Bann-Boden: BANSBODEN [o 'vɔasd,bulə]
Weitere Belege
- 1542: Im banß boden [Acker]
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 171, Nr. 1137 b., fol. 1' - 1542: Im baunß boden
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 171, Nr. 1137 b., fol. 5' - 1771: im Baß Boden [Acker]
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 180, Uebernthal Nr. 1., fol. 6' - 1780: im Bans Boden [Acker]
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 179, Nr. 1838., fol. 85'
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Boden
Zu ahd. bodam, mhd. bodem st. M. ‚Boden, Grund‘. Die FlN beziehen sich in der Regel auf tiefer gelegenes Land, aber auch speziell auf die unterste Terrasse eines Weinberges.
Südhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Boden
Zu ahd. bodam, mhd. bodem st. M. ‚Boden, Grund‘. Die FlN beziehen sich auf tiefer gelegenes Land, aber auch speziell auf die unterste Terrasse eines Weinberges. In Unter-Flockenbach findet sich in der amtlichen Schreibung der dialektale Wandel von /d/ zu /r/.
Hessischer Flurnamenatlas
Bann
Karte 12
Boden
Karte 95
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Boden: BANSBODEN (Uebernthal)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/103266_bansboden> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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