Richt-Höfer-Haus: RICHTHOEFERSHAUS ['reçd,hevərs'hʊːs]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Haus
Zu ahd. mhd. hûs st.N. ‚Haus, Gebäude‘. Die Namen beziehen sich auf Flurstücke am Dorfrand oder unmittelbar bei bestimmten Häusern.
Richt
Die Richtwiese bezeichnet entweder den Ort, wo Gericht gehalten wurde oder den Ort, wo die Hinrichtung vollzogen wurde. Zu mhd. rihte, riht st.N. frühnhd. richt(e) ‚Gericht‘.
Südhessisches Flurnamenbuch
Haus
Zu ahd. mhd. hûs st. N. ‚Haus, Gebäude‘. Die Namen beziehen sich auf Flurstücke am Dorfrand oder unmittelbar bei bestimmten Häusern. Bei den Pluralformen stehen sich ältere Bildungen auf -en ohne Umlaut (Hausen) und neuere auf -er mit Umlaut (Häuser) gegenüber. Die Namen aus Büttelborn, Egelsbach(?), Griesheim und Ober-Ramstadt stellen sich zu ahd. hûsstat ‚räumliche Ausdehnung des Hauses‘; als FlN bedeutet Hausstatt ‚Stelle, wo ein Haus steht, stand oder stehen soll‘. Vermischung des Diminutivs Häusel mit dem entsprechenden FamN kommt öfter vor.
Hessischer Flurnamenatlas
Richt
Karte 135
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Richt-Höfer-Haus: RICHTHOEFERSHAUS (Ützhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/165108_richthoefershaus> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/165108