Vergleich zwischen Cunz Müller zu Oberissigheim und Lew zu Rückingen über eine verbriefe Schuld

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 8  
Laufzeit / Datum
1587 August 25/September 4
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Cunz Müller von Oberissigheim vergleicht sich vor dem Oberamtmann zu Hanau mit dem Juden Lew von Rückingen über eine verbriefte Schuld und verspricht, sie mit 1 Pfennig pro Woche und Gulden zu verzinsen. Das macht pro Gulden jährlich 3 Kreuzer und insgesamt eine Zinsschuld von 4 fl. Für 1 Achtel Korn sind 2 fl. abzurechnen, so daß Müller an Hauptschuld und Zinsen noch 10 fl. zu zahlen hat. Lew soll davon zu Martini 1587 2 fl. und den weiter zu verzinsenden Rest ein Jahr später erhalten.

Weitere Angaben

Bl. 35r

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Vergleich zwischen Cunz Müller zu Oberissigheim und Lew zu Rückingen über eine verbriefe Schuld“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5685_vergleich-zwischen-cunz-mueller-zu-oberissigheim-und-lew-zu-rueckingen-ueber-eine-verbriefe-schuld> (aufgerufen am 29.11.2025)

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