Bann-Leite: An der Banlieden

Historischer Beleg aus Schlitz  
Gemeinde
Schlitz
Landkreis
Vogelsbergkreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Bann-Leite

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1584

Quelle

Hotz, Wilhelm: Die Flurnamen der Grafschaft Schlitz. Darmstadt 1912. (HFB 1).

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.

Leite

Kaum zu ahd. lîta, mhd. lîte sw. F., frühnhd. leite ‚Berghang, Abhang‘, sondern, wie mit Bestimmtheit in Oppenrod, zu ahd. leitî st. F. ‚Führung‘, mhd. leite st. sw. F. ‚Leitung, Führung; Weg, auf dem gefahren wird; Fuhre‘. Die Namen verweisen dann auf Fahrwege.

Südhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.

Leite

Wohl nur selten (wenn überhaupt) zu ahd. lîta, mhd. lîte sw. F., fnhd. leite ‚Berghang, Abhang‘, da in Südhessen zur Benennung von Flurstücken in Hanglage der Name Halde vorherrscht1. Ein Teil der Namen dürfte stattdessen auf ahd. leitî st. F. ‚Führung‘, mhd. leite st. sw. F. ‚Leitung, Führung; Weg, auf dem gefahren wird; Fuhre‘ zurückgehen und auf Fahrwege verweisen; der historische GewN Leitbach (Biblis, Wattenheim) wiederum ist zu rhein. Leite ‚Bach, künstlicher Entwässerungsgraben, bes. als Grenze‘ zu stellen und bezieht sich vermutlich auf einen (künstlichen?) Wasserlauf, der der Zu- oder Ableitung von Wasser diente.

Hessischer Flurnamenatlas

Bann

Karte 12

Leite

Karte 86

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bann-Leite: An der Banlieden (Schlitz)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/160060_an-der-banlieden> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/160060