Gemeinde-Hute: GEMEINDEHUT [,gə'maɪn,huːd]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hute
Zu ahd. huota ‚Wache‘, mhd. huote, huot st. F., frühnhd. hut ‚Schaden verhindernde Aufsicht und Vorsicht, Bewachung, Behütung, Schutz‘. In FlN bezieht sich Hute in erster Linie auf Weideplätze, wo das Vieh gehütet wurde, aber auch auf das gehütete Vieh selbst.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Gemeinde
Zu ahd. gimeinida ‚Gemeinschaft‘, mhd. gemeinde st. F., auch ‚gemeinschaftlicher Besitz, Grundeigentum einer Gemeinde‘. Zur Gemeinde zählt der ganze zu einer Siedlung gehörende Grundbesitz. In der FlN-Gebung ist daher die Bedeutung ‚Gemeindegrund‘ maßgeblich. Die Namen entsprechen damit dem häufigeren Allmende (s. d.). Der Name erscheint heute meist in Verbindung mit GT wie -wald oder -wiese. Die frühesten Belege stammen aus dem 15. Jh., sie sind meist aber noch Simplizia oder treten, wie gemein, in adjektivischer Verwendung auf. Bei nur rezent bezeugten Namen mit dem BT Gemeinde ist oft auch die jüngere Bedeutung ‚Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung gemeint.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Gemeine, Gemeinde f.
- 1
Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.
Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).
Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.
Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.
- 2
Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.
Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3
Hute f.
- 1
Hute geht zurück auf ahd. huota st.f. ,Wache’ (Schützeichel 89), mhd. huote, huot st.f., md. hûte, hût, hûde ‚Schaden verhindernde Aufsicht und Vorsicht, Bewachung, Behütung, Fürsorge’ (Lexer 1, 1394) in der speziellen Bedeutung ‚das Hüten des Viehs, Grundstück, auf dem dieses geschieht und das gehütete Vieh selbst: hut, pascua, der Platz worauf man das Vieh weiden kann’ (DWB 10 [IV‚ II], 1985; vgl. Weigand/Hirt 1, 909).
Als Wort war die Hut in Hessen wohl noch im 19. Jh. üblich, denn es „bezeichnet nicht nur das Hüten des Viehes von seiten des Hirten, sondern einen grasigen Platz zum Abweiden für das Vieh, wie Hutweide (Houtwâd)“ (Crecelius 471), während es heute auf den ,Hütedienst eines Weinbergschützen; sein Hütebezirk’ (SHessWb 3, 860) beschränkt zu sein scheint.
In hessischen FlN bezieht sich Hute nie auf die Tätigkeit, sondern immer auf den Ort, den Weideplatz. Die extensive Hute-Wirtschaft war als besondere bäuerliche Wirtschaftsform, oft mit Gemeinschaftsnutzung mehrerer Gemeinden, vor allem in den klimatisch ungünstigeren hessischen Mittelgebirgsregionen verbreitet (Birkenbach; Hauck; H. Jäger 41f.).
- 2
Die Eingrenzung der Hute-Namen ist problemlos. Die Homophonie mit Hut m. ,Hut’ ist durch das unterschiedliche Genus und die Verschiedenartigkeit der Kombinationstypen auflösbar. Bei wenigen Grenzfällen der dialektalen Varianten /hu(:)r(e), ho(:)r(e)/ könnte auch mhd. hor ‚Sumpf’ zugrunde liegen.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 36
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gemeinde-Hute: GEMEINDEHUT (Abtsroda)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/171142_gemeindehut> (aufgerufen am 30.10.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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