Bann-Boden: BANSBODEN [o 'vɔasd,bulə]

Rezenter Beleg aus Uebernthal  
Gemeinde
Siegbach
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Bann-Boden

Belegort

Belegtyp

rezent

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.

Boden

Zu ahd. bodam, mhd. bodem st. M. ‚Boden, Grund‘. Die FlN beziehen sich in der Regel auf tiefer gelegenes Land, aber auch speziell auf die unterste Terrasse eines Weinberges.

Südhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.

Boden

Zu ahd. bodam, mhd. bodem st. M. ‚Boden, Grund‘. Die FlN beziehen sich auf tiefer gelegenes Land, aber auch speziell auf die unterste Terrasse eines Weinberges. In Unter-Flockenbach findet sich in der amtlichen Schreibung der dialektale Wandel von /d/ zu /r/.

Hessischer Flurnamenatlas

Bann

Karte 12

Boden

Karte 95

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bann-Boden: BANSBODEN (Uebernthal)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/103266_bansboden> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/103266