Weimer-Loh: In weimers lugk

Historischer Beleg aus Burkhards  
Gemeinde
Schotten
Landkreis
Vogelsbergkreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Weimer-Loh

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1555

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 131/1.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Loh

Meist entweder zu ahd. lôh ‚Hain‘, mhd. lôch, -hes st. M.N. ‚Gebüsch, Wald, Gehölz‘ oder zu ahd. mhd. lô st.N., frühnhd. loe ‚Gerberlohe, Eichenrinde‘ (bzw. auch mhd. lô st. M. ‚zur Lohegewinnung angelegtes Gehölz‘). Die Namen beziehen sich entweder allgemein auf lichten Wald, kleine Gehölze und Gebüsch (worauf im Untersuchungsgebiet häufig auch der Name Hain verweist (s.d.)), oder speziell auf junge Eichenbestände, die zur Gewinnung von Gerberlohe genutzt wurden. Eine genaue Trennung der beiden namengebenden Motive ist meist nicht möglich; relativ sicher auf Lohe ‚Gerberrinde‘ weisen vermutlich die Namen Lohwald, Lohmühle, Lohkaute (als Bezeichnungen für Orte, wo Gerberlohe gewonnen, gemahlen oder gelagert wurde). - Häufig sind Belege mit der mittelhessischen Hebung /o:/ > /u/, gelegentlich ist das Genus des FlNs fem.

Weimer

Es handelt sich um eine besonders in Mittelhessen verbreitete Nebenform von Weiher (s. d.). Sie geht auf eine bereits im Summarium Heinrici belegte n-haltige Variante wînwer zurück, die in mehreren Weiher-Belegen aus dem 14. Jahrhundert erkennbar ist. Im Inlaut hat dann eine Teilassimilation /n(v)/ > /m/ stattgefunden.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Loh

Meist entweder zu ahd. lôh ‚Hain‘, mhd. lôch, -hes st. M. N. ‚Gebüsch, Wald, Gehölz‘ oder zu ahd. mhd. lô st. N., fnhd. loe ‚Gerberlohe, Eichenrinde‘ (bzw. auch mhd. lô st. M. ‚zur Lohegewinnung angelegtes Gehölz‘). Die Namen beziehen sich entweder allgemein auf lichten Wald, kleinere Gehölze und Gebüsch (worauf im Untersuchungsgebiet häufig auch der Name Hain verweist, s. d.) oder speziell auf junge Eichenbestände, die zur Gewinnung von Gerberlohe genutzt wurden. Eine genaue Trennung der beiden namengebenden Motive ist meist nicht möglich; relativ sicher auf Lohe ‚Gerberrinde‘ weisen vermutlich die (vergleichsweise häufigen) Namen Lohwald, Lohmühle , Lohehaus (als Bezeichnungen für Orte, wo Gerberlohe gewonnen, gemahlen oder gelagert wurde). Als lautliche Varianten (z. T. mit Umdeutungen verbunden) begegnen Lob- (Bürstadt), Laich- (Heppenheim), Lau- (Lindenfels), Lohn- (Wolfskehlen, Zeppelinheim). Lohr- (Hirschhorn, Nieder-Modau) gehört wahrscheinlich eher zu mhd. lôwer st. M. ‚Gerber‘. Grundsätzlich sind zudem Vermischungen mit Loch ‚tief gelegene Stelle‘ (Braunshardt, Erfelden, Erzhausen, Königstädten, Linnenbach, Ober-Schönmattenwag, Steinb(ODW), Vielbrunn) sowie Lache1 ‚stehendes Gewässer‘ und Lache2 ‚Grenzmarkierung‘ (Langen, Langstadt) zu erwarten. In Obertshausen und Ober-Kainsbach könnte ein PN Loh, Lohe zu Grunde liegen.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Loh n.

1

Loh, ahd. belegt als lôh st.m. ,Hain‘ (Schützeichel 116), mhd. 1 lôch st.m.n. ‚Gebüsch‘ (Lexer 1, 1949), ist, einst gemeindt. Wort, heute nur noch in einzelnen Dialekten lebendig (DWB 12 [VI], 1127; Kluge/Mitzka 445; Weigand/Hirt 2, 79). Etymologisch ist Loh mit lat. lucus verwandt und vielleicht die „altertümlichste der Waldbezeichnungen“ (Schröder 185). Doch ist die von Arnold 505 geäußerte Vermutung, „daß das Wort ursprünglich gleich dem lat. lucus die dem religiösen Cultus geweihten Waldorte bezeichnet und erst in der christlichen Zeit einen allgemeineren Sinn angenommen hat“, nicht haltbar (Bach 2 § 362; Trier 1952, 114-125; Debus 1968, 43).

