Teil-Baum: beim deilbaum
Beleg
Standard-Flurname
Teil-Baum
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1576
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 178/5.
Weitere Belege
- 1582: Ann theilbeummen [Acker]
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 129/4., fol. 259'
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Baum
Zu ahd. mhd. boum st. M. ‚Baum‘. Die jungen FlN Baumacker und Baumstück kennzeichnen im Gegensatz zu Bangert (s.d.) nicht gefriedete Obstbaumanlagen. Baum als Simplex steht dagegen für einzeln stehende, besonders auffällige Bäume.
Teil
Zu ahd. mhd. teil st.N.M. ‚Teil, Anteil, Stück‘, teile F. ‚Zugeteiltes, Eigentum‘. Dialektaler Plural ist /teiler/. In den FlN gilt durchweg die Bedeutung ‚Abgeteiltes, besonders Parzellen des Gemeindelandes‘.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Baum
Zu ahd. mhd. boum st. M. ‚Baum‘. Die jungen FlN Baumacker und Baumstück kennzeichnen im Unterschied zu Bangert nicht gefriedete Obstbaumanlagen. Baum als Simplex steht dagegen wie in Biebesheim am Rhein, Dietzenbach, Klein-Zimmern, Pfungstadt und Rembrücken für einzeln stehende, besonders auffällige Bäume.
Teil
Zu ahd. mhd. teil st. N. M. ‚Teil, Anteil, Stück‘, teile F. ‚Zugeteiltes, Eigentum‘. In den FlN gilt teils die Bedeutung ‚Abgeteiltes, besonders Parzellen des Gemeindelandes‘, teils bezieht sich der Name auf ein Pachtverfahren, bei dem die Flurstücke für einen Teil der Ernte verpachtet wurden
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Teil-Baum: beim deilbaum (Nieder-Gemünden)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/145101_beim-deilbaum> (aufgerufen am 06.07.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/145101