Teil-Baum: beim deilbaum

Historischer Beleg aus Nieder-Gemünden  
Landkreis
Vogelsbergkreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Teil-Baum

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1576

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 178/5.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Baum

Zu ahd. mhd. boum st. M. ‚Baum‘. Die jungen FlN Baumacker und Baumstück kennzeichnen im Gegensatz zu Bangert (s.d.) nicht gefriedete Obstbaumanlagen. Baum als Simplex steht dagegen für einzeln stehende, besonders auffällige Bäume.

Teil

Zu ahd. mhd. teil st.N.M. ‚Teil, Anteil, Stück‘, teile F. ‚Zugeteiltes, Eigentum‘. Dialektaler Plural ist /teiler/. In den FlN gilt durchweg die Bedeutung ‚Abgeteiltes, besonders Parzellen des Gemeindelandes‘.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Baum

Zu ahd. mhd. boum st. M. ‚Baum‘. Die jungen FlN Baumacker und Baumstück kennzeichnen im Unterschied zu Bangert nicht gefriedete Obstbaumanlagen. Baum als Simplex steht dagegen wie in Biebesheim am Rhein, Dietzenbach, Klein-Zimmern, Pfungstadt und Rembrücken für einzeln stehende, besonders auffällige Bäume.

Teil

Zu ahd. mhd. teil st. N. M. ‚Teil, Anteil, Stück‘, teile F. ‚Zugeteiltes, Eigentum‘. In den FlN gilt teils die Bedeutung ‚Abgeteiltes, besonders Parzellen des Gemeindelandes‘, teils bezieht sich der Name auf ein Pachtverfahren, bei dem die Flurstücke für einen Teil der Ernte verpachtet wurden1. Teilgert geht vielleicht auf Teil-garten zurück.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Teil-Baum: beim deilbaum (Nieder-Gemünden)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/145101_beim-deilbaum> (aufgerufen am 06.07.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/145101