Heide-Kammer: in der Heyden Kammer
Beleg
Standard-Flurname
Heide-Kammer
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1720
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 247/3.
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Heide
Entweder zu ahd. heida, mhd. heide st. F. ‚Heide, unbebautes, unfruchtbares Land; Heidekraut‘ oder zu ahd. heidan, mhd. heiden st. M. ‚Heide, Ungetaufter‘. Die Mehrzahl der FlN bezieht sich auf landwirtschaftlich nicht genutzte, mit Heidekraut und Buschwerk bewachsene Flächen. Heide i. S. v. ‚Ungetaufter‘, auch ‚Sinti, Roma‘ findet sich mit Sicherheit nur in Heidekönig, der Benennung eines Hügelgrabs (Wagner), in Heidebackhaus und Heidenstock in Langgöns.
Kammer
Den Kammer-Namen liegen ganz unterschiedliche Benennungsmotiv zu Grunde, auch wenn sie wortgeschichtlich alle auf ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘ zurückgehen, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Denn im Mhd. kamere st. sw. F. kommt die Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘ hinzu, frühnhd. auch ‚Gericht‘. (1) Alle Belege mit Kammer als BT und wohl auch alle Simplicia weisen auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin, im Untersuchungsgebiet hauptsächlich der solmsischen Kammer. Dies trifft etwa auf den Namen Kammerloh zu, der für Forstgebiete steht, die einer Kammer unterstellt sind. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s.d.), sind oft nicht zu trennen. (2) Kammer als GT bewahrt hingegen oft die Bedeutungskomponente des ‚abgeschlossenen Raumes‘, in dem etwas aufbewahrt wird (Brotkammer), etwas gefangen wird (Ratzkammer) oder die jemandem gehört (Enzenkammer). Wieweit dabei Kammer als Objekt oder metaphorisch etwa als FormN zu verstehen ist, ist nicht zu entscheiden.
Südhessisches Flurnamenbuch
Heide
Entweder zu ahd. heida, mhd. heide st. F. ‚Heide, unbebautes, unfruchtbares Land; Heidekraut‘ oder zu ahd. heidan, mhd. heiden st. M. ‚Heide, Ungetaufter‘. Die Mehrzahl der FlN bezieht sich auf landwirtschaftlich nicht genutzte, mit Heidekraut und Buschwerk bewachsene Flächen. Die Namenvariante Heides (Ober-Scharbach, Ueberau) deutet auf einen Ort, wo Heidekraut wächst. Einzelne Namen stehen mit Heide ‚Nichtchrist‘ in Verbindung, meist als Hinweis auf vor- und frühgeschichtliche Fundstellen (Hügelgräber, römische Straßen- und Mauerreste, Steinbrüche usw.). So liegt der mehrfach belegte FlN Heidenstock an Römerstraßen
Kammer
Zu ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘, mhd. kamer(e) st. sw. F. in der Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘, fnhd. auch ‚Gericht‘, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Der FlN deutet auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin. Dies trifft insbesondere auf den Namen Kammerforst zu, der für Forstgebiete steht, die einer fürstlichen oder anderen Kammer unterstellt sind. Das Diminutiv Kämmerchen in Hainst und Lengfeld ist vermutlich hier anzuschließen. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s. d.), sind oft nicht zu trennen. Auffällig sind die gelegentlich auftretenden Simplizia mit Umlaut des Stammvokals. Vielleicht liegt hier Einfluss von Kämmerer vor. In Einzelfällen kann Kammer allerdings auch auf Fluren verweisen, die wegen ihrer Lage besonders geschützt waren. Das gleiche Motiv konnte auch für Orte namengebend gewesen sein, wohin das Wild bei Treibjagden in die Enge getrieben wurde. -ling in Kämmerling kann auf *-land zurückgehen. Kämmerfeld in Leeheim bezieht sich auf den dortigen Kammerhof.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Heide-Kammer: in der Heyden Kammer (Liederbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/142210_in-der-heyden-kammer> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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