Im 19. Jh. war Loh in Hessen „nur noch selten“, wohl aber „als Eigenname von Walddistricten äußerst häufig, nur erscheint es sehr oft verderbt in den Formen Lohn und Löhn (Lehn)“. Es bedeutet auch hier ‚Hain, kleines Gehölz, Buschwerk, welches einzeln mitten im angebauten Felde liegt‘ (Vilmar 252; vgl. v. Pfister 164f.; Crecelius 563). Heute ist Loh als Wort verschwunden (SHessWb 4, 377; HNassWb 2, 162; WaldWb 62).

Als gleichbedeutend mit Loh wird Hain angenommen, das als ostmitteldt. Wort unter dem Einfluß Luthers in der Neuzeit Loh verdrängt hat (Kluge/Mitzka 445).

2

Loh ‚Gehölz‘ ist nur sehr unsicher zu identifizieren, da Loh einerseits mit drei gleichlautenden anderen Bedeutungen konkurriert und andererseits spezifische dialektale Weiterentwicklungen der Form aufweist.

1. Gleichlautend mit Loh ,Gehölz‘ sind Loh n., Lohe f. ‚von den Gerbern zum Beizen gebrauchte Rinde‘ und Loh f. ,Sumpfwiese, sumpfige Stelle‘ (DWB 12 [VI], 1128, 1130), das auch in Hessen gelegentlich vorzukommen scheint (KehreinNb 498; Debus 1968, 43; vgl. Dittmaier 189f.). Während letzteres wegen des Genus leicht auszuscheiden ist (vorausgesetzt, Loh ,Gehölz‘ hat keine fem. Variante entwickelt), vermengen sich Loh ,Gehölz‘ und Loh ,Rinde‘ unlöslich, denn ob bei einem Waldstück die Eigenschaft als Gehölz oder die aus diesem gewonnene, allerorten benötigte Lohrinde namengebende Ursache war, läßt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Selbst bei den zahlreichen Lohmühlen, die in der Regel nach dem Mahlen der Lohrinde benannt sind, kann man nicht ganz sicher sein, wie der historische Nachweis der „Luhmühle“ bei 5417b4 Großen-Linden GIE: 1298 „in molendino, quod dicitur zůme Lo“ (Reichardt 242) zeigt.

Das einzige sichere Kriterium, um eine Teilmenge der Loh ,Gehölz‘-Namen zu identifizieren, ist der Strukturtyp; denn Loh ,Rinde‘ kommt nicht in der syntaktischen Position des Simplex oder als GT vor. Diese Position wird als sicher für Loh ,Gehölz‘ betrachtet; Loh als BT blieb deshalb unberücksichtigt, obwohl sich Loh darin auch vielfach auf ein Gehölz bezieht. Unberücksichtigt blieben wegen der möglichen Vermengung mit Loh ‚Sumpfwiese‘ alle fem. Belege. Eine Vermengung mit Lohe f. ‚wallende Glut‘ ist (trotz v. Pfister 164f.) nicht anzunehmen, weil dieses Wort kaum FlN-gebend gewesen sein dürfte.

2. Die dialektale Weiterentwicklung von mhd. lôch ,Gehölz‘ bereitet weniger deshalb Schwierigkeiten, weil im Einzelfall Vermengung mit mhd. loch ‚Loch‘ oder lâche ,Grenzzeichen‘ (Lexer 1, 1807) vorliegen kann, sondern vor allem, weil es einerseits eine umgelautete Nebenform mit ungeklärtem Status (vgl. Dittmaier 190) und eine schwach deklinierte, im Dativ (Plural ?) -n-haltige Nebenform gibt (vgl. Vilmar 252; Debus 1968, 45). Dadurch ist die sichere Trennung solcher Loh-Namen von Namen, die sich auf die „Lahn“ (dial. /le:/) beziehen oder die auf Lohn(e), Lehen, Lehne, sogar Leimen (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 104) zurückgehen, unmöglich. Von den umgelauteten Belegen wurden deshalb nur die mutmaßlichen Diminutive (meist dial. /li:çe/), Plurale sowie einige Namen mit -/n/ aufgenommen, die aufgrund des Struktur- und Kombinationstyps mit hoher Wahrscheinlichkeit hierher gehören.

3. Wegen der vielfältigen Unsicherheiten gelten hier nur die nach den angegebenen Kriterien verhältnismäßig sicheren Loh ,Gehölz‘-Namen.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 123

Weiher; Weiwer, Weimer m. (n.)

