Abzug des Juden David aus Ortenberg und Einzug des Abraham von Wicker
Stückangaben
Regest
Am 14. Dezember 1587 bittet der Jude David zu Ortenberg Räte und Befehlhaber zu Hanau um Abzugserlaubnis. Auf Wunsch seines betagten Vaters will er sich zu diesem und damit unter den Schutz des Erzherzogs Ferdinand begeben. Frau und Kinder hat er bereits vorausgeschickt. Seine Stelle in Ortenberg möchte Abraham von Wicker einnehmen, der an die siebenundzwanzig Jahre in der Grafschaft Königstein gewohnt hat. Er hat David bereits sein Haus, das ihn viel gekostet hat, abgekauft. Abraham, dessen Familie nur aus seiner Frau und einem ledigen Sohn besteht, hat bereits die Stolbergische Zuzugsgenehmigung.
Am 18. Dezember fordern die Räte beim Keller zu Ortenberg einen Bericht über Davids Vermögen an und wollen wissen, wie es die Stolbergische Herrschaft mit der Erhebung von Ein- und Abzugsgeldern und dem 10. Pfennig hält.
Am 8. Januar 1588 berichtet der Keller, daß Abraham bereits an Davids Stelle neben den anderen Ortenberger Juden im neuen Stolbergischen Schutzbrief genannt wird. Davids Vermögen soll sich laut eigener Aussage auf nicht mehr als 400 fl. belaufen. Er führt eine große Haushaltung und hat viel Besuch von nahewohnenden Verwandten seiner Frau und von eigenen Verwandten wie auch von fremden Juden, so daß er sich bei solchem Vermögen in Ortenberg nicht halten kann und genötigt ist, fortzuziehen. Allerdings mag er etwas mehr besitzen, als er angibt. Da er im Amtsbezirk des Kellers kaum Außenstände hat, ist nicht zu befürchten, daß er hanauische Untertanen vor fremde Gerichte zieht. Die stolbergische Mitherrschaft hat weder Abzugsgeld noch Nachsteuer verlangt, und der Keller schlägt vor, ebenfalls auf die Nachsteuer zu verzichten, will aber Abzugsgeld fordern. David wird das den Mitherren gegenüber sicher nicht erwähnen. Im übrigen hat sich David für einen Juden ziemlich wohl gehalten und keinen Anlaß zu Klagen gegeben.
Davids am gleichen Tag geäußerte Bitte, Abraham das Einzugsgeld zu erlassen, weil er ihm seinerzeit versprochen hat, daß er davon befreit würde, wird von den Räten abgewiesen. David muß für Abraham 5 Taler bezahlen.
Er erhält die Abzugserlaubnis und übergibt der Kanzlei seinen Revers, in dem er angibt, daß er zu seinem Vater nach Bregenz ziehen will.
Am 9. Januar weisen die Räte den Schultheißen zu Altenhaßlau an, David, der in wenigen Tagen abziehen will, so gut es in der Kürze der Zeit möglich ist, zu seinem Geld zu verhelfen, "dan wir nichts libers sehen, dan daß den armen underthanen von dem judenwuecher , wo nicht gar, doch zum theil abgeholfen und den juden solcher abgestrickt werden möchte."
Am 1. Februar zahlt David die 10 Taler Abzugsgeld. Gleichzeitig erhalten Abraham und seine Frau Güda ihren auf den 1. Januar rückdatierten Schutzbrief.
Weitere Angaben
vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28549; vgl. wegen der Bestimmungen Regest Nr. 1987 (1569 Oktober 27) und Regest Nr. 2076 (1571 Januar 31)
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Abzug des Juden David aus Ortenberg und Einzug des Abraham von Wicker“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5695_abzug-des-juden-david-aus-ortenberg-und-einzug-des-abraham-von-wicker> (aufgerufen am 12.07.2026)
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