Streit-Hain-Hege: STREITHAINER HEEGE [di 'ʃdraɪd,hɑər 'heçə]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hain
Zu ahd. hagan ‚Dornstrauch, Weißdorn‘, mhd. hagen st. M. ‚Dornbusch, Dorn; Verhau; Ort‘. Die Namen beziehen sich auf eingefriedete Flurstücke und eingehegten Wald, oft auch auf die Einfriedung von Wohnstätten oder Siedlungen. Hain und Hahn sind kontrahierte Formen, bei denen der velare Verschlusslaut /g/ geschwunden ist; ein Zusammenhang mit nhd. Hain ‚kleines Wäldchen‘ oder Hahn ‚männlicher Vogel‘ liegt bei den FlN allenfalls in Folge einer Umdeutung vor. Die historischen Belege weisen im Bereich des Vokalismus starke lautliche Varianz auf. Bei der Kontraktion der ursprünglichen Form hagen entsteht der Diphthong /ai/, daraus der Monophthong /a:/, der oft zu /e:/ oder /o:/, seltener /u:/ oder /i:/ gehoben wird. Häufig tritt Vokalkürzung ein.
Hege
Zu mhd. hege sw. F. ‚Hege‘, einem Abstraktum zu mhd. hegen sw. V. ‚mit einem Hag umgeben, umzäunen; pflegen, bewahren‘. Die Namen weisen auf eingefriedete, mit Hecken und Zäunen umgebene Flurstücke und besonders Wälder oder Waldstücke, die unter Schutz stehen (mhd. hegewalt st. N. ‚gehegter Wald‘), aber auch auf Landwehren und Dorfumwehrungen.
Streit
Die Namen erinnern durchweg daran, dass es um die betreffenden Stücke einst Streit gegeben hat, d. h. eine länger währende Auseinandersetzung; zu ahd. strît ‚Streit, Zwietracht‘, mhd. strît st. M. ‚Streit mit Worten oder mit Waffen‘. In den meisten Fällen waren, wie die GTe zeigen, Äcker und Wiesen strittig, aber auch Haine und Wälder.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hain
Zu ahd. hagan ‚Dornstrauch, Weißdorn‘, mhd. hagen st. M. ‚Dornbusch, Dorn; Verhau; gehegter Wald; der eingefriedete, umhegte Ort‘. Die Namen beziehen sich auf eingefriedete (von Hecken umgebene) Flurstücke und eingehegten Wald, oft auch auf die Einfriedung von Wohnstätten oder Siedlungen. Hain und Hahn sind kontrahierte Formen, bei denen der velare Verschlusslaut /g/ geschwunden ist; ein Zusammenhang mit nhd. Hain ‚kleines Wäldchen‘ oder Hahn ‚männlicher Vogel‘ liegt bei den FlN allenfalls infolge einer Umdeutung vor. Die historischen Belege weisen im Bereich des Vokalismus starke lautliche Varianz auf. Bei der Kontraktion der ursprünglichen Form hagen (früh belegt für Auerbach, Groß-Rohrheim und Nieder-Beerbach) entsteht der Diphthong /ɑɪ/, daraus der Monophthong /ɑː/, der oft zu /eː/ oder /oː/, seltener zu /uː/ oder /iː/ gehoben wird (vereinzelt erscheint auch die gerundete Variante /öː/). Zusätzlich kann für den auslautenden Nasal /n/ die labiale Variante /m/ eintreten. Der älteste Beleg 795 (Groß-Rohrheim) weist durch romanische Schreibung bedingten 〈h〉-Ausfall auf
Hege
Zu mhd. hege sw. F. ‚Hege‘, einem Abstraktum zu mhd. hegen sw. V. ‚mit einem Hag umgeben, umzäunen; pflegen, bewahren‘. Die Namen weisen auf eingefriedete, mit Hecken und Zäunen umgebene Flurstücke und besonders auf Wälder oder Waldstücke, die unter Schutz stehen (mhd. hegewalt st. N. ‚gehegter Wald‘). Bei vielen historischen Belegen ist eine präzise lautliche Abgrenzung gegen (etymologisch zudem eng verwandtes) Haag und Hecke nicht möglich. In Sickenhofen fand offenbar eine Umdeutung von Hege zu Heger ‚Wildhüter, Forstaufseher‘ statt.
Streit
Die Namen erinnern durchweg daran, dass es um die betreffenden Stücke einst Streit gegeben hat, d. h. eine länger währende Auseinandersetzung; zu ahd. strît ‚Streit, Zwietracht‘, mhd. strît st. M. ‚Streit mit Worten oder mit Waffen‘. In den meisten Fällen waren, wie die GT zeigen, Äcker und Wiesen strittig, aber auch ein Wert (s. d.) (Biebesheim am Rhein, dazu Stockstadt am Rhein), verschiedene Gewässer u. a. Der (erhaltene) Streitstein scheint Steitigkeiten um Geleitsrechte geregelt zu haben
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Strut f.
- 1
Strut geht auf ahd. struot st.f. ,Sumpf‘ (Schützeichel 186), mhd. struot, strût st.f. ‚Sumpf; Gebüsch, Buschwald, Dickicht‘ (Lexer 2, 1254) zurück, wobei unklar ist, ob und ggf. in welchem etymologischen Verhältnis die beiden Grundbedeutungen ‚Sumpf‘ und ‚Wald‘ zueinander stehen (DWB 20 [X, IV], 147). Udolph 298 spricht Strut „bildungsmäßig als urgermanischen Rest“ an. Für Hessen jedenfalls, wo das Wort mindestens noch im 16. Jh. lebendig war (vgl. Crecelius 821), während es heute unbekannt ist (HNassWb 3, 869), steht aufgrund der überaus zahlreichen FlN außer Frage, daß Strut sich in den weitaus meisten Fällen auf ,sumpfigen Buschwald‘ bezieht (vgl. Dittmaier 307 ; KehreinWb 398, Nb 148) und damit in der Sache Klauer (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 125) entspricht. Allerdings benennt der Name, wenn auch seltener, höhergelegene Waldstücke oder Bergrücken, denen das Merkmal des feuchten Bodens fehlt. (Genauere Beschreibungen mit Belegen bei Arnold 498-502.