1

Weiher, ahd. wîwâri st.m. (Schützeichel 239), auch wihari, wîari (Graff 1, 1087), mhd. wîwӕre, wîwer, wîher, wîger, wîӕere, wîer st.m. (Lexer 3, 957), ist aus lat. vivarium ,Tierbehältnis, -garten, Fischbehälter‘ entlehnt und gehört zur ältesten Schicht unserer Lehnwörter (Müller/Frings 506f.; DWB 28 [XIV, I, 1], 687; Kluge/Mitzka 847). Im Dt. schränkt sich die Bedeutung auf ,Teich‘, insbesondere ,Fischteich‘ ein; als Wort gilt Weiher im Oberdt. und Fränkischen gegenüber nördlichem Teich. In Hessen galt es bis zu einer Linie Siegen-Holzhausen-Marburg-Fulda-Hof (Kretschmer 523), nach Vilmar 444 ist „dieses Wort nur im Fuldaischen üblich“, nach Ausweis von FlN sei es früher auch im „östlichen Hessen“ üblich gewesen. Sowohl als Wort wie als FlN bezieht sich Weiher in Hessen vorwiegend auf natürliche oder künstlich angelegte Fischteiche (vgl. Dittmaier 335f.), deren Zu- und Abfluß durch Wehranlagen zu regulieren ist; zur Teichwirtschaft in Hessen s. Demandt l, 656f.

Die zeitliche Schichtung dieser Weiher-Namen ist schwer zu beurteilen, doch sind - nach dem Kombinationstyp zu urteilen - nur wenige wirklich junge Namen darunter (wie Forellen-, Badeweiher).

Hier sind auch Varianten Weiwer, auch hyperkorrekt mit umdeutendem Verschlußlaut Weiber (Dittmaier 335), sowie Weimer berücksichtigt. Während die Variante mit binnenvokalischem /v/, /b/ als Fortsetzung der seit dem Ahd. belegten Form wîwâri zu betrachten ist, die im übrigen weit verbreitet auftritt, scheint die Variante mit binnenkonsonantischem /m/ durch Dissimilation des spirantischen Labials /v/ zum nasalen Labial /m/ entstanden zu sein. Allerdings belegt das Summarium Heinrici d ein winwer ‚vivarium‘, das von Müller/Frings 507 für eine Verschreibung gehalten wird, möglicherweise aber die Ausgangsform für Weimer (mit Assimilation /nw/ > /m/) war (vgl. u. 2.4). Diese Form scheint nur in Hessen vorzukommen, ist heute im Wortgebrauch nicht mehr nachzuweisen (HNassWb mündl.), wird aber von Crecelius 901 als der Waëmer kurz erwähnt.

Weiwer und Weimer, amtl. öfter auch Weimar, weisen Varianten auf in bezug auf den Stammvokal (Diphthong /ai/ vs. Monophthong /i(:)/) und auf die Endung, die manchmal anscheinend Dissimilation /r/ > /l/ erfahren bzw. den Schlußkonsonanten verloren hat. Sachentsprechendes Teich ist als Wort und Name in Hessen allgemein verbreitet.

2

Die Identifizierung einiger Varianten enthält einen hohen Unsicherheitsfaktor.

1. Bei Weimer waren nicht nur die FlN auszusondern, die sich auf den SN Weimar (4622d1 Weimar KSK, 5218d1 Oberweimar MBK, 5218d2 Niederweimar MBK, 52l8d6 Cyriaxweimar MBK) beziehen. Bei Weimer-‚ Wi(:)mer- als BT muß darüber hinaus mit einer Herleitung von einem PN oder FamN gerechnet werden. Das ist bei Weimert(s)-Namen so wahrscheinlich, daß sie ausgeschieden wurden. Ganz sichere Belege sind nur die mit Weimer als GT oder als Simplex.

2. Bei Weiber, Weiwer wurde nach dem Kombinationstyp entschieden, um auf Weiber ,Frauen‘ bezogene Namen auszuscheiden (wie z. B. Weiberhemd als Formname). Auch hier blieben Formen wie Weibert(s) unberücksichtigt.

3. Unsicher bleiben auch die Typen Weimel, Weiwel u.ä., weil die Dissimilation zu /l/ zwar nach den Strukturtypen plausibel ist, letztlich bislang aber nicht sicher nachweisbar ist. Bei Weibel kann auch Vermengung mit Weibel ,Gerichtsbote‘ vorkommen, obwohl diese Bezeichnung in Hessen nicht üblich gewesen zu sein scheint (vgl. DWB 28 [XIV, I, 1], 377ff.).

4. Hinzuweisen ist auf den Typ /waive:r/, der amtl. durchweg mit wiedergegeben wird (in 4917b2 Battenberg (Eder) WFK, 5019b4 Langendorf MBK, 5117a4 Mornshausen a. D. MBK, 5117a5 Hommertshausen MBK, 5117c4 Buchenau (Lahn) MBK, 5118c1 Cölbe MBK, 5119b1 Kirchhain MBK, 5218a8 Niederwalgern MBK). Hier scheint umdeutende Anlehnung an Wehr vorzuliegen (s.o. 1).

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 112

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Weimer-Loh: In weimers lugk (Burkhards)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/119548_in-weimers-lugk> (aufgerufen am 04.11.2026)

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