Richt-Höfer-Haus: RICHTHOEFERSHAUS ['reçd,hevərs'hʊːs]

Rezenter Beleg aus Ützhausen  
Gemeinde
Schlitz
Landkreis
Vogelsbergkreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Richt-Höfer-Haus

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Haus

Zu ahd. mhd. hûs st.N. ‚Haus, Gebäude‘. Die Namen beziehen sich auf Flurstücke am Dorfrand oder unmittelbar bei bestimmten Häusern.

Richt

Die Richtwiese bezeichnet entweder den Ort, wo Gericht gehalten wurde oder den Ort, wo die Hinrichtung vollzogen wurde. Zu mhd. rihte, riht st.N. frühnhd. richt(e) ‚Gericht‘.

Südhessisches Flurnamenbuch

Haus

Zu ahd. mhd. hûs st. N. ‚Haus, Gebäude‘. Die Namen beziehen sich auf Flurstücke am Dorfrand oder unmittelbar bei bestimmten Häusern. Bei den Pluralformen stehen sich ältere Bildungen auf -en ohne Umlaut (Hausen) und neuere auf -er mit Umlaut (Häuser) gegenüber. Die Namen aus Büttelborn, Egelsbach(?), Griesheim und Ober-Ramstadt stellen sich zu ahd. hûsstat ‚räumliche Ausdehnung des Hauses‘; als FlN bedeutet Hausstatt ‚Stelle, wo ein Haus steht, stand oder stehen soll‘. Vermischung des Diminutivs Häusel mit dem entsprechenden FamN kommt öfter vor.

Hessischer Flurnamenatlas

Richt

Karte 135

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Richt-Höfer-Haus: RICHTHOEFERSHAUS (Ützhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/165108_richthoefershaus> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/165108