Wehr-Schütze: DIE WEHRSCHUETZE [de waerschetze]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Schütze
Ahd. scuzzo, mhd. schütze sw. M. ‚Schütze‘ bezieht sich sowohl auf den Armbrust- oder Bogenschützen wie auf den Flur- und Waldschützen. Soweit sich die Namen auf die erste Tätigkeit beziehen, handelt es sich um Orte, wo die örtlichen Schießübungen oder Feste stattzufinden pflegten (s. Schieß); wo der Feldschütz gemeint ist, erinnern die Namen an frühere Besoldungs- und Nutzungsstücke für seine Tätigkeit. - Der lautlichen Gleichheit wegen kann im BT oft nur durch Sachprobe entschieden werden, ob nicht Vermengung mit Schütz i.S. von (Wasser-)Schutz vorliegt wie z.B. bei der Schützenwiese in Garbenteich (Stumpf).
Wehr
Zu (spät-)mhd. wer, were st.N. ‚Flusswehr, Mühlenwerk‘, wohl einer Entlehnung aus altsächs. werr ‚Fischwehr‘. Das ursprünglich niederdt. Wort breitet sich seit dem 13. Jahrhundert nach Süden aus. Namengebend waren meist Stauwerke in fließendem Wasser, aber auch kleinere Wasserab- und -zuflussanlagen. Weiter wurden aus Faschinen gefertigte Vorrichtungen zum Fischfang Wehr genannt. Mit Sicherheit können nur die Simplexbelege mit neutralem Genus hierher gestellt werden. Steht Wehr- im BT, so ist oft nicht zu entscheiden, ob mhd. wer st.N. oder wer, were st. F. ‚Gewährung‘ (s.d.) gemeint ist. Zur Leitform mit dem Stammvokal /e/ tritt ein historischer Beleg mit Hebung des Stammvokals (Wirr in Allendorf an der Lumda). - Die Wehrlatte (Großen-Linden) zeigt den Pegelstand der Lückenbach an (Schulte). - Den FlN Wehrholz, vermutlich auch Wehrscheid liegt hingegen mhd. wer, were st. F. ‚Gewährung‘ zu Grunde, nhd. in der konkreten Bedeutung ‚Anteil an der Mark (Ackerland, Wald, Wiese), der dem Vollbauern gewährleistet war‘. Wehre meint daher ursprünglich das Nutzungsrecht eines Bauern an der Allmende.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Schütze
Ahd. scuzzo, mhd. schütze sw. M. ‚Schütze‘ bezieht sich sowohl auf den Armbrust- oder Bogenschützen wie auf den Flur- und Waldschützen. Soweit sich die Namen auf die erste Tätigkeit beziehen, handelt es sich um Orte, wo die örtlichen Schießübungen oder Feste stattzufinden pflegten (s. Schieß); wo der Feldschütz gemeint ist, erinnern die Namen an frühere Besoldungs- und Nutzungsstücke für seine Tätigkeit. - Der historisch belegte Schützenschliefer in Bürstadt/Lorsch war wohl ein Schlupfwinkel oder Aufenthaltsort von Schützen, wenn der GT zu mhd. sliefen st. V.‚ schlüpfen‘ gehört, das im südhess. Sprachgebrauch resthaft erhalten ist
Wehr
Zu (spät-)ahd. mhd. wer, were st. N. ‚Flusswehr, Mühlenwerk‘, wohl einer Entlehnung aus altsächs. werr ‚Fischwehr‘. Das ursprünglich niederdt. Wort breitet sich seit dem 13. Jh. nach Süden aus. Namengebend waren meist Stauwerke in fließendem Wasser, aber auch kleinere Wasserab- und -zuflussanlagen. Weiter wurden aus Faschinen gefertigte Vorrichtungen zum Fischfang Wehr genannt. Mit Sicherheit können nur die Simplexbelege mit neutralem Genus hierher gestellt werden. Steht Wehr- im BT, so ist oft nicht zu entscheiden, ob mhd. wer st. N. oder wer, were st. F. ‚Gewährung‘ (s. d.) gemeint ist. In Pfungstadt handelt es sich um zwei Namen, oder es hat eine Umdeutung stattgefunden. Zur Leitform mit dem Stammvokal /e/ treten in beiden Fällen Belege mit Rundung (Worr) oder Hebung (Wirr) des Stammvokals. Der Beleg aus Rosengarten bezieht sich auf ein zu Hofheim gehöriges Zollhaus am Rheindamm gegenüber Worms. Unklar ist die Herkunft der Treburer Belege mit /u/-Vokalismus.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Wehr-Schütze: DIE WEHRSCHUETZE (Steinbrücken)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/100790_die-wehrschuetze> (aufgerufen am 15.07.2026)
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