Veltin-Weber-Halb-Hube: Velttin Webers halb hube
Beleg
Standard-Flurname
Veltin-Weber-Halb-Hube
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1568
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 69/2.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Halb
Zu ahd. halb, mhd. halp ‚halb‘. Den Namen liegen unterschiedliche Benennungsmotive zu Grunde. Auf die Größe der Flurstücke beziehen sich die Namen, in denen halb mit einem Flächen- oder Längenmaß kombiniert ist. Andere Namen weisen wohl auf geteilten Besitz hin oder auf die Ertragsansprüche des Grundherren (zu mhd. halbe st. sw. F. ‚Grundstück, wovon die Hälfte des Ertrags vom Pächter als Zins zu entrichten ist‘. Ein halber Galgen hatte nur einen Querarm. Die halbe Klee ist ein Teilstück des Kleebachs (s.d.), der hier auseinander geteilt mit einem Mühlgraben fließt.
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Halb
Zu ahd. halb, mhd. halp ‚halb‘. Den Namen liegen unterschiedliche Benennungsmotive zu Grunde. Auf die Größe der Flurstücke beziehen sich die Namen, in denen halb mit einem Flächen- oder Längenmaß kombiniert ist (Mannsmahd, Morgen). Angaben zur relativen Lage ‚bis auf die Mitte des Weges‘ scheinen in Namen wie biß an halben Mühlweg (Bensheim) oder Halbstraße enthalten zu sein. Die meisten übrigen Namen weisen wohl auf geteilten Besitz hin oder auf die Ertragsansprüche des Grundherren (zu mhd. halbe st. sw. F. ‚Grundstück, wovon die Hälfte des Ertrags vom Pächter als Zins zu entrichten ist‘). Wo Halbmaas nicht aus Mannsmahd o. ä. gekürzt ist, geht der BT auf südhess. Halbmaß als Mengenmaß für ‚ein Liter‘ zurück.
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“
Weber
Zum FamN Weber oder der zu Grunde liegenden Berufsbezeichnung, mhd. webære, weber st. M.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Hube f. / Hübner m.
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Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).
Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).
Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.
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Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:
l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.
2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).
3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).
4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.
Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Veltin-Weber-Halb-Hube: Velttin Webers halb hube (Ellenbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/153442_velttin-webers-halb-hube> (aufgerufen am 04.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/153442