Brand-Acker-Grund: Im Brandtacker grundtt
Beleg
Standard-Flurname
Brand-Acker-Grund
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1587
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 178/2.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Acker
Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker im Untersuchungsraum über zweitausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (z.B. Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (z.B. Steinacker), nach der Größe und Form des Geländes (z.B. Langacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (z.B. Mühlacker) usw. In den frühen Belegen ist die Grenze zwischen Appellativ und Name manchmal noch fließend. Selten taucht Acker als BT oder Simplex auf.
Brand
Zu ahd. mhd. brant st. M. ‚Brand‘. Brand heißt vor allem der Ort, wo etwas verbrannt ist oder verbrannt wird. Die Namen können in Zusammenhang mit einer Brandrodung stehen, vereinzelt sind auch EreignisN nicht ausgeschlossen, die an ein unkontrolliertes Feuer erinnern. - Dazu gehört auch der Name des Brandplatzes in Gießen. Der Brandweiher in Cleeberg hingegen diente als Löschteich.
Grund
Zu ahd. grunt ‚Grund, Wurzel‘, mhd. grunt st. M. ‚unterste Fläche, Abgrund, Tal, Grundstück, Grundeigentum‘ bzw. der Pluralform mhd. gründe. In den FlN sind meist Bodenvertiefungen bzw. Talsohlen namengebend.
Südhessisches Flurnamenbuch
Acker
Zu ahd. ackar, mhd. acker st. M. ‚Acker, Feld‘. In FlN ist Acker in Südhessen über sechstausendmal belegt. Die sehr allgemeine Bedeutung (‚bebautes Land‘) erklärt die weite Verbreitung und das überwiegende Vorkommen als GT von Namenkomposita. Bei diesen sind hinsichtlich des namengebenden Motivs verschiedene Typen zu unterscheiden: die Benennung erfolgte nach dem Namen, Amt oder rechtlichen Status des Grundbesitzers (Wigantsacker, Schultheisenacker, Herrenacker), nach der Beschaffenheit und Nutzung des Bodens (Steinacker, Rübenacker), nach der Größe und Form des Geländes (Langacker, Krummacker), nach der relativen Lage zu bestimmten topographischen Punkten (Ackher beym drey dorn) usw. Die ältesten historischen Belege reichen bis ins 12. Jh. zurück (ad Langenacker, ad Obernacker CodLaur, Nr. 38 14), doch ist die Grenze zwischen Appellativ und Name in manchen frühen Belegen noch fließend (Raunheim 14. Jh. an der Herren Ackir). Relativ selten taucht Acker als BT, noch seltener als Simplex oder Diminutiv auf. Crumstadt weist die Kombination Acker + Furche auf; der GT in Groß-Bieberau/Ueberau (zusammengehörig) geht auf zersprochenes Rain (s. d.) zurück, da Au immer fem. ist.
Brand
Zu ahd. mhd. brant st. M. ‚Brand‘. Brand heißt vor allem der Ort, wo etwas verbrannt ist oder verbrannt wird. Die Namen können im Zusammenhang mit einer Brandrodung stehen, vereinzelt sind auch EreignisN nicht ausgeschlossen, die an ein unkontrolliertes Feuer erinnern. Daneben konnte der FlN Brandacker (Fürth, Klein-Welzheim) wohl auch für schlechten Boden verwendet werden, in dem trockene, sandige Streifen vorkommen
Grund
Zu ahd. grunt ‚Grund, Wurzel‘, mhd. grunt st. M. ‚unterste Fläche, Abgrund, Tal, Grundstück, Grundeigentum‘ bzw. der Pluralform mhd. gründe. Dazu treten ziemlich häufig Diminutive mit den Suffixen -chen und -lein. In den FlN sind meist Bodenvertiefungen bzw. Talsohlen namengebend. Auch bei Gewässern liegt die Bedeutung ‚tief‘ zu Grunde.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Brand-Acker-Grund: Im Brandtacker grundtt (Höingen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/132763_im-brandtacker-grundtt> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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