Vergleich zwischen Cunz Müller zu Oberissigheim und Lew zu Rückingen über eine verbriefe Schuld
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Cunz Müller von Oberissigheim vergleicht sich vor dem Oberamtmann zu Hanau mit dem Juden Lew von Rückingen über eine verbriefte Schuld und verspricht, sie mit 1 Pfennig pro Woche und Gulden zu verzinsen. Das macht pro Gulden jährlich 3 Kreuzer und insgesamt eine Zinsschuld von 4 fl. Für 1 Achtel Korn sind 2 fl. abzurechnen, so daß Müller an Hauptschuld und Zinsen noch 10 fl. zu zahlen hat. Lew soll davon zu Martini 1587 2 fl. und den weiter zu verzinsenden Rest ein Jahr später erhalten.
Weitere Angaben
Bl. 35r
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Jüdische Friedhöfe
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
- Urkataster+
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vergleich zwischen Cunz Müller zu Oberissigheim und Lew zu Rückingen über eine verbriefe Schuld“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5685_vergleich-zwischen-cunz-mueller-zu-oberissigheim-und-lew-zu-rueckingen-ueber-eine-verbriefe-schuld> (aufgerufen am 29.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/5685