Ablehnung einer Supplik der Judenschaft zu Einartshausen mit der Bitte um eine Handelserlaubnis für außerhalb liegende Märkte
Stückangaben
Regest
Abschlägige Bescheidung einer Supplik der Judenschaft zu Einartshausen sowie des dortigen Juden Schmuel Levi mit der Bitte, an Sonn- und Feiertagen für ihre Handelsgeschäfte Jahrmärkte und Märkte außerhalb von Einartshausen besuchen zu dürfen.
Enthält
- Dekret der Regierung Rödelheim von 1772 Januar 20 mit der 1771 November 29 eingegangenen Supplik der Judenschaft
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ablehnung einer Supplik der Judenschaft zu Einartshausen mit der Bitte um eine Handelserlaubnis für außerhalb liegende Märkte“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8604_ablehnung-einer-supplik-der-judenschaft-zu-einartshausen-mit-der-bitte-um-eine-handelserlaubnis-fuer-ausserhalb-liegende-maerkte> (aufgerufen am 29.11.2025)
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