinde-Stein-Bruch (Reckrod)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/185669_gemeinde-stein-bruch> (aufgerufen am 04.11.2026)
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