Ober-Teil: Ober-Teil [ɔvər daɪl]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Ober
Zu ahd. obor, obero ‚der obere, höher‘, mhd.ober ‚ober‘. Ober kennzeichnet im Gegensatz zu unter und nieder (s.d.) die erhöhte Lage von Flurstücken, Wegen und Einrichtungen. Daneben häufig als Feld-Bezeichnung auf der Grundlage der Dreifelderwirtschaft (gegen Nieder-, Unterfeld).; in Verbindung mit -dorf Teil des Ortes, soweit nicht zur selbstständigen Siedlung Oberdorf / Oberndorf (s.d.) geworden.
Teil
Zu ahd. mhd. teil st.N.M. ‚Teil, Anteil, Stück‘, teile F. ‚Zugeteiltes, Eigentum‘. Dialektaler Plural ist /teiler/. In den FlN gilt durchweg die Bedeutung ‚Abgeteiltes, besonders Parzellen des Gemeindelandes‘.
Südhessisches Flurnamenbuch
Ober
Zu ahd. oboro, obero ‚der obere, höher‘, mhd. ober ‚ober‘. Ober kennzeichnet im Gegensatz zu unter und nieder die erhöhte Lage von Flurstücken, Wegen und Einrichtungen. Daneben häufig als Feld-Bezeichnung auf der Grundlage der Zwei- oder Dreifelderwirtschaft (gegen Nieder-, Unterfeld, s. d.). Der Beleg aus Schönberg kann auch zu mhd. âber ‚trocken und warm‘, fnhd. aper ‚schneefrei‘ gehören, doch dürfte in Anbetracht des FlN Unterberg in derselben Gemarkung eher von einer hyperkorrekten Schreibung für ober auszugehen sein (vgl. Bürstadt, Schaafheim).
Teil
Zu ahd. mhd. teil st. N. M. ‚Teil, Anteil, Stück‘, teile F. ‚Zugeteiltes, Eigentum‘. In den FlN gilt teils die Bedeutung ‚Abgeteiltes, besonders Parzellen des Gemeindelandes‘, teils bezieht sich der Name auf ein Pachtverfahren, bei dem die Flurstücke für einen Teil der Ernte verpachtet wurden
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ober-Teil: Ober-Teil (Obernüst)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/184931_ober-teil> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/184931