Der FlN Strut weist im Hessischen eine Fülle dialektal bedingter Varianten auf. Auszugehen ist jedoch vom Nebeneinander von *struot und einem umgelauteten *strüet. *strüet ist aus der Genitiv- und Dativform auf -i bei manchen fem. -i-Stämmen, zu denen ahd. struot gehört, entstanden (Bach 2 § 122). Die aus *strüet entstandene Variante /ʃdri:d/ u. ä. herrscht in Südhessen vor. Im übrigen Hessen gelten als hauptsächliche Varianten die aus *struot über mitteldt. monophthongiertes *stru:t entstandenen Varianten Strut (meist mit Kurzvokal: /ʃdrud/) und /ʃdraud/ (mit zentralhess. steigendem Diphthong) sowie gesenkte und gerundete Varianten wie Strot, Strüt. Bei Stroit ist der Umlaut oft durch Diminutiv oder Plural bedingt.
- 2
Schwierigkeiten bereitet die in Südhessen vorkommende diphthongierte und mit nhd. Streit zusammenfallende Variante Streit (< *stri:t). Aufgenommen wurden die durch fem. Genus und Strukturtyp (GT, Simplex) eindeutig zuzuordnenden Belege, ausgeschlossen blieb Streit- als BT.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 124
Hader m. /.Streit m. /Zank m.
Hader, Streit und Zank beziehen sich in FlN auf Streitfälle, auf Strittiges, in aller Regel wohl auf umstrittene Grundstücke oder umstrittene Grenzen (vgl. Dittmaier 96, 305). Gleichbedeutendes Krieg (Dittmaier 168) wurde in die Karte nicht mit aufgenommen, weil die Belege - meist kurzvokalisch /krig/ - stark mit /krig/‚Krücke‘ (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 60) und Besitzernamen vermengt sind und die wenigen sicher identifizierbaren Belege in Hessen diffuse Streuung zeigen.
- 1A
Hader, erst spätmhd. hader st.sw.m. ‚Streit, Zank‘ (Lexer 1, 1138), zuerst ostmitteldt. belegt und etymologisch mit ahd. hadu- ,Kampf‘ verwandt, ist hauptsächlich durch den Sprachgebrauch Luthers (Hadder) in die nhd. Standardsprache gekommen (Kluge/Mitzka 280; Weigand/Hirt 1, 788; DWB 10 [IV‚ II], 109ff.). Die zweite Hauptbedeutung von Hader ‚Fetzen, Lumpenzeug‘ hat sich nicht, jedenfalls nicht erkennbar, in hessischen FlN niedergeschlagen. Als Wort ist Hader im Hessischen nicht „altmundartlich“, wohl aber ist ein Verb hadern, hädern ‚mit Worten streiten, zanken‘ (SHessWb 3, 33f.) in Südhessen und in der Schwalm „das ausschließlich übliche Wort für sich streiten“ (Vilmar 143). Crecelius 447 hingegen bezeichnet Hader ausdrücklich als „nicht volksüblich“. Aber auch thüringisch ist Hader „nicht recht geläufig“ (Hertel 112).
- 1B
Auch Streit, ahd. strît st.m. (Schützeichel 186), mhd. strît st.m. (Lexer 2, 1239f.), ist nach dem HNassWb 3, 836 hier „nicht häufig“, wird auch in den älteren hessischen Wörterbüchern nicht aufgeführt, da das Wort mundartlich „besonders im Niederdeutschen, am Westrand des mitteldeutschen Gebietes und im Alemannischen verbreitet“ ist (DWB 19 [X, III], 1310). Im Oberdt. besteht daneben eine Nebenform Strit m. (DWB ebd.).
- 1C
Ahd. und mhd. unbelegt ist Zank, das aus dem Verb zanken entstan- 1 C den ist und etymologisch vermutlich zu Zanke ,Zacke‘ gehört (Weigand/Hirt 2, 1301f.; DWB 31 [XV], 228f., 235; Ableitung von Zahn und von DWB ebd. abgelehnt: Kluge/Mitzka 873f.). Im Mitteldt. gilt die umgelautete Form zenken, so bei Luther und auch bei E. Alberus: ich zanck, zenck, hadder, ich far an (DWB 31 [XV], 235). Der Beleg läßt vermuten, daß im 16. Jh. in der Wetterau zanken/zenken und hadern konkurrierten, während streiten zumindest nicht als gebräuchliches Synonym betrachtet wurde. Die älteren hessischen Wörterbücher erwähnen Zank nicht.
- 2A
Hader bereitet keine Identifizierungsschwierigkeiten, sofern man annimmt, daß die Bedeutung ,Lumpen‘ nicht im Sinne von ,geringwertig‘ auf Landstücke angewendet wurde.
- 2B
Streit fällt in Südhessen zusammen mit der dort vorkommenden diphthongierten Nebenform zu Strut (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 124), wobei die Kombinationstypen jedoch in der Regel eine eindeutige Zuordnung zulassen.
- 2C
Zank, Zenk kann im Einzelfall vermengt sein mit dem Formnamen Zinken. Dies gilt besonders für die wenigen Simplex-Belege.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 136
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Streit-Hain-Hege: STREITHAINER HEEGE (Burkhards)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/119525_streithainer-heege> (aufgerufen am 04.11.2026)